Überhöhte Telefonrechnung

Hinter einer überhöhten Telefonrechnung kann eine fehlerhafte Abrechnung durch den Telefonanbieter stecken - muss aber nicht.

Überprüfen Sie daher zunächst den Verrechnungszeitraum und fordern Sie einen Einzelgesprächsnachweis an. Dieser muss kostenlos zur Verfügung gestellt werden und kann auch von Prepaid-Kunden (Wertkartenhandy-Kunden) verlangt werden, die sich bei ihrem Betreiber registrieren haben lassen.
Wird anhand dieser Überprüfung keine plausible Erklärung gefunden, sollten Sie bei Ihrem Betreiber schriftlich Einspruch gegen die Rechnung erheben.

ACHTUNG

Der Einspruch gegen die betroffene Rechnung muss innerhalb von drei Monaten erhoben werden.

Nach den Geschäftsbedingungen der meisten Anbieter hebt der Einspruch die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrages nicht auf. Dazu müssen Sie gleichzeitig die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Schlichtungsstelle verständigen. Der Aufschub der Fälligkeit tritt dann mit Bestätigung durch die Schlichtungsstelle ein und wirkt bis zum Ende des Verfahrens. Der Betreiber kann aber den Durchschnittsbetrag der letzten drei Rechnungen sofort fällig stellen.

Auf der Homepage der "Schlichtungsstelle RTR" finden Sie das Formular zur Registrierung einer Beschwerde und Aufschub der Fälligkeit und Informationen zum Schlichtungsverfahren.

Sie können aber auch eine Kopie des Einspruches sowie der Rechnung zusammen mit dem ausgefüllten Formular an die RTR (Rundfunk- u. Telekom Regulierungs-GmbH, Mariahilferstraße 77-79, 1060 Wien) schicken.

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Konsumentenschutz
TEL: +43 50 6906 2
Anfrage ...

Das könnte Sie auch interessieren

Konsum

Kreditkarte

Praktisches Zahlungs­mittel auf Reisen oder im Internet. Achten Sie auf die Bestimmungen für Versicherungs­schutz.

Ausfüllen eines Formulars

Entgelt für Papierrechnung

Telekombetreiber dürfen für eine Papierrechnung keine Extragebühr verrechnen.

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum