Neue Regelungen beim Studium zur Weiter­bildung

Berufstätige, die sich weiterqualifizieren möchten, stehen vor einer Fülle an Angeboten von (Fern-)Lehrgängen und Studien im In- und Ausland. Zur Weiterbildung können österreichische Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten, neben ordentlichen Studien (Bachelor-, Master-, Diplom-, Doktorats- PhD-Studium) auch Kurse, Seminare, Universitäts- beziehungsweise Hochschullehrgänge anbieten. 

Nach Abschluss eines Universitäts-/Hochschullehrgangs mit mehr als 60 ECTS kann die Bezeichnung "Akademische:r (Fachbezeichnung)" verliehen werden.

Ein­heitliche Regelung für außer­ordentliche Studien

Seit 1. Oktober 2023 gelten neue Regelungen für Universitäts-/Hochschul­lehrgänge, die auch als außerordentliche (= a.o.) Bachelor- oder Master-Studien eingerichtet werden können. Für berufserfahrene Studierende bieten diese neue Studienformen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten.

Diese a.o. Studien sind gleichwertig mit ordentlichen Studien und an die Bologna-Struktur (Bachelor - Master - PhD) angepasst. Eine Durchlässigkeit zwischen den ordentlichen und den, nach 1. Oktober 2023 eingerichteten a.o. Studien ist gegeben, sogar bis zu einem Doktorats- beziehungsweise PhD-Studium. A.o. Bachelor-Studien umfassen 180 ECTS, a.o. Master-Studien 120 ECTS, in bestimmten Ausnahmefällen auch weniger.

Gesetzlich wurden auch die Zugangsvoraussetzungen und akademischen Grade, sprich Titel, für österreichische Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten einheitlich geregelt. Für die neuen a.o. Bachelor-Studien ist unter anderem eine mehrjährige Berufserfahrung erforderlich. 

Mit einem fachlich in Frage kommenden abgeschlossenen ordentlichen oder a.o. Bachelor-Studium und mehrjähriger Berufserfahrung kann sowohl ein ordentliches als auch ein a.o. Master-Studium begonnen werden. Die a.o. Studien werden mit dem Zusatz „Continuing Education“, kurz CE, zum akademischen Grad versehen.

Werden a.o. Studien an österreichischen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen, Privathochschulen und Privatuniversitäten in Kooperation mit außeruniversitären Bildungseinrichtungen angeboten, wird nach Abschluss des Studiums der Titel „Bachelor Professional“ beziehungsweise „Master Professional“ verliehen. 

Zugangs-Voraus­setzungen und akademischer Grad

Dieser Überblick informiert über die Voraussetzungen zur Zulassung und den vorgesehenen akademischen Graden der neu geschaffenen a.o. Studien seit 1. Oktober 2023:

Voraussetzungen zur Zulassung der a.o. Studien und die vorgesehenen akademische Grade
Zulassungsvoraussetzungen,
gesetzlich geregelt 
Abschluss,
akademischer Grad
 
Allgemeine Universitätsreife,
Studienberechtigungsprüfung,
Berufsreifeprüfung
UND
mehrjährige Berufserfahrung

Bachelor of Arts
(Continuing Education),
kurz BA (CE)

Bachelor of Science
(Continuing Education),
kurz BSc (CE)

Einschlägige berufliche Qualifikation
ODER

mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

Bachelor Professional,
kurz BPr
einschlägige berufliche Qualifikation
UND
mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
Executive Master of Business Administration,
kurz EMBA 1) 
Abgeschlossenes (fachlich in Frage kommendes) Bachelor-Studium
UND
mehrjährige Berufserfahrung

Master of Arts
(Continuing Education),
kurz MA (CE)

Master of Science
(Continuing Education),
kurz MSc (CE)

Master Professional,
kurz MPr

Master of Business Administration,
kurz MBA 1)

Master of Laws,
kurz LL.M. 1)

1) Sofern Zugangsbedingungen, Umfang und Anforderungen mit mehreren fachlich in Frage kommenden ausländischen Masterstudien nachweislich vergleichbar sind.

Für absolvierte Prüfungen können bis zu 60 ECTS angerechnet werden. Für die beruflich oder außerberufliche Qualifikation können nach Durchführung einer Validierung der Lernergebnisse bis zu 60 ECTS anerkannt werden. Für beide zusammen bis zu einem Höchstausmaß von 90 ECTS. In den Satzungen der Bildungseinrichtungen sind Regelungen und Standards zum Verfahren der Validierung der Lernergebnisse festzugelegt. 

Zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können auch Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. Die Entscheidungen liegen bei den jeweiligen Studienanbieter:innen.

HINWEIS

In Übergangsregelungen ist gesetzlich festgelegt, bis wann Studierende, die vor 30. September 2023 ein a.o. Master-Studium begonnen haben, dieses nach den bisher geltenden Bestimmungen abschließen können. Studierende dieser a.o. Master-Lehrgänge haben den Universitäts-/Hochschullehrgang binnen der 3-fachen Dauer der im Curriculum festgelegten Studienzeit oder binnen der allenfalls im Curriculum festgelegten Höchststudiendauer abzuschließen. 
Informieren Sie sich diesbezüglich bei Ihren Studienanbieter:innen.

Studien­beiträge und Förderungen

Für a.o. Studien sind Lehrgangsbeiträge und auch der ÖH-Beitrag zu entrichten. Gesetzlich sind die Studienanbieter:innen verpflichtet, die Universitäts-/Hochschullehrgänge kostendeckend zu führen.

Im Gegensatz zu ordentlichen Studien können Studierende eines a.o. Bachelor- oder Master-Studiums keine Studienbeihilfe, kein Stipendium nach Selbsterhalt und auch kein Studienabschlussstipendium beantragen.

TIPP

  • Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung können Bildungskosten steuerlich abgeschrieben werden.

  • Ist es möglich mit der/dem Arbeitgeber:in eine Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit zu vereinbaren, kann man sich intensiver auf die Aus- und Weiterbildung konzentrieren.

Diese neuen Regelungen betreffen nicht außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, die mit ausländischen Universitäten und Hochschulen kooperieren.

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