Kunststofftechniker wurde unberechtigt entlassen: AK erreicht 13.620 Euro
Etwas mehr als 2 Jahre lang war ein Mann aus dem Bezirk Grieskirchen als Kunststofftechniker beschäftigt. Nach einer Verletzung an seiner Hand konnte er wegen starker Schmerzen kurzzeitig nicht mehr arbeiten und war für ein paar Tage im Krankenstand. Kurz nach seiner Krankmeldung erhielt der Mann per Einschreiben die fristlose Entlassung. Er wandte sich an die Arbeiterkammer Oberösterreich, die klarstellte, dass ihr Mitglied keinen Entlassungsgrund gesetzt hatte. Sie forderte mit Erfolg 13.620 Euro an offenen Entgeltansprüchen ein.Nach einem Unfall hatte der Kunststofftechniker zuerst noch einige Tage im Betrieb weitergearbeitet. Dann wurden seine Schmerzen so stark, dass er zum Arzt ging und für eine Woche arbeitsunfähig geschrieben wurde. Kurz danach erhielt er unerfreuliche Post von seinem Arbeitgeber. Er sei fristlos entlassen. Umgehend wandte sich der Mann an die nächstgelegene Arbeiterkammer.
In einem Schreiben an die Firma stellte die Arbeiterkammer ihre Sichtweise dar: Der Mann habe keinen Entlassungsgrund gesetzt. Somit seien noch das offene Monatsgehalt, Entgelt für weitere 2 Monate, Urlaubsersatzleistung und Sonderzahlungen offen. Das offene Entgelt forderte die AK für den Mann ein.
Die Firma zahlte nach der ersten Intervention einen Betrag von 5.300 Euro, wollte aber die weiteren offenen Zahlungen von 8.320 Euro nicht leisten. Mit fadenscheinigen Argumenten versuchte sie, einen Entlassungsgrund zu liefern. Die AK Oberösterreich stellte klar, dass der Kunststofftechniker keinerlei Verhalten zeigte, das eine Entlassung rechtfertigen würde. Daraufhin bot die Firma eine Vergleichszahlung von 3.000 Euro an.
Offenes Entgelt erst nach Klage
Die AK reichte Klage ein. Noch bevor es zur ersten Gerichtsverhandlung kam, bezahlte der Betrieb dann doch noch das gesamte offene Entgelt. In Summe hat der Kunststofftechniker nach Intervention und Klage 13.620 Euro nachbezahlt bekommen. AK-Präsident Andreas Stangl betont, dass es wichtig ist, sich gegen Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen: „Wie der Fall unseres Mitglieds zeigt, geht es oft um viel Geld. Die Arbeiterkammer sorgt dafür, dass ihre Mitglieder zu ihrem Recht kommen. Wenn es notwendig ist, selbstverständlich auch vor Gericht.“
Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!
Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt.
Kontakt
Kontakt
Arbeiterkammer OÖ
Content Team
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 2182
E-MAIL: kommunikation@akooe.at
Folgen Sie uns auf Bluesky
Liken Sie uns auf Facebook