Cyberangriff auf die AK Oberösterreich: Aktuelle Informationen

Am Montag, 10. August 2026, haben Cyberkriminelle die Arbeiterkammer Oberösterreich angegriffen. Wir informieren Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand.

Weitere Informationen finden Sie hier.

02.09.2026

Firmeninsolvenzen: AK fordert gesetzliche Obergrenze für Anzahlungen, um Konsument:innen zu schützen

Die Insolvenz der Möbelkette kika/Leiner im Jahr 2024 kostete tausenden Beschäftigten ihre Arbeitsplätze und vielen Kund:innen ihre Anzahlungen. Um Konsumentinnen und Konsumenten besser zu schützen, fordert AK-Präsident Andreas Stangl eine gesetzliche Obergrenze für Anzahlungen.

Vorwurf des systematischen Betrugs 

Ein ehemaliger Geschäftsführer der insolventen Möbelkette kika/Leiner sitzt seit Sonntag wegen des Vorwurfs systematischen Betrugs in U-Haft. Er hatte im September 2024 eine „Unwetter-Soforthilfe-Aktion“ gestartet und Kund:innen einen 20-prozentigen Rabatt auf Möbelkäufe versprochen, um rasch liquide Anzahlungen zu generieren. Von diesem Vorgehen waren laut Staatsanwaltschaft mindestens 4.700 Kund:innen betroffen, die Anzahlungen leisteten, jedoch keine Lieferung erhielten. Das Unternehmen war ab Jänner 2024 zahlungsunfähig gewesen.

Fünfstellige Beträge verloren

Die AK Oberösterreich warnte Konsument:innen schon damals davor, Anzahlungen zu leisten, und kritisierte, dass das Unternehmen noch Gutscheine verkauft und Anzahlungen angenommen hatte, obwohl schon monatelang eine Insolvenz im Raum gestanden war. Eine Familie meldete sich damals bei der AK Oberösterreich und berichtete, dass sie einen fünfstelligen Betrag für eine Küche vorgestreckt hatte. Die Küche wurde nie geliefert.

Gesetzliche Änderungen nötig

Um derartige Härtefälle in Zukunft zu vermeiden, fordert AK-Präsident Andreas Stangl eine gesetzliche Obergrenze für Anzahlungen: Verträge, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollten einer verpflichtenden Begrenzung von vertraglich vereinbarten Anzahlungen mit maximal 20 Prozent des Auftragswertes unterliegen. Höhere Anzahlungen dürfen nur gegen eine vorhandene Insolvenzabsicherung (z.B. Bankgarantie, Treuhandkonto, Versicherung) vereinbart werden. Damit würden die Konsument:innen im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage am Ende nicht ohne Geld und ohne Leistung dastehen.

Verträge, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollten einer verpflichtenden Begrenzung von vertraglich vereinbarten Anzahlungen mit maximal 20 Prozent des Auftragswertes unterliegen.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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