12.06.2024

Fußball-EM im Betrieb: AK rät, im Vor­hinein mit dem Chef zu klären, was erlaubt ist und was nicht

Am Freitag startet die Fußball-Europameisterschaft. In vielen Betrieben wird sie in den nächsten vier Wochen das Gesprächsthema Nummer Eins sein. Bei aller Begeisterung sollten Beschäftigte immer daran denken, dass sie ihren Job riskieren, wenn sie ohne Erlaubnis des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin in der Arbeitszeit fernsehen, Radio hören oder dabei Alkohol konsumieren. „Am besten ist es, mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin abzuklären, was geht und was nicht“, empfiehlt AK-Präsident Andreas Stangl.

So werden Konflikte vermieden

In den kommenden vier Wochen rollt in Europa das runde Leder. Wer mit den Kolleg:innen während der Arbeitszeit Fußball schauen oder hören will, sollte vorher mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin abklären, was erlaubt ist und was nicht. „So können Konflikte oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen vermieden werden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. Die AK rät:

  • Wenn Sie während der Arbeitszeit die Live-Spiele mitverfolgen wollen, sollten Sie bereits im Vorfeld die Vorgangsweise im Betrieb abklären, um eine Lösung zu finden, die für alle in Ordnung ist und die weder das Betriebsklima noch die Arbeitsleistung beeinträchtigt. 
  • In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz nicht erlaubt. Sollten Sie im Betrieb Fußball schauen wollen, müssen sie das vorher mit der/dem Vorgesetzten abklären. „Schauen Sie die Spiele daher nicht heimlich und hinter dem Rücken der Chefin im Büro, schon gar nicht, wenn darunter die Arbeitsleistung leidet“, sagt der AK-Präsident.

Arbeits­leistung darf nicht leiden

Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen oder Wettbüros, braucht keine zusätzliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung wegen der Ablenkung durch das Fußballspiel nicht oder nur eingeschränkt erbracht wird.

  • Erlaubt der Arbeitgeber das Radiohören während der Arbeitszeit, dann dürfen natürlich auch die Spiele im Radio mitverfolgt werden – sofern die Arbeitsleistung darunter nicht leidet und andere Mitarbeiter:innen oder Kund:innen nicht gestört werden.  
  • Ist die Privatnutzung des Internets während der Arbeitszeit erlaubt, dürfen Arbeitnehmer:innen die Spielergebnisse online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream ist aber problematisch, da bei einer Spielzeit von mindstens 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann. Zudem könnte die Serverleistung an ihre Belastungsgrenzen stoßen.
  • Wer sich Zeitausgleich oder Urlaub nehmen will, um die Euro noch intensiver verfolgen zu können, muss das mit dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitgeberin vereinbaren. Ein einseitiger Antritt ist auch in Zeiten allgemeinen Fußballfiebers nicht zulässig.
  • Keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen gibt es bezüglich des Alkoholkonsums: Gibt es ein Alkoholverbot während der Arbeit, dann gilt dieses Verbot auch für die Zeit der Europameisterschaft und für gemeinsame Fußballnachmittage und -abende im Betrieb.
  • Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, hängt vom Arbeitsplatz und der Tätigkeit ab. In Jobs mit Kundenverkehr kann der Arbeitgeber Fandressen oder ähnliche Utensilien verbieten. Aber auch hier gilt: Am besten mit der/dem Vorgesetzten klären, was geht und was nicht. 

Spiel­regeln im Stadion und am Arbeits­platz

„Auch wenn die Euphorie in den nächsten Wochen groß sein sollte, gelten bestimmte Spielregeln. Sowohl im Stadion als auch am Arbeitsplatz“, sagt Andreas Stangl, der wie viele andere Oberösterreicher:innen dem ÖFB-Team fest die Daumen drückt.

Auch wenn die Euphorie in den nächsten Wochen groß sein sollte, gelten bestimmte Spielregeln. Sowohl im Stadion als auch am Arbeitsplatz.

weitere infos

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt. 

Kontakt

Kontakt

Redaktion
Volksgartenstraße 40, 4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at

Folgen Sie uns auf twitter
Liken Sie uns auf Facebook


  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum