Lebensmittel aus Öster­reich

In Österreich gibt es über 100 Gütesiegel für Lebensmittel. Ob mehr Gütezeichen auch mehr Transparenz bedeuten, bleibt zu bezweifeln. Tatsache ist, dass in Österreich die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln stark gestiegen ist. Doch an welchen unabhängigen Gütezeichen können Konsument:innen wirklich erkennen, ob ein Produkt aus Österreich stammt? Der AK-Konsumentenschutz hat 3 aussagekräftige Gütesiegel zusammengefasst.

EU-Bio-Siegel mit Zusatz „Öster­reichische Land­wirtschaft“

Österreichische Landwirtschaft

Der Zusatz „Österreichische Landwirtschaft“ am EU-Bio-Siegel garantiert nicht nur Bioqualität, sondern auch dass das Produkt zu mindestens 98 Prozent aus Österreich stammt. Sicherheit hierfür gibt eine unabhängige Kontrolle. Ohne den Zusatz ist die exakte Herkunft des jeweiligen Produktes aber nicht mehr so leicht nachvollziehbar.

  • Der Zusatz „EU-Landwirtschaft“ belegt immerhin, dass das Produkt zu mindestens 98 Prozent aus der EU stammt.
  • Der Zusatz „Nicht-EU-Landwirtschaft“ zeugt davon, dass die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe aus Nicht-EU-Ländern stammen. 
  • Verwirrend ist der Zusatz „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, bei dem die landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe entweder aus der EU oder Drittländern stammen. 

AMA-Bio­zeichen mit Ur­sprungs­angabe

AMA-Biozeichen

Die Rohstoffe der Produkte mit dieser Kennzeichnung müssen zu 100 Prozent aus Österreich und zu mindestens 95 Prozent aus ökologischem Landbau stammen.

  • Bei zusammengesetzten Lebensmitteln aus mehr als einer Zutat, dürfen Komponenten nur dann aus dem Ausland bezogen werden, wenn sie in Österreich nicht oder nicht in ausreichender Menge und Qualität erzeugt werden. 

  • Solche Zutaten dürfen aber nicht mehr als ein Drittel des Produkts ausmachen. So gibt es beispielsweise Bio-Bananen-Joghurt aus Österreich.

  • Die Be- und Verarbeitung aller Lebensmittel muss aber in Österreich stattfinden.

AMA Gütesiegel

AMA-Gütezeichen

Aus Österreich müssen ebenfalls mindestens 2 Drittel der Rohstoffe beim AMA-Gütesiegel kommen (Toleranzbereich von einem Drittel gilt nur in Ausnahmefällen). Zwar müssen Produkte mit dem AMA-Gütesiegel nicht Bioqualität entsprechen, allerdings gehen die AMA-Anforderungen beispielsweise bei Futtermittel über gesetzlichen Bestimmungen hinaus. Die Einhaltung der Kriterien wird bei allen AMA-Zeichen von unabhängigen Kontrollstellen, durch die AMA und durch Eigenkontrollen der Betriebe geprüft.

Herkunft der Produkte muss nicht immer nachgewiesen werden

Auch ohne Gütesiegel sind Hersteller von bestimmten Lebensmitteln gesetzlich verpflichtet, die Herkunft bestimmter Produkte anzugeben. Dies gilt etwa bei Eiern, frischem Obst- und Gemüse, Olivenöl, Honig, Wein und Spirituosen. Auch bei Fisch muss das Fanggebiet, also die Herkunft, angegeben werden. Bei fast allen verpackten Fleischsorten gilt die verpflichtende Herkunftsangabe seit April 2015.

Über die Bedeutung und Kriterien von Produktkennzeichnungen am Lebensmittelsektor informiert eine entsprechende AK-Broschüre.

Broschüre der AK Wien

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