30.12.2022

Arbeits­weg länger als Arbeits­zeit: AK be­kämpfte für Mitglied erfolg­reich AMS-Bescheid

Aufgrund der massiv steigenden Lebenshaltungskosten hat das Thema AMS-Bezugssperren aktuelle Brisanz: Ein alleinerziehender Familienvater von 3 Kindern sollte für eine Teilzeitstelle täglich länger pendeln, als seine Arbeitszeit dauern würde. Er lehnte das Angebot ab und bekam eine sechswöchige Sperre des AMS-Bezugs. Die Arbeiterkammer bekämpfte den Bescheid erfolgreich und das AMS hob die Sperre auf. 

„Ungerechtfertigte und vorschnelle Sperren beim AMS-Bezug sind leider kein Einzelfall“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Wer sich gegen eine Sanktion wehrt, hat gute Chancen: jedem/-r Dritten wird Recht gegeben. 

Notstands­hilfe ge­strichen

Ein alleinerziehender Vater von 3 minderjährigen Kindern bezog Notstandshilfe. Das AMS bot ihm eine Teilzeit-Stelle als Reinigungskraft an. Jedoch hätte der Mann dafür jeden Tag länger als seine tägliche Arbeitszeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendeln müssen. Fahrzeit und Arbeitszeit schienen dem Mann in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander zu stehen. Darum bewarb er sich erst gar nicht auf das Angebot. 

Das AMS sah darin eine Weigerung, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen, verwies auf das Auto des Mannes und sperrte ihm daraufhin 6 Wochen den Notstandshilfe-Bezug. Da der Mann sich ungerecht behandelt fühlte und nicht wusste, wie er ohne das Geld aus der Notstandshilfe sich und seine Kinder ernähren sollte, wandte er sich an die Arbeiterkammer mit der Bitte um Unterstützung.

Sperre war un­gerecht­fertigt

Die Experten/-innen der AK Oberösterreich stellten fest, dass die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln tatsächlich über der täglichen Arbeitszeit lag und somit der Arbeitsweg unzumutbar ist. Auch war es dem Mann nicht möglich, ein privates Fahrzeug zu verwenden: Er besitzt zwar ein Auto, das er jedoch nicht benutzen konnte, weil es einer teuren Reparatur bedarf. 

In Anbetracht der geringen Höhe an Notstandshilfe und der familiären Situation wären die Kosten dafür für den Familienvater ein unzumutbarer finanzieller Aufwand. Die Arbeiterkammer legte erfolgreich Beschwerde gegen die vom AMS erlassene Sperre ein. Das AMS hob die Sperre der Notstandshilfe in Folge auf. Der Einsatz der Experten/-innen hat sich also gelohnt.

Arbeits­lose ge­sperrt? Wir helfen!

Aufgrund der massiv steigenden Lebenshaltungskosten hat das Thema AMS-Bezugssperren aktuelle Brisanz: „Das Beispiel des alleinerziehenden Familienvaters zeigt: Wer den Verdacht hat, eine Sperre bei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe sei ungerechtfertigt, ist bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer gut aufgehoben. Denn, wer sich gegen eine Sanktion wehrt, hat gute Chancen, dass der Bescheid zu seinen Gunsten abgeändert wird!“, so AK-Präsident Andreas Stangl. Wehren sich Betroffene gegen eine Sanktion, so wird jedem/-r Dritten Recht gegeben, zeigt die Erfahrung aus der Beratungspraxis.

Wer den Verdacht hat, eine Sperre bei Arbeits­losen­geld oder Notstands­hilfe sei un­gerecht­fertigt, ist bei der Arbeiter­kammer gut auf­ge­hoben. Wer sich gegen eine Sanktion wehrt, hat gute Chancen, dass der Bescheid zu seinen Gunsten ab­ge­ändert wird!

Andreas Stangl

AK-Präsident

Kontakt

Kontakt

Redaktion
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum