04.07.2024

AK Ober­österreich hat wichtige Tipps zu Praktikum und Ferialjob

Weg von der Schulbank, rein in den Ferialjob: Ferialjobs und (Pflicht-)praktika sind für tausende Schüler:innen der erste Berührungspunkt mit der Arbeitswelt. Anders als manche denken, gelten für Ferialarbeitnehmer:innen und (Pflicht)-Praktikant:innen ebenso arbeitsrechtliche Spielregeln wie für alle Beschäftigten. Fragen oder Unklarheiten treten oft schon am Beginn eines Ferialjobs oder eines Pflichtpraktikums auf: Bin ich bei der österreichischen Gesundheitskasse angemeldet? Welche Arbeitszeiten gelten für mich? Dürfen Überstunden angeordnet werden? Was gehört zu meiner Tätigkeit und was nicht? Ist die Bezahlung korrekt? Grundsätzlich gilt: Bei Problemen oder Unklarheiten ohne Zögern die AK kontaktieren!

3 wichtige Tipps zu Pflicht­praktikum, Praktikum und Ferial­job:

1. Vor Arbeitsbeginn

Vor Beginn des Ferialjobs sollten in einem Arbeitsvertrag Beginn und Ende der Beschäftigung, Entlohnung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Tätigkeit und andere wichtigen Themen schriftlich vereinbart werden. Gibt es keinen Arbeitsvertrag ist der Arbeitgeber jedenfalls verpflichtet, bei Beginn des Arbeitsverhältnisses unaufgefordert einen Dienstzettel auszuhändigen. „Arbeiten in den Ferien ist wichtig für einen späteren Berufseinstieg. Dabei gibt es klare Regelungen, die vielfach im Kollektivvertrag enthalten sind. Auch jene Jugendlichen, die in Branchen arbeiten, wo es keinen Kollektivvertrag gibt, haben einen Anspruch auf ein angemessenes Entgelt“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

2. Während der Arbeit

Für Jugendliche gelten besondere Schutzbestimmungen im Hinblick auf Arbeitszeit und Arbeitsruhe: Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 8 Stunden und die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden nicht übersteigen. Nur unter bestimmten im Gesetz festgelegten Voraussetzungen sind vereinzelte Ausnahmen zulässig. Überstunden dürfen von Jugendlichen nicht verlangt werden. Auch haben Jugendliche Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit mehr als 4,5 Stunden beträgt. Diese Pause ist spätestens nach 6 Stunden zu gewähren. Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres gelten die Bestimmungen des Arbeitszeit- und des Arbeitsruhegesetzes, wie für alle anderen erwachsenen Arbeitnehmer:innen auch. „Ich empfehle detaillierte Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Pausen zu führen. Diese sind als Beweis bei Streitigkeiten besonders wichtig“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.  

3. Nach dem Arbeitsende

Nach Ende der Beschäftigung muss der oder die Arbeitnehmer:in eine schriftliche Lohn- beziehungsweise Gehaltsabrechnung erhalten. Darin müssen der Bruttolohn beziehungsweise das Bruttogehalt, Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeitrag und sonstige Abgaben ersichtlich sein. Zuschläge sind gesondert anzuführen. „Kontrollieren Sie die Lohn- oder Gehaltsabrechnung unverzüglich, da offene Ansprüche teilweise nur binnen sehr kurzer Fristen geltend gemacht werden können. Die Arbeiterkammer hilft gerne dabei“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. 

Die Arbeiter­kammer Ober­österreich hilft gerne

Bei Problemen im Job stehen die fachkundigen AK-Rechtsexpertinnen und -experten gerne telefonisch unter +43 50 6906 1, per E-Mail oder bei einem persönlichen Termin mit Rat und Tat zur Seite! Informationen zum Thema gibt’s auch auf: ooe.arbeiterkammer.at/ferialarbeit.

"Arbeiten in den Ferien ist wichtig für einen späteren Berufs­ein­stieg. Dabei gibt es gibt klare Regelungen, die viel­fach im Kollektiv­vertrag ent­halten sind."

Andreas STangl

AK Präsident

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