Private Unfallversicherung

Die PRIVATE Unfallversicherung soll finanzielle Nachteile ausgleichen, die durch einen Freizeitunfall entstehen, da die GESETZLICHE Unfallversicherung nur für die Folgen von Arbeitsunfällen (Unfälle, die sich am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin ereignen) aufkommt.

Wussten Sie, dass ...

  • in Österreich jedes Jahr 830.000 Menschen verunglücken?
  • 8.600 Menschen bleibende Schäden davontragen?
  • nahezu 70 Prozent der Unfälle mit Invaliditätsfolgen sich im Bereich Heim, Freizeit und Sport ereignen?
  • Männer häufiger betroffen sind als Frauen?

Was ist versichert?

Folgende kombinierbare Leistungsbausteine werden von den meisten Versicherern angeboten:

  • Unfallkapital bei Dauerinvalidität (= Hauptleistung der privaten Unfallversicherung)
    Die Versicherung erbringt in Höhe der auf den Unfall zurückzuführenden dauernden Invalidität eine Kapitalleistung. Die Höhe der Kapitalleistung hängt vom Invaliditätsgrad, der Versicherungssumme und dem vereinbarten Tarif ab. Angeboten werden zumeist Tarife mit Progression. Dies bedeutet, dass die Leistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad (zum Beispiel ab 25 Prozent) überproportional ansteigt, damit bei einer sehr schweren Invalidität auch eine hohe Kapitalleistung erbracht wird. 

    Wenn es Ihnen hauptsächlich auf die Absicherung des absoluten Ernstfalles ankommt, können Sie einen viel günstigeren Tarif wählen, der zwar bei höherer Invalidität einen ausreichenden Schutz bietet, bei geringerer Invalidität aber keine oder nur eine eingeschränkte Leistung erbringt. Zu bedenken ist dabei aber, dass die meisten Unfälle mit Invaliditätsfolge eine Invalidität von unter 25 Prozent zur Folge haben, wofür es dann keine oder nur eine eingeschränkte Leistung gibt.

  • Unfallrente
    Bleibt aufgrund eines Unfalls eine dauernde Invalidität von einer gewissen Höhe bestehen (zumeist mindestens zwischen 35 und 50 Prozent), wird die vereinbarte monatliche Unfallrente ausbezahlt.

  • Unfalltod
    Bei Unfalltod erhalten die Begünstigten oder Hinterbliebenen die vereinbarte Kapitalleistung.

  • Unfallkosten
    Übernommen werden Heil-, Bergungs- und Rückholkosten. Inkludiert sind zumeist auch Hubschrauberbergekosten und die Kosten einer erforderlichen kosmetischen Operation.

  • Spitalgeld
    Für jeden Tag einer stationären Heilbehandlung nach einem Unfall erhalten Sie den vereinbarten Betrag (zumeist Beschränkung auf maximal 365 Tage innerhalb von 2 bis 4 Jahren ab dem Unfalltag).

  • Taggeld
    Für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall erhalten Sie den vereinbarten Betrag (zumeist Beschränkung auf maximal 365 Tage innerhalb von 2 bis 4 Jahren ab dem Unfalltag).

Weitere Leistungen, die nur von einzelnen Versicherungen beziehungsweise in einzelnen Tarifen angeboten werden:

  • Nottransport aus dem Ausland
  • Mitversicherung von Neugeborenen für einen gewissen Zeitraum
  • Schmerzensgeld
  • Sonderleistung bei Knochenbrüchen oder bei ästhetischer Verunstaltung
  • Rehabilitationspauschale
  • Pflegekosten
  • Kurkosten
  • Spitalsbegleitkosten für Kinder
  • Fixkostenersatz bei längerem Spitalsaufenthalt
  • Assistance-Leistungen (zum Beispiel Haushaltshilfe, diverse Beratungen, Dolmetschgebühren im Ausland)
  • etc.

Wahl der Versicherungssumme

Bei Abschluss des Versicherungsvertrages sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsvermittler die angemessene Versicherungssumme finden.


Worauf Sie achten sollten

Versorgungslücken der gesetzlichen Unfallversicherung

bestehen insbesondere bei Freizeitunfällen. Zwar sind die Erstversorgung, die medizinische Wiederherstellung im Krankenhaus, Reha sowie die Versorgung mit Heilbehelfen, Hilfsmitteln und Medikamenten über die gesetzliche Sozialversicherung (Krankenversicherung) abgesichert. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wie etwa eine zusätzliche Unfallrente gibt es in diesem Fall aber nicht.

