Unrechtmäßige Forderung und zu geringe Abfertigung: AK erkämpfte fast 2.500 Euro für eine Handelsangestellte
Anstatt ihrem früheren Arbeitgeber ein Monatsgehalt zurückzahlen zu müssen, bekam eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Linz-Land eine Nachzahlung von fast 2.500 Euro. Das Unternehmen hatte die Abfertigung falsch berechnet. Nach hartnäckigen Verhandlungen konnte die ungerechtfertigte Forderung abgewehrt werden.
Arbeitgeber wollte Monatsgehalt zurück
3 Monate nachdem ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst worden war, bekam eine Handelsangestellte aus dem Bezirk Linz-Land Post von ihrem vormaligen Arbeitgeber. Sie traute ihren Augen nicht: Das Unternehmen forderte ein Monatsgehalt zurück, weil sie im Krankenstand gewesen war. Das ließ sie sich nicht gefallen und ging zur AK.
Abfertigung falsch berechnet, Gehalt nicht gezahlt
Die Arbeitnehmerin war fast 24 Jahre lang bei dem Handelskonzern beschäftigt, ehe sie sich mit Mai 2023 mit dem Arbeitgeber auf die Auflösung des Arbeitsvertrages einigte. Eine Trennung im Guten, möchte man meinen. Aber dann kam besagter Brief. Bei der Kontrolle der Unterlagen stellten sich 2 Dinge heraus: Zum einen hatte die Arbeitnehmerin in jenem Monat, für das sie jetzt zurückzahlen sollte, gar kein Gehalt bekommen. Zum anderen war dem Unternehmen bei der Berechnung der Abfertigung ein Fehler unterlaufen.
AK erkämpft 2.500 Euro Nachzahlung
Die AK setzte sich mit der Firma in Verbindung. Die Rückforderung sei zu Unrecht erfolgt und die Abfertigung falsch berechnet, so die Rechtsmeinung der AK. Sie forderte den Differenzbeitrag bei der Abfertigung nach. Letztlich konnte sich die AK im Sinne ihres Mitglieds durchsetzen. Der frühere Arbeitgeber der Frau verzichtete auf seine Rückforderung und zahlte ihr knapp 2.500 Euro an Abfertigung nach.Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
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