13.02.2024

AK-Konsumenten­schutz warnt vor dem Geschäft mit der Liebe

Der Valentinstag gilt für manche als der Tag der Liebe. Aber was, wenn man ohne Partner:in ist und dies ändern möchte? Immer mehr Konsument:innen machen sich über Online-Portale und Dating-Apps auf die Suche. Das ist vielfach mit Kosten verbunden. Und auch die gute alte Partnervermittlung gibt es nicht umsonst. Hier wird sogar richtig viel Geld verlangt, wie ein aktueller Fall eines 48-jährigen Mühlviertlers zeigt. 2.500 Euro bezahlte er für die Vermittlungstätigkeit und musste leider feststellen, dass die angebotenen Kontakte ganz und gar nicht zu ihm passten. Erst mit AK-Unterstützung bekam er sein Geld zurück.

Die ver­meintliche Traum­frau

Bei der Suche nach einer Partnerin entdeckte Herr F. eine genau passende Partneranzeige in einer Zeitung. Er wollte die Dame kennen lernen. Daher nahm er mit der Vermittlungsagentur Kontakt auf. Im Zuge eines Termins bei ihm zuhause bestätigte ihm ein Vermittler, dass die beiden Partnerprofile gut zusammenpassen würden. Daher unterschrieb Herr F. einen Partnervermittlungsvertrag und bezahlte für 6 Monate Laufzeit 2.500 Euro.

Partner­profile passten nicht zu­sammen

Die Ernüchterung kam, als Herr F. in Kontakt mit der Dame trat. Die Interessen waren keineswegs ident und die beiden passten nicht zusammen. Der Konsument erklärte den Rücktritt vom Vertrag. Die Agentur weigerte sich, diesen anzuerkennen. Auch eine Intervention des AK-Konsumentenschutzes wurde ignoriert. Erst als die AK die Rückzahlung gerichtlich einklagte, zahlte das Unternehmen das Geld zurück.

Partner­ver­mittlungen - unsere Tipps 

Sowohl im Internet als auch offline bieten unzählige Firmen Partnervermittlungen an. Die Kosten sind meist hoch und die Auflösung derartiger Verträge kann für Betroffene sehr mühsam werden. Da es sich beim Geschäft mit der Liebe um Verbraucherverträge handelt, gilt es auch hier ein paar Grundregeln zu beachten:

  • Lesen Sie sich vor Unterzeichnung beziehungsweise Vertragsabschluss Partnervermittlungsverträge und Vertragsbedingungen zu Dating-Apps beziehungsweise Online-Portalen genau durch. Achten Sie besonders auf die Kosten, die Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten. 

  • Nutzen Sie Dating-Apps beziehungsweise Flirt-Portale nicht am Handy. Es kann zur Datenweitergabe kommen und Sie erhalten Zahlungsaufforderungen von unterschiedlichen Anbietern. Den Verlauf im Nachhinein zu klären und unberechtigte Zahlungsaufforderungen zu widerlegen, ist in der Praxis meist nicht mehr möglich.

  • Wurde der Vertrag im Internet oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens abgeschlossen, besteht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Nach einem derartigen Vertragsrücktritt kann das Unternehmen nur ein anteiliges Entgelt für die Dienstleistung verlangen.

  • Sollte die Firma bei einem Widerruf den gesamten Betrag behalten, verzichten Sie nicht auf eine Rückforderung. Wird eine Zahlung trotz Widerrufs geltend gemacht, zahlen Sie nicht.

    Rat und Hilfe finden Sie beim Konsumentenschutz der AK Oberösterreich unter +43 50 6906 2 oder konsumentenschutz@akooe.at.

Nutzen Sie Dating-Apps beziehungs­weise Flirt-Portale nicht am Handy. Es kann zur Daten­weiter­gabe kommen und Sie er­halten Zahlungs­auf­forderungen von unter­schiedlichen An­bietern. 

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