17.08.2023

Kündigungsfrist miss­­achtet – AK Ried er­kämpfte Nach­zahlung für eine An­gestellte

Nach 15 Jahren in der Firma wurde eine Angestellte aus dem Bezirk Ried gekündigt. Da ihr das Kündigungsdatum komisch vorkam, wandte sie sich an die Arbeiterkammer. Und tatsächlich: Das Unternehmen hatte die gesetzliche Kündigungsfrist missachtet. Die AK Ried erkämpfte für die Frau eine Nachzahlung in Höhe von 5.500 Euro.

Kündi­gung nach 15 Jahr­en

Die Frau war 15 Jahre bei einem Unternehmen im Nachbarbezirk Schärding beschäftigt, ehe ihr im vergangenen Oktober ein Kündigungsschreiben ausgehändigt wurde. Darin festgehalten wurde als Kündigungstermin der 15. Jänner 2023. Der Arbeitnehmerin kam das komisch vor, darum wandte sie sich an die Rechtsexpert:innen der Arbeiterkammer Ried. 

Die gesetzliche Kündigungsfrist ab 5 Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Das war in ihrem Fall der 31. März 2023.

AK for­dert Kündi­gungs­ent­schädigung

Einen Arbeitsvertrag, der etwas anderes geregelt hätte, gab es nicht. Dennoch berief sich das Unternehmen auf eine angebliche Vereinbarung, die aber nie zustande gekommen war. Die Arbeiterkammer wies auf den Irrtum hin und forderte eine Kündigungsentschädigung bis zum tatsächlichen Kündigungstermin – dem 31. März – ein. .

Eini­gung ohne Gerichts­verfahren

Nach einigem Hin und Her lenkte die Firma doch noch ein: Arbeitgeber und AK konnten sich im Sinne der Angestellten auf einen Kompromiss einigen. Die Frau bekam, ohne die Mühen eines Gerichtsverfahrens auf sich nehmen zu müssen, eine Nachzahlung in Höhe von 5.500 Euro.

Für AK-Präsident Andreas Stangl belegt dieser Fall, wie wichtig es ist, sich nicht alles gefallen zu lassen: „Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung vor Ort, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.“ 

Wichtig sei vor allem, dass die Mitglieder das komplette Service der Arbeiterkammer in den 14 Bezirksstellen in Oberösterreich in höchster Qualität direkt vor Ort geboten bekommen, so Stangl. 

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AK-Präsident Andreas Stangl
AK-Präsident Andreas Stangl © Florian Stöllinger, AK OÖ
AK-Bezirksstellenleiter Mag. Christian Breyer
AK-Bezirksstellenleiter Mag. Christian Breyer © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


Ob per Mail, tele­fonisch oder mit Termin­verein­barung vor Ort, besser ein­mal zu oft nach­gefragt, als auf An­sprüche und Rechte zu ver­zichten.

Andreas Stangl

AK-Präsident

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