Aufnahmekriterien in AHS und ORG

Grund­voraussetzung

Der positive Abschluss der 8. Schulstufe ist für den Besuch der AHS beziehungsweise des ORG erforderlich.

Eignungs­prüfung

Für den Besuch einer AHS beziehungsweise eines ORG mit sportlichem oder musischem Schwerpunkt ist eine Eignungsprüfung abzulegen.

Aufnahme­kriterien an AHS-Ober­stufe (Lang­form)

Von der AHS-Unterstufe in AHS-Oberstufe

  • Bei Übertritt von der Unterstufe in die Oberstufe des gleichen AHS-Typs ist ein positives Zeugnis der 4. Klasse AHS erforderlich. Bei einem „nicht genügend“ ist die Anwendung der Aufstiegsklausel möglich.

  • Grundsätzlich ist ein Wechsel in einen anderen AHS-Typ möglich und allfällige Einstufungs- beziehungsweise Aufnahmeprüfungen erforderlich.

  • Keine Aufnahmeprüfung besteht bei Besuch einer Schule für Berufstätige.

Reihungskriterien

Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Schulplätze, es besteht kein Rechtsanspruch auf einen AHS-Schulplatz. Falls an einer AHS nicht alle Bewerber/-innen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, aufgenommen werden können, gelten gesetzliche Reihungskriterien (Schulerfolg, Wohnortnähe, Zahl der Geschwister in der Schule, ...). Zusätzlich können im Rahmen der Schulautonomie nähere Bestimmungen über die Reihung festgelegt werden.

Aufnahme­kriterien in ein Oberstufen­real­gymnasium (ORG)

Von der AHS in ein ORG

  • Bei Übertritt von der AHS-Unterstufe in ein ORG ist ein positives Zeugnis der 4. Klasse AHS erforderlich.

Von der Neuen Mittelschule in ein ORG

  • Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen*
    --> Keine Aufnahmeprüfung

  • Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand*
    --> Einheitliche „Eignungsfeststellung“ der Klassenkonferenz oder Aufnahmeprüfung

  • Grundlegende Allgemeinbildung in 2 bis 3 Pflichtgegenständen*
    --> Aufnahmeprüfung

* in Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache

Von allen anderen Schule in ein ORG

  • Über allfällige Einstufungs- und/oder Aufnahmeprüfungen gibt die jeweilige Schule Auskunft.
  • Keine Aufnahmeprüfung besteht bei Besuch einer Schule für Berufstätige.

Reihungskriterien

Die Aufnahme erfolgt nach Maßgabe der vorhandenen Schulplätze, es besteht kein Rechtsanspruch auf einen ORG-Schulplatz. Falls an einem ORG nicht alle Bewerber/-innen, welche die Aufnahmekriterien erfüllen, aufgenommen werden können, gelten gesetzliche Reihungskriterien (Schulerfolg, Wohnortnähe, Zahl der Geschwister in der Schule, ...). Zusätzlich können im Rahmen der Schulautonomie nähere Bestimmungen über die Reihung festgelegt werden.

ORG Übergangsstufe

Manche ORGs führen eine 1-jährige Übergangsstufe für Absolventen/-innen der 8. Schulstufe, welche die oben angeführten Voraussetzungen nicht erfüllen. Der erfolgreiche Abschluss der Übergangsstufe berechtigt zum Eintritt in das ORG. Die Übergangsstufe zählt als Erfüllung der 9 Jahre Schulpflicht, aber nicht als 9. Schulstufe.

Detailinfos

Bildungsdirektion OÖ

Schulservice
TEL: +43 732 7071 1051
TEL: +43 732 7071 2251

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AK Bildungsberatung in OÖ
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E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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