Schulpflicht in Österreich

Beginn der Schulpflicht

In dem Jahr, in dem ein Kind vor dem 1. September 6 Jahre alt wird, muss es mit der Schule beginnen. Diese Kinder werden auch schulpflichtige Kinder genannt. In Ausnahmefällen kann ein Kind schon 1 Jahr früher mit der Schule beginnen (vorzeitige Aufnahme - siehe www.oesterreich.gv.at).

Die Schulpflicht gilt für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten (das heißt, auch für Asylwerber/-innen).

Dauer

Die allgemeine Schulpflicht dauert in Österreich 9 Jahre.

Kosten

Für den Schulbesuch ist in Österreich im Regelfall kein Schulgeld zu zahlen. Trotzdem fallen während eines Schuljahres diverse Kosten an, beispielsweise für Kopien, Schulveranstaltungen (Ausflüge, Projekttage ...), größere Anschaffungen (PC, Schultasche, ...), Nachhilfe etc.

Achtung

Neben öffentlich-rechtlichen Schulen gibt es auch Privatschulen, für die in der Regel Schulgeld zu bezahlen ist. Die Höhe des Schulgeldes erfahren Sie direkt bei der jeweiligen Schule. Zu beachten ist auch, ob die Privatschule Öffentlichkeitsrecht besitzt, da sonst eine Anerkennung der Zeugnisse nicht gewährleistet ist. Kinder, die eine Privatschule ohne Öffentlichkeitsrecht besuchen, müssen bei der Bildungsdirektion "zum häuslichen Unterricht" gemeldet werden.

Beihilfen für den Schulbesuch

Hier finden Sie einen Überblick über mögliche finanzielle Leistungen und Unterstützungen, wie z.B. Familienbeihilfe, Schulbeihilfe usw.

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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