16.01.2024

Bilanz 2023 der AK Wels: Mehr als 11 Millionen Euro für Mit­glieder er­kämpft

Aktuell sind in den Bezirken Wels und Wels-Land 63.552 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im Jahr 2023 wandten sich Rat- und Hilfesuchende 10.642-mal an die AK Wels: in 6.890 Fällen telefonisch, in 2.906 Fällen persönlich (inklusive 103 Bildungsberatungen) und in 846 Fällen per E-Mail.

Mehr als 11 Millionen Euro für Mit­glieder 

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die AK muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Wels im Jahr 2023 795.669 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber auf einen Streit vor Gericht ankommen. Hier hat die AK Wels vergangenes Jahr für ihre Mitglieder 410.923 Euro erkämpft. Insgesamt sind das also 1.206.592 Euro.

Von den insgesamt 352 Arbeitsrechtsfällen stammt die überwiegende Mehrheit (285 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren offenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (162), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (77) sowie unbegründete Entlassung (35). 

In 292 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Wels im vergangenen Jahr 8.301.080 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension und Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2023 in den Bezirken Wels und Wels-Land für Arbeitnehmer:innen aus insolventen Betrieben im Bezirk 1.591.162 Euro durchgesetzt. 

In Summe hat die AK Wels im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 11.098.834 Euro erreicht.

Kampf um jeden Euro für die AK-Mit­glieder

In ihrem Engagement für ihre Mitglieder macht die AK keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt. So erkämpfte die AK Wels etwa einen Betrag von 178,80 Euro für einen Mann, der Einlagen für seine Arbeitsschuhe brauchte und der Arbeitgeber sich geweigert hatte, für die Kosten aufzukommen. Obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre. Dieser Fall ging letztendlich vor Gericht. Mit dem Ergebnis, dass der Arbeitgeber zahlen musste. Den höchsten Betrag, nämlich 84.600 Euro, erstritten die Rechts­expert:innen in Wels für eine Frau, die in einem Krankenhaus arbeitete.

Pflege­stufe 4 für autistisches Kind er­kämpft

Eine Familie aus dem Bezirk Wels stellte für ihren autistischen Sohn einen Antrag auf Pflegegeld. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte diesen jedoch ab, obwohl das Kind extrem verhaltensauffällig ist und sehr viel Zeit in dessen Betreuung investiert werden muss. Der Vater suchte Hilfe bei der Arbeiterkammer, die schließlich eine Klage beim Arbeits- und Sozialgericht Wels einbrachte, da das Kind nicht einmal kurzfristig alleingelassen werden kann. Die Familie durfte sich letztendlich freuen, denn das Gericht folgte der Argumentation der AK. Das Urteil: Zunächst wurde für 4 Monate Pflegestufe 3 gewährt und danach wurde die Pflegestufe auf 4 erhöht. 

Schwangere zu Un­recht ge­kündigt

Eine Frau aus dem Bezirk Wels wurde in der Schwangerschaft gekündigt. Als der Arbeitgeber ihr das mitteilte, wusste sie jedoch nicht, dass sie schwanger war. Während der Kündigungsfrist, in der sie vom Dienst freigestellt war, musste sie zu einer ärztlichen Behandlung ins Krankenhaus gehen. Dort wurde festgestellt, dass die Frau bereits zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war. Die Frau informierte daraufhin unverzüglich Ihren Chef, dass sie ein Kind erwarte. Darauf reagierte der Arbeitgeber allerdings nicht. Die Frau ließ sich deshalb in der Arbeiterkammer Wels beraten. In diesem Gespräch erfuhr sie, dass die Kündigung unwirksam war, da sie zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger war. Die AK Wels intervenierte beim Arbeitgeber. Mit Erfolg! Die Kündigung wurde zurückgenommen und die schwangere Frau konnte ihre Arbeit wieder aufnehmen. Da nun zum Zeitpunkt des Geburtstermins ein aufrechtes Arbeitsverhältnis vorlag, konnte die Frau auch das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld beziehen. Ebenso hatte das aufrechte Arbeitsverhältnis positive Auswirkung auf die Höhe des Wochengeldes.

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AK-Bezirksstellenleiterin Mag. Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl
AK-Bezirksstellenleiterin Mag. Margit Göbl und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


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