10.02.2023

Rat und Hilfe in der AK Rohrbach: Mehr als 2 Millionen Euro für Mit­glieder erkämpft

Insgesamt 23.414 AK-Mitglieder leben im Bezirk Rohrbach. Viele von Ihnen nutzen die Leistungen der Arbeiterkammer. Ob rasche Hilfe bei arbeits- und sozial-rechtlichen Angelegenheiten oder bei Fragen rund um Weiterbildung: Das Beratungsangebot in der AK Rohrbach findet großen Anklang in der Bevölkerung.

Das zeigt auch die Statistik. Insgesamt 3.739 Beratungen haben die AK-Experten/-innen im Jahr 2022 durchgeführt. Davon 2.673 telefonisch, 904 vor Ort in der Bezirksstelle und 162 schriftlich.

Probleme bei Arbeitszeit, Abrechnung oder Pension

Die AK-Mitglieder wandten sich vor allem mit Fragen zu den Themen Entgelt, Invaliditätspension, Sonderruhegeld, Altersteilzeit Mutterschutz und Karenz, Wochengeld, Arbeitnehmerkündigung und Endabrechnungsdifferenzen an die AK Rohrbach.

Ansprüche für Mitglieder eingefordert

2022 wurden 876 Rechtsberatungen in der Bezirksstelle Rohrbach durchgeführt. Ein großer Teil der Anliegen der Mitglieder kann durch die Beratung abgewickelt werden. Manchmal ist es jedoch notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten, um den Beschäftigten zu ihren Ansprüchen zu verhelfen. 54 Arbeitsrechtsfälle konnten die Juristen/-innen der AK Rohrbach im Jahr 2022 abschließen.

Diese teilen sich auf in 49 Rechtshilfe-Fälle, in denen eine Intervention seitens der Arbeiterkammer ausreichend war, und 5 Rechtsvertretungen, bei denen die AK für ihre Mitglieder vor Gericht gezogen ist. In Summe wurden 100.036 Euro erkämpft. 95.280 Euro außergerichtlich und 4.756 Euro gerichtlich.

Streit um Pensionen und Pflege­geld

Darüber hinaus wurden 82 Sozialrechtsfälle bearbeitet und im Zuge dessen 1.892.055 Euro für die Mitglieder erstritten. Bei den Sozialrechtsfällen handelt es sich zum Großteil um Pensions- oder Pflegegeldangelegenheiten. Zusätzlich wurden für 23 Beschäftigte aus 3 insolventen Betrieben im Bezirk 142.165 Euro durchgesetzt.

Anlauf­stelle für Rat und Hilfe

Mehr als 2 Millionen Euro hat die AK Rohrbach für ihre Mitglieder in arbeits- und sozialrechtlichen Fällen sowie in Insolvenzverfahren erkämpfen können. Das zeigt, wie wichtig eine regionale Anlaufstelle ist.

Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die Arbeiterkammer ganz bewusst auf die Dezentralisierung ihrer Serviceleistungen. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

Kämpfen um jeden Euro

In ihrem Engagement für die Beschäftigten machen die AK-Rechtsexperten/-innen keinen Unterschied, ob es um große oder kleine Beträge geht. Zum Vergleich: Der kleinste Erfolg in einem Arbeitsrechtsfall betrug 57 Euro für einen Beschäftigten. Die größte erkämpfte Summe belief sich auf 10.000 Euro.

Praxisfall: Dienst­geber zahlte kein Gehalt mehr

Folgender Arbeits­rechtsfall aus dem Jahr 2022 ist ein Paradebeispiel dafür, wie schnell und unkompliziert Ansprüche oftmals geltend gemacht werden können. Eine Arbeitnehmerin aus dem Bezirk Rohrbach bekam völlig grundlos monatelang kein Gehalt von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt.

Nachdem ihre eigenen Interventionen erfolglos geblieben waren, wandte sich die Mechatronikerin schließlich an die Experten/-innen der Bezirksstelle, um ihr Recht einzufordern. Diese intervenierten für das Mitglied. 8 Tage später war das ausständige Geld auf dem Konto der Arbeitnehmerin. In Summe konnten 4.053 Euro für sie zurückerkämpft werden.

Gerechte Pen­sion nach Beratung

Vollbepackt mit einigen dicken Ordnern kam ein Arbeitnehmer in die AK-Bezirksstelle, um rechtliche Hilfe zu erhalten, da sein Ansuchen um eine Schwerarbeitspension von der PVA nicht genehmigt worden war. 120 Schwerarbeitsmonate sind dafür nötig. Laut PVA hatte er nur 108 Monate geleistet.

In den mitgebrachten Ordnern befanden sich Schichtpläne, die der Mann seit 2011 aufbewahrt hatte. Nach mühevoller Durchsicht konnten die AK-Experten/-innen weitere 31 Schwerarbeitsmonate aufgrund von Nachtschichten finden.

So wurde auch das Ge­richt mittels Klage davon überzeugt, dass die Voraussetzungen für die Schwerarbeit entgegen der Ansicht der PVA bereits erfüllt wurden. Ein großer Erfolg für das AK-Mitglied: Er kann nun mit 60 Jahren und weniger Abschlägen in Pension gehen.

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Mag. Thomas Jäger (links), Leiter AK-Bezirksstelle Rohrbach und Andreas Stangl, AK-Präsident.
Mag. Thomas Jäger (links), Leiter AK-Bezirksstelle Rohrbach und Andreas Stangl, AK-Präsident. © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


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