Reparatur­bonus

Geld sparen und nachhaltig handeln, das können Konsument:innen mit dem Reparaturbonus. Seit 25. September 2023 kann der Bonus nun wieder genutzt werden. Er ist nach Betrugs-Verdachtsfällen einiger Partnerunternehmen neu aufgesetzt worden.

Wozu kann ich den Reparatur­bonus nutzen? 

Defekte Elektrogeräte (Haushalt/Freizeit/Garten) sollen von Partnerbetrieben der Aktion repariert werden, wobei bis 50 Prozent der Reparaturkosten (maximal 200 Euro) vom Klimaschutzministerium übernommen werden. Für Kostenvoranschläge werden bis zu 30 Euro übernommen.

Wer kann den Antrag stellen?

Einen Antrag können nur die Eigentümer:innen der zu reparierenden Ware mit Wohnsitz in Österreich sein. Mieter:innen (und Entleiher:innen) von Gegenständen, die repariert werden sollen, sind ausgenommen. Die Eigentümer:innen beziehungsweise Antragsteller:innen müssen Privatpersonen sein. Die Einlösung erfolgt bei aufgelisteten Partnerbetrieben.

ACHTUNG

  • Keinen Zuschuss gibt es für Autos, Mopeds und Motorräder und weitere Geräte, die mit Treibstoffen und Energiequellen wie Benzin, Diesel oder Gas betrieben werden.

  • Leuchtmittel und Waffen sind ebenfalls ausgenommen.

  • Auch nicht übernommen werden Kosten, wenn für die Reparatur Gewährleistungs- oder Garantieansprüche zur Verfügung stehen beziehungsweise es Ansprüche gegenüber Dritten - etwa eine Geräteversicherung - gibt.

Weitere Infos sowie die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, unter www.reparaturbonus.at 

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