Nicht erwerbstätige Ehepartner, Vorschulkinder und Pensionisten fallen, obwohl nachweislich besonders gefährdet, ebenfalls aus dem Netz der gesetzlichen Unfallversicherung heraus. Kinder unterliegen erst mit Eintritt in das letzte verpflichtende Kindergartenjahr vor der Schulpflicht und dann in der Schule der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung besteht allerdings nur für die Dauer des Besuchs des Kindergartens beziehungsweise der Schule sowie grundsätzlich während des Weges zum Kindergarten beziehungsweise zur Schule sowie nach Hause. Mögliche Folge: eine unter Umständen existentielle Versorgungslücke durch behinderungsbedingte Einkommenseinbußen oder auch Umbaumaßnahmen. Eine private Unfallversicherung stellt daher einen sinnvollen Schutz dar.

Unterschiedliche Tarifmodelle

Die privaten Unfallversicherungen bieten für Invaliditätsleistungen unterschiedliche Tarifmodelle an:

  • Bei linearen Tarifen steigt die Leistung ja nach Invaliditätsgrad gleichmäßig an.
  • Bei Tarifen mit Progression steigt die Kapitalleistung ab einem gewissen Invaliditätsgrad (zum Beispiel ab 25 Prozent Invalidität) überproportional an.

Zur Vermeidung von Unklarheiten über die Höhe der Invaliditätsleistung sollten Sie noch vor Vertragsabschluss eine Progressionstabelle verlangen, aus der sich für jeden Invaliditätsgrad die konkrete Leistung ergibt.

Leistungen vergleichen

Damit Sie optimal versichert sind, ist es zweckmäßig, zunächst den gewünschten Versicherungsumfang festzulegen und sich dann Angebote mehrerer Versicherungen einzuholen.

Auf Leistungsausschlüsse achten

Wenn Sie gefährliche Freizeitaktivitäten oder Sportarten betreiben, sollten Sie unbedingt klären, ob im Zusammenhang damit stehende Unfälle mitversichert sind. Hier gibt es nämlich etliche Leistungsausschlüsse. 

Achten Sie außerdem darauf, dass Ihre Unfallversicherung auch Unfälle infolge einer Bewusstseinsstörung deckt (zum Beispiel aufgrund eines Kreislaufkollapses).

Mitversichert sein sollten auch Unfälle, die aufgrund eines Herzinfarktes oder Schlaganfalles eintreten (Unfallursache) sowie Herzinfarkt und Schlaganfall auch als Unfallfolge. Mittlerweile hat der Oberste Gerichtshof (OGH) eine Klausel für nichtig erkannt, nach der Herzinfarkt oder Schlaganfall in keinem Fall als Unfallfolge gelten (7Ob113/19x).

Kein Schutz bei Erkrankungen

Krankheiten gelten mit einigen wenigen Ausnahmen nicht als Unfälle beziehungsweise Unfallfolge. 

TIPP

Wer sich vor dem Einkommensverlust aufgrund einer krankheits-, oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit schützen möchte, der sollte am besten eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.


Prämie sparen

Zahlweise

Erkundigen Sie sich bei der Versicherung nach der günstigsten Zahlweise. Zumeist ist dies die Zahlung mit Bankeinzug, weil dabei viele Versicherungen auf Zuschläge bei unterjähriger Zahlung verzichten. Ist dies nicht der Fall, kommt die jährliche Zahlung günstiger als die monatliche, viertel- oder halbjährliche Zahlung.


Obliegenheit des Versicherungsnehmers

Damit die Versicherung im Schadensfall leistet sind auch die im Vertrag geregelten Obliegenheiten einzuhalten. Eine sehr wichtige „Obliegenheit“ besteht darin, den Versicherungsantrag und allfällige Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen (Anzeigepflichten). Denn werden Antrags- oder Gesundheitsfragen unrichtig oder unvollständig beantwortet, führt dies im Schadensfall häufig dazu, dass die Versicherung die Leistung ablehnt und vom Vertrag zurücktritt. 

Während der Versicherungsdauer sind zum Beispiel die Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung sowie die Aufnahme besonders gefährlicher Freizeitaktivitäten bekannt zu geben. 


Im Schadensfall zu beachten

Unfälle sind der Versicherung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzuzeigen, Ansprüche auf dauernde Invalidität darüber hinaus innerhalb gewisser Ausschlussfristen (zum Beispiel innerhalb von 12 oder 15 Monaten nach dem Unfall) bei der Versicherung geltend zu machen.

HINWEIS

Entnehmen Sie die konkreten Regelungen Ihren Versicherungsbedingungen.


Wechsel und Kündigung der Versicherung

Kündigung von langfristigen Verträgen

Zum Artikel "Versicherung kündigen"

Kündigung durch Zeitablauf (Ablaufkündigung)

Zum Artikel "Versicherung kündigen"


Kontakt

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Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
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