Wahlvorstand

Betriebsratswahl

Wahlvorstand

Die Vorbereitung und Durch­führung der Betriebs­ratswahl obliegt dem Wahl­vorstand.

Betriebs­versammlung

Eine Betriebs­rats­­wahl wird durch eine Betriebs­­ver­samm­lung ein­ge­lei­tet. Die Kund­machung hat schriftlich zu erfolgen.

Wahl­durchführung

Die Betriebsrats­wahl ist nach den Grund­sätzen des gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahl­rechts durch­zuführen.

Leitende Angestellte

Dürfen Angestellte in Führungs­positionen bei Betriebsrats­wahlen wählen?

Wahl­vorschläge

Wahl­­vor­schlä­ge müssen spä­tes­tens 2 Wochen vor dem ersten Wahl­tag ein­­ge­bracht werden.

Wahl­ablauf

Das Wahl­lokal ist so einzurichten, dass es für jeden Arbeit­nehmer während der Arbeits­zeit erreich­bar ist.

Stimm­zettel & Wahl­karten

Nach Fest­stel­lung der Wahl­­vor­schlä­ge wird ein Stimm­­zet­tel auf­ge­legt.

Wahl­verfahren für Klein­betriebe

Wenn nur 1 oder 2 Betriebs­rats­­mit­glie­der gewählt werden.

Konstituierung

Inn­er­halb von 6 Wochen nach Kund­­ma­chung des Wahl­­er­geb­nis­ses.

Wahl­anfechtung

Ab der Kund­machung des Ergebnisses der Betriebsrats­wahl läuft eine Anfechtungs­frist von einem Monat.

Abschluss­handlungen

Auch nach der Wahl sind noch eine Reihe von Auf­ga­ben zu er­le­di­gen.

Entstehungs­geschichte

Durch eigene Vertretungs­körper der Arbeit­nehmer sollte eine zumindest ansatzweise Gegen­macht zu den Arbeit­gebern aufgebaut werden.

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Kontakt

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Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 2322
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