Freiwilligentätigkeiten in Sozial- und Umweltbereichen

Im Freiwilligengesetz, das seit 01.06.2012 in Kraft ist, sind folgende Freiwilligentätigkeiten geregelt:

Diese bieten jungen Menschen ab 17 Jahren (teilweise auch ab 16) die Möglichkeit 6 bis 12 Monate die Arbeit im Sozial- beziehungsweise Umweltbereich kennenzulernen.

Überblick der zugelassenen anerkannten Trägerorganisationen die ein Freiwilliges Sozialjahr, Freiwilliges Umweltschutzjahr, einen Gedenk-, Friedens- und Sozialdienst anbieten. Für Teilnehmer/-innen bei den zugelassenen Trägerorganisationen bestehen Regelungen bezüglich Taschengeld, Versicherungen, Arbeitszeit, Urlaub, … Ausdrücklich geregelt ist, dass den Teilnehmern/-innen Familienbeihilfe gewährt wird, wenn sie unter 24 Jahre alt sind. 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine 10-monatige durchgehende Teilnahme an einem Freiwilligen Sozialjahr, Freiwilligen Umweltschutzjahr, Gedenk- beziehungsweise Friedens- oder Sozialdienst im Ausland nach dem Freiwilligengesetz auf den ordentlichen Zivildienst angerechnet werden.

Hinweis

Seit September 2016 wird die Leistung eines Freiwilligenjahres nach dem Freiwilligengesetz studienförderungsrechtlich mit dem Präsenz- und Zivildienst gleichgestellt. Zum Beispiel als Zeit des Selbsterhalts für das Selbsterhalter/-innen-Stipendium gewertet.

Freiwilligentätigkeit in OÖ

Das ULF, Unabhängiges Landesfreiwilligenzentrum, ist eine Anlaufstelle für Freiwillige, regionale Modellprojekte und Einrichtungen im Sozialbereich. Der Erfahrungsaustausch zwischen bestehenden und neuen Strukturen wird gefördert, außerdem werden Weiterbildungen und Veranstaltungen organisiert.

Berufsorientiertes Sozialjahr in OÖ

Einige Institutionen in Oberösterreich bieten in Vorbereitung auf Gesundheits- und Sozialberufe ein Berufsorientiertes Sozialjahr an. Da es sich um keine Berufsausbildung handelt, wird keine Familienbeihilfe ausbezahlt. Die Rahmenbedingungen – Beginn, Dauer, Einsatzstellen, Taschengeld, Versicherung, Bewerbung, … - erfahren Sie bei den Institutionen:

Auslandserfahrung

Informationen zum Thema Studieren, Jobben, Praktika, AuPair... im Ausland finden Sie unter http://www.jugendportal.at/ .

Mit dem Europäischen Solidaritätskorps bietet die EU jungen Menschen zwischen 18 und 30 Jahren die Möglichkeit sich zu engagieren. Vielfältige Aktivitäten und Projekte im In- und Ausland werden durch dieses Jugendförderprogramm unterstützt.

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