10.10.2019

Handyversicherung: Konsu­menten­schützer raten ab!

Handyversicherungen sind nach Ansicht der Konsumentenschützer/-innen nur für sehr teure Geräte sinnvoll. Prämien- und Leistungsvergleiche zeigen immer wieder, dass es trotz der oft hohen Prämien viele Leistungseinschränkungen gibt. So wird im Schadensfall fast immer ein Selbstbehalt berechnet. Bei manchen Versicherungen gibt es bei Totalschäden oder bei Diebstahl des Handys empfindliche Zeitwertabzüge. Aufgrund strenger Sorgfaltspflichten kommt es außerdem auch immer wieder zu Leistungsablehnungen.  

Was deckt die Handy­versich­erung ab?  

In den Handyversicherungen sind zumeist Schäden durch Bodenstürze, Displaybruch oder Flüssigkeitsschäden versichert.

Daneben gibt es je nach Versicherung noch weitere Deckungen etwa für Konstruktionsfehler nach Ablauf der Gewährleistung/Garantie, für Bedienungsfehler oder Kurzschluss. Die Mitversicherung des Verlusts durch Diebstahl kostet meist extra.

Das reine Vergessen oder Liegenlassen des Geräts ist nach den üblichen Versicherungsbedingungen aber nicht versicherbar.  

Selbstbe­halte bis zu 130 Euro

Ist die Reparatur des beschädigten Handys wirtschaftlich sinnvoll, werden bei Vorliegen eines Schadensfalles zumeist die Reparaturkosten übernommen, bei manchen Versicherungen gibt es auch ein Ersatzgerät. Regelmäßig fällt jedoch ein Selbstbehalt an, der in vielen Fällen zwischen 30 und 130 Euro beträgt.   

Zeitwert­abzug oft enorm

Im Falle eines Totalschadens gibt es entweder ein gleichwertiges Handy oder eine finanzielle Entschädigung, abhängig vom Gerätealter.

Es gibt Versicherungen, die bereits im ersten Jahr die Hälfte des Wertes des Handys abschreiben. Erleidet Ihr 699 Euro teures Handy bereits wenige Wochen nach dem Kauf einen Totalschaden, erhalten Sie dann nur noch 349,50 Euro ersetzt. Andere Versicherer ziehen im ersten Jahr nur 10 oder 20 Prozent ab.

Bei einem Austauschgerät ist zu bedenken, dass dies kein neues Handy desselben Modells sein muss, sondern gemäß einigen Versicherungsbedingungen auch eine ältere, gleichwertige Variante sein kann.

Schadensfall streng ge­regelt

In den Versicherungsbedingungen findet sich oftmals eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen und Pflichten der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers, bei deren Verletzung die Leistung verweigert werden kann. So sind die Konsumentenschützer/-innen immer wieder mit Anfragen konfrontiert, in denen die Versicherung die Leistung ablehnt, weil das Handy angeblich nicht sorgsam verwahrt war, der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde oder bei Anzeige des Schadensfalls keine vollständigen Angaben gemacht wurden. 

Mindest­bindung bis zu 2 Jahre

Die Verträge sind zum Teil monatlich kündbar, zum Teil gibt es aber auch Mindestbindungen von 1 oder 2 Jahren. 

Versicherung: Überlegen Sie gut!  

  • Überlegen Sie sich bereits vor dem Kauf des Handys, ob Sie dieses versichern lassen wollen und informieren Sie sich vorab über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten.

  • Lassen Sie sich bei der Auswahl der Versicherung nicht nur von einer scheinbar günstigen Prämie beeinflussen. Ob sich eine Versicherung auszahlt, hängt auch maßgeblich von der Höhe der Leistung im Schadensfall und einem allfällig zu leistenden Selbstbehalt ab.

  • Zum Teil bieten die Produkte auch Deckung bei Schäden durch Einbruch, Raub oder Brand. Hier ist zu bedenken, dass einige dieser Schäden bereits über die Haushaltsversicherung abgedeckt sind. Wird das Handy zum Beispiel im Zuge eines Einbruchs aus der Wohnung gestohlen oder bei einem Wohnungsbrand beschädigt, deckt dies die Haushaltsversicherung. Dasselbe gilt, wenn Ihnen das Handy geraubt wird.

  • Melden Sie einen Schadensfall unverzüglich, wahrheitsgemäß und umfassend der Versicherung und zeigen Sie Eigentumsdelikte wie etwa den Diebstahl des Handys auch sofort bei der Polizei an.

  • Wenn Sie im Schadensfall eine Ablehnung von der Versicherung erhalten, können Sie sich gerne an den Konsumentenschutz wenden. Unsere Experten/-innen unterstützen Sie gerne! 

"Lassen Sie sich bei der Aus­wahl der Ver­sicher­ung nicht nur von einer schein­bar güns­tigen Prämie be­ein­flussen. Ob sich eine Ver­sicher­ung aus­zahlt, hängt auch maß­geblich von der Leist­ung im Schadens­fall und einem all­fällig zu leist­enden Selbst­behalt ab."

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