OÖ. Pflegestipendium
Wer in Oberösterreich eine Ausbildung in einem Pflegeberuf absolviert, hat Anspruch auf das Oö. Pflegestipendium.
In Zusammenhang mit der Pflegereform fördert das Arbeitsmarktservice (AMS) seit 1. Jänner 2023 Personen, die bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen absolvieren.
HINWEIS
Bei Personen, die noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, muss der Schul-/Studienabbruch beziehungsweise die Matura zumindest 2 Jahre zurückliegen.Die Ausbildung muss mindestens 25 Wochenstunden umfassen (theoretische und praktische Ausbildung).
ACHTUNG
Ein Bachelor-Studium zur Gesundheits- und Krankenpflege kann nicht mit dem AMS-Pflegestipendium gefördert werden, aber mit dem OÖ Pflegestipendium und eventuell mit Studienbeihilfe oder Studienbeihilfe nach Selbsterhalt.Das AMS-Pflegestipendium beträgt mindestens 51,20 Euro täglich, das sind 1.536 Euro in 30 Kalendertagen.
Falls das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe höher ist beziehungsweise wäre, so wird der höhere von beiden Beträgen ausbezahlt, wenn Sie eine der genannten Ausbildungen beginnen.
Eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung) kann zusätzlich beantragt werden.
HINWEIS
Das AMS-Pflegestipendium wird für die Dauer der Ausbildung gewährt. Zu vereinbarten Terminen müssen Sie dem AMS Ausbildungsnachweise vorlegen.
Mit dem AMS-Pflegestipendium können maximal 2 unterschiedliche Ausbildungen gefördert werden. Insgesamt kann eine Person höchstens 4 Jahre lang das AMS-Pflegestipendium beziehen.
ACHTUNG
Wenn Kursbeiträge anfallen, werden diese vom AMS nicht übernommen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Förderung vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich möglich.Beantragen Sie das AMS-Pflegestipendium persönlich beim AMS oder über das eAMS-Konto gleich nach Zusage eines Ausbildungsplatzes und unbedingt vor Beginn der Ausbildung. Sie können sich vorher auch schon beim AMS informieren.
Parallel zum Bezug des AMS-Pflegestipendiums ist ein Zuverdienst maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 518,44 Euro (2024) möglich.
ACHTUNG
Werden für die Ausbildung zum Beispiel Schulbeihilfe oder Taschengeld laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausgezahlt, erfolgt keine Anrechnung bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Sind diese Zuwendungen höher, so wird das AMS-Pflegestipendium nicht mehr ausbezahlt. Eine Förderung für geleistete Kursbeiträge, zum Beispiel vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich, fällt nicht unter diese Regelung.Bezieher:innen eines AMS-Pflegestipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Personen, die ihre Ausbildung im Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 im Rahmen
begonnen haben, können durch einen Antrag beim AMS auf das AMS-Pflegestipendium umsteigen.
Da Personen in einer Stiftung auch einen Stiftungszuschuss erhalten, wird das Pflegestipendium hier um 100 Euro pro Monat reduziert.
ACHTUNG
Personen in Bildungskarenz beziehungsweise Bildungsteilzeit können nicht auf das AMS-Pflegestipendium umsteigen.© 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0