02.03.2023

AK Ried half im ver­gangenen Jahr fast 6.000 Mal: rund 3,3 Millionen Euro für Mitglieder erkämpft 

Aktuell sind im Bezirk Ried 26.555 AK-Mitglieder mit Hauptwohnsitz gemeldet. Im vergangenen Jahr wandten sich Rat- und Hilfesuchende 5.994 Mal an die AK Ried: in 3.929 Fällen telefonisch, in 1.658 Fällen persönlich (inklusive 108 Bildungsberatungen) und in 407 Fällen  per E-Mail.

Beratung und Hilfe vor Gericht

Bei vielen Arbeitsrechtsproblemen reicht eine Beratung nicht aus. Die Arbeiterkammer muss dann bei den Arbeitgebern intervenieren. Außergerichtlich hat die AK Ried im Jahr 2022 in 110 Fällen 436.345 Euro an vorenthaltenem Entgelt hereingebracht. Manche Arbeitgeber lassen es aber sogar auf einen Streit vor Gericht ankommen. Die AK Ried musste im Jahr 2022 in 28 Fällen für ihre Mitglieder vor das Arbeitsgericht gehen. Dabei hat sie 89.952 Euro erkämpft.

Von den insgesamt 138 Fällen stammt die überwiegende Mehrheit (116 Fälle) aus Betrieben ohne Betriebsrat. Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer/-innen und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.

Hauptsächliche Gründe für Rechtshilfen und -vertretungen waren vorenthaltenes Entgelt aus dem laufenden Arbeitsverhältnis (55), Differenzen bei der Endabrechnung von beendeten Arbeitsverhältnissen (37) sowie unberechtigte Entlassung (16).

Pensionen und Pflegegeld geprüft

In 96 Sozialrechtsangelegenheiten erstritt die AK Ried im vergangenen Jahr 2.452.950 Euro. Dabei ging es überwiegend um die Themen Pension oder Pflegegeld. Zusätzlich wurden 2022 für 53 Arbeitnehmer/-innen aus 16 insolventen Betrieben im Bezirk 348.947 Euro durchgesetzt.

In Summe hat die AK Ried im Vorjahr an arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüchen sowie an Forderungen nach Insolvenzen für ihre Mitglieder Zahlungen von 3.328.194 Euro erreicht.

Praxisfall: Abfertigung falsch berechnet

Eine Arbeit­nehmerin aus dem Bezirk Ried war 20 Jahre bei einem Unternehmen im Bezirk beschäftigt, unterbrochen durch eine Karenz. In den 11 Jahren vor der Karenz hatte die Frau Vollzeit gearbeitet, in den Jahren nach der Babypause Teilzeit. Nach der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses hatte sie daher Anspruch auf die Abfertigung in Höhe von 6 Monatslöhnen. Die Firma zahlte ihr rund 4.800 Euro brutto aus.

Beim Beratungs­gespräch in der Arbeiterkammer stellte sich heraus, dass die Abfertigung auf Basis der zuletzt gearbeiteten Wochenstunden berechnet wurde. Tatsächlich müssen dafür aber auch die Zeiten der Vollzeitbeschäftigung herangezogen werden. Ein AK-Experte ermittelte die richtige Höhe der Abfertigung und machte das Unternehmen auf den Fehler aufmerksam. Dieses sah den Fehler sofort ein und überwies der Frau umgehend den Differenzbetrag – rund 6.100 Euro brutto.

Höheres Pflege­geld erstritten

Aufgrund ihrer vielfältigen Erkrankungen war eine Frau aus dem Bezirk Ried auf Pflege angewiesen. Sie war nicht in der Lage, sich selbständig zu waschen, an- und auszuziehen, Essen zuzubereiten und zu sich zu nehmen. Sie benötigte auch Hilfe bei der Fortbewegung und war innerhalb und außerhalb der Wohnung auf einen Rollstuhl angewiesen. Von der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) war ihr daher Pflegegeld der Stufe 3 zugesprochen worden.

Das erschien der Familie der Frau als zu gering. Daher wandte sie sich an die AK Ried. Diese reichte Klage gegen den Bescheid ein und forderte ein höheres Pflegegeld. Mit Erfolg: Die Frau bekam per Gerichts­urteil im September 2022 rückwirkend ab Jänner 2022 zunächst Pflegestufe 4 und ab März 2022 sogar Pflegestufe 5 zugesprochen, weil sich in dieser Zeit ihr Gesundheitszustand weiter verschlechtert hatte.

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v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Mag. Christian Breyer und AK-Präsident Andreas Stangl
v.l.n.r. AK-Bezirksstellenleiter Mag. Christian Breyer und AK-Präsident Andreas Stangl © Wolfgang Spitzbart, AKOÖ


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