AMS Pflege­stipendium

In Zusammenhang mit der Pflegereform fördert das Arbeitsmarktservice (AMS) seit 1. Jänner 2023 Personen, die bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen absolvieren.

Wer hat An­spruch?

  • Arbeitslose oder karenzierte Personen (Karenzierung eines bestehenden Dienstverhältnisses oder Ruhen der selbständigen Erwerbstätigkeit),
  • die vor Ausbildungsbeginn das 20. Lebensjahr vollendet haben und
  • ab 1. Jänner 2023 eine förderbare Ausbildung beginnen.

HINWEIS

Bei Personen, die noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, muss der Schul-/Studienabbruch beziehungsweise die Matura zumindest 2 Jahre zurückliegen. 

Welche Aus­bildungen werden ge­fördert?

  • Pflegeassistenz
  • Pflegefachassistenz
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Schule, nicht Studium)
  • Fachsozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung
  • Diplomsozialbetreuung Altenarbeit, Behindertenarbeit, Behindertenbegleitung, Familienarbeit
  • Ausbildung von Fachsozialbetreuung zur Diplomsozialbetreuung
  • Ausbildung von Pflegeassistenz zur Pflegefachassistenz beziehungsweise Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflege (Schule)

Die Ausbildung muss mindestens 25 Wochenstunden umfassen (theoretische und praktische Ausbildung).

ACHTUNG

Ein Bachelor-Studium zur Gesundheits- und Krankenpflege kann nicht mit dem AMS-Pflegestipendium gefördert werden, aber mit dem OÖ Pflegestipendium und eventuell mit Studienbeihilfe oder Studienbeihilfe nach Selbsterhalt.

Stipendien­höhe und Anspruchs­dauer

Das AMS-Pflegestipendium beträgt mindestens 51,20 Euro täglich, das sind 1.536 Euro in 30 Kalendertagen. 

Falls das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe höher ist beziehungsweise wäre, so wird der höhere von beiden Beträgen ausbezahlt, wenn Sie eine der genannten Ausbildungen beginnen.

Eine Beihilfe zu den Kursnebenkosten (Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung) kann zusätzlich beantragt werden