22.01.2023

AK er­kämpft höchst­mögliches Pflegegeld für Mann im Rollstuhl – PVA stufte ihn um mehr als 850 Euro pro Monat zu niedrig ein

Nach einem schweren Unfall war ein Mann bewegungsunfähig und auf einen Rollstuhl sowie auf Pflege durch eine andere Person angewiesen. Un­verständlich für ihn war der Bescheid der Pensions­versicherungsanstalt (PVA), die ihm lediglich Pflegegeldstufe 5 zuerkannte.

Der Mann wandte sich an die Arbeiterkammer. Mit Erfolg: Vor Gericht erstritt die AK das höchstmögliche Pflegegeld. Im Zuge des Verfahrens stellte das Landesgericht auch fest, dass selbst der gutachtende Arzt der PVA diese Pflegegeldstufe vorgeschlagen hatte.

Pflegegeld abhängig von Pflegeaufwand und Bewegungs­einschränkung

Die Höhe des Pflegegelds richtet sich bis zur Pflegegeldstufe 5 ausschließlich danach, wieviel Pflegeaufwand in Stunden pro Monat nötig ist. Die Pflegegeldstufen 5 bis 7 haben gemeinsam, dass dabei pro Monat 180 oder mehr Stunden Pflegeaufwand nötig sind.

Zusätzlich gelten für sie noch andere Kriterien. Während etwa für Stufe 5 ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist, steht Stufe 7 dann zu, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der 4 Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind.

Stufe 5 trotz Bewegungs­unfähigkeit

Ein Mann konnte sich nach einem Unfall ohne Rollstuhl nicht mehr fortbewegen. Auch seine Arme konnte er nicht mehr uneingeschränkt und zielgerichtet bewegen. Trotzdem sollte er laut Bescheid der PVA nur Pflegegeld der Stufe 5 (aktuell 1.024,20 Euro pro Monat) erhalten.

Er wandte sich an die AK. Diese kam zur Einschätzung, dass die Einstufung zu niedrig ist und brachte den Fall vor Gericht. Nach Prüfung aller Unterlagen und einem neuen Gutachten urteilte das Gericht, dass bei dem Mann ein Zustand vorliegt, der einer Bewegungsunfähigkeit gleichzustellen ist.  

Aus diesem Grund musste die PVA ein­lenken und dem Mann die Stufe 7 (aktuell 1.879,50 Euro monatlich) gewähren. Er bekommt dadurch jetzt 855,30 Euro pro Monat mehr Pflegegeld.

PVA ignoriert eigene Gut­achter

Interessant am Urteil ist, dass darin erwähnt wird, dass selbst der untersuchende Arzt der PVA im Zuge des Verwaltungsverfahrens zur selben Einschätzung kam.

„Umso wichtiger ist es, dass sich der Mann an die Arbeiterkammer gewandt hat, um seine berechtigten Zweifel an dem Bescheid prüfen zu lassen. Ich rate allen Betroffenen, bei Unklarheiten und Unsicherheiten Rat bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer einzuholen. Ob Pflege­geld oder Pensionsbescheide, es geht da oft um viel Geld und um wichtige existenzielle Fragen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Ich rate allen Betroffenen, bei Unklarheiten und Unsicher­heiten Rat bei den Expertinnen und Experten der Arbeiterkammer einzuholen. Ob Pflegegeld oder Pensionsbescheide, es geht da oft um viel Geld und um wichtige existenzielle Fragen

andreas stangl

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