31.01.2024

Bilanz 2023 der AK Kirch­dorf: Mehr als 3,3 Millionen Euro er­kämpft

Mit Ende des Jahres 2023 waren im Bezirk Kirchdorf 24.210 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 4.033 Mal an die AK Kirchdorf: in 3.019 Fällen telefonisch, in 823 Fällen persönlich (inklusive 25 Bildungsberatungen) und in 191 Fällen per E-Mail. 

Die AK-Mitglieder suchten Beratung vor allem zu den Themen Entgelt, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, Altersteilzeit, Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Pflegegeld.

Mehr als 3,3 Millionen Euro er­kämpft

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reichte eine Beratung nicht aus. Die AK musste dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Kirchdorf rund 102.978 Euro an vorenthaltenem Entgelt im Jahr 2023 hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Kirchdorf erkämpfte arbeitsgerichtlich im Jahr 2023 für ihre Mitglieder 287.969 Euro.
 
48, und somit die große Mehrheit der arbeitsrechtlichen Fälle, betraf Betriebe ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer:innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (28), offenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (10) sowie rechtswidrige Entlassung (7). 

In 86 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Kirchdorf im vergangenen Jahr rund 2.651.449 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2023 für 46 Arbeitnehmer:innen aus 10 insolventen Betrieben im Bezirk 285.958 Euro durchgesetzt. 

In Summe hat die AK Kirchdorf im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen An-sprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von insgesamt 3.328.354 Euro erreicht.

Damit alle Mitglieder möglichst einfach zu ihrem Recht kommen, setzt die AK ganz bewusst bei ihren Serviceleistungen auf Wohnortnähe. Sie bietet ihnen die Möglichkeit, sich Rat und Hilfe direkt in ihrer Region zu holen.

Großes Engagement auch für "kleine" Be­träge

Im Engagement für die Mitglieder machen die AK-Rechtsexpert:innen keinen Unterschied, ob es sich um große oder kleine Beträge handelt.

Den kleinsten Betrag von 173 Euro für 2 „Schnuppertage“ wurde für eine Angestellte eines Handelsbetriebs per Intervention erreicht. Den höchsten Betrag von insgesamt 272.000 Euro hat die AK Kirchdorf für einen Mitarbeiter eines Unternehmens erstritten. Der Mann machte im Rahmen seiner Arbeit eine Erfindung. Für die Überlassung dieser Erfindung an das Unternehmen stand ihm eine Vergütung zu, die er erst nach einem aufwändigen Rechtsstreit und einem Vergleich bekam.

Arbeits­recht: Mehr als 8.700 Euro für Arbeiter

Ein Arbeiter war im Lager einer Schlosserei beschäftigt. Wie sich später herausstellen sollte, war er die ersten 2 Wochen nicht bei der ÖGK angemeldet. Insgesamt arbeitete der Mann rund 3 Monate in diesem Betrieb, ehe er nach einem Gespräch mit dem Meister voller Vorwürfe sofort nach Hause geschickt wurde.
Der Arbeiter wandte sich an die AK Kirchdorf, für die eine fristwidrige Kündigung vorlag. Außerdem war der Mann nach dem Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlasser eingestuft, obwohl nach Meinung der AK-Rechtsexpert:innen der Kollektivvertrag für Handelsarbeiter anzuwenden war.

Die Arbeiterkammer macht im Namen des Arbeiters Beendigungsansprüche, Kündigungsentschädigung, Lohndifferenz, nicht bezahlte Überstunden sowie die Nachversicherung für die Zeit der Nichtanmeldung geltend. In Summe bekam der Mann 8.719 Euro nachbezahlt.

Sozial­recht: Invaliditäts­pension für Kraft­fahrer

Der Arbeitnehmer im 58. Lebensjahr arbeitete als Berufskraftfahrer. Er leidet, neben anderen gesundheitlichen Beschwerden, unter Osteochondrose, das ist eine verschleißbedingte Veränderung der Bandscheibe und der angrenzenden Knochen. Im Rahmen einer fortwährenden Überlastung werden die Bandscheiben in der Wirbelsäule zusammengedrückt und können mit der Zeit nicht mehr regenerieren. Dazu kommen noch immer wieder auftretende Depressionen. Befunde und Gutachten sehen den Mann nicht mehr in der Lage, einer geregelten Tätigkeit nachzugehen.

Die Pensionsversicherung lehnte dennoch eine Invaliditätspension für den Mann ab. Im Auftrag des Kraftfahrers klagte die AK Kirchdorf. Mit Erfolg: Der Mann bekam die Invaliditätspension zugesprochen, und das sogar unbefristet.

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AK-Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer und AK-Präsident Andreas Stangl
AK-Bezirksstellenleiter Hannes Stockhammer und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AK OÖ


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