AK Linz erkämpft 2022 mehr als 25 Millionen Euro
Das Jahr 2022 war ein außergewöhnliches und schwieriges. Der russische Angriffskrieg in der Ukraine und die massiven Teuerungen verunsicherten und belasteten die Menschen wie selten zuvor. Damit nicht genug: Viele AK-Mitglieder waren mit arbeitsrechtlichen Verstößen und vorenthaltenen Pensions- oder Pflegegeldansprüchen konfrontiert.
AK Linz hat mehr als 100.000 Mal geholfen
Aktuell sind in Linz 92.879 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im Jahr 2022 haben sich Rat- und Hilfesuchende 100.847 Mal an die AK Linz gewandt: in 86.455 Fällen telefonisch, in 9.344 Fällen persönlich und in 5.048 Fällen per E-Mail.
Rechtshilfe und Rechtsvertretung
Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Linz im vergangenen Jahr 2.882.752 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht.
Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. So hat die AK Linz 2022 vor dem Arbeitsgericht 2.287.802 Euro für ihre Mitglieder erkämpft.
Die große Mehrheit der Fälle stammt aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Beschäftigten und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.
Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (657), Probleme mit dem Entgelt (541) sowie fristwidrige Kündigungen (135) und unberechtigte Entlassungen (156).
Mehr als 25 Millionen Euro erkämpft
In 824 Sozialrechtsangelegenheiten hat der Rechtsschutz Linz im vergangenen Jahr 16.652.448 Euro erstritten. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2022 für 565 Arbeitnehmer/-innen aus 66 insolventen Betrieben im Bezirk 3.888.750 Euro durchgesetzt.
In Summe hat der Rechtsschutz Linz im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für die AK-Mitglieder Zahlungen von 25.711.752 Euro erreicht.
Auf einen Blick: Die Bilanz 2022 der AK Linz
Beratungen | 100.847 |
---|---|
davon telefonisch | 86.455 |
davon persönlich | 9.344 |
davon per E-Mail | 5.048 |
Vertretungen | 2.591 |
davon im Arbeitsrecht | 1.767 |
davon im Sozialrecht | 824 |
Vertretungserfolg | 25.711.752 Euro |
davon im Arbeitsrecht | 5.170.554 Euro |
davon im Sozialrecht | 16.652.448 Euro |
davon in Insolvenzverfahren | 3.888.750 Euro |
höchster Erfolgsbetrag | 145.643 Euro |
niedrigster Erfolgsbetrag | 19,47 Euro |
Wenn Endabrechnung nicht stimmt: Die AK hilft!
Insgesamt 657 Personen haben im vergangenen Jahr Rat und Hilfe bei der AK gesucht, weil sie vermuteten, dass bei ihrer Endabrechnung etwas nicht stimmt. So auch eine Linzerin, die als Teilzeitkraft bei einem Fast-Food-Lokal arbeitete.
Nachdem sie gekündigt hatte, ließ sie ihre Arbeitszeitaufzeichnungen gemeinsam mit der Endabrechnung von einer Rechtsschutz-Expertin der AK Linz kontrollieren. Und es stellte sich tatsächlich heraus, dass die Mehrarbeitsstunden nicht korrekt abgerechnet wurden. Nach Intervention der AK lenkte der ehemalige Arbeitgeber der Frau schließlich ein und überwies ihr den fehlenden Betrag von rund 340 Euro.
Im Krankenstand gekündigt: AMS verweigerte Arbeitslosengeld
Nachdem ein Mann vom AMS ein Jobangebot bei einer Reinigungsfirma erhalten hatte, bewarb er sich dort und wurde auch eingestellt. 2 Wochen später wurde der Linzer, der noch in der Probezeit war, krank. Den Krankenstand, der 1 Woche dauerte, meldete er ordnungsgemäß bei seinem Arbeitgeber.
Als das Arbeitsverhältnis des Linzers während seines Krankenstands aufgelöst wurde, sagte er sofort, nachdem er wieder gesund war, dem AMS Bescheid. Wenig später erhielt er einen Bescheid vom AMS, in dem er informiert wurde, dass er für den Zeitraum von 4 Wochen kein Arbeitslosengeld erhält. Grund: Er habe das Arbeitsverhältnis während der Probezeit freiwillig aufgelöst.
Was nicht stimmte. Denn es war der Arbeitgeber, der das Arbeitsverhältnis beendete. Der Mann wandte sich an die AK, die Beschwerde gegen den Bescheid einbrachte. Mit Erfolg! Das AMS lenkte ein und hob den Bescheid auf.
„Wegen der Auflösung während des Krankenstandes durch den Arbeitgeber war die Sanktion des AMS rechtswidrig und somit hatte der Arbeitnehmer auch Anspruch auf das Arbeitslosengeld für den betreffenden Zeitraum von 4 Wochen“, erklärt Mag.a Christina Teuchtmann, die Leiterin des Rechtsschutzes Linz.
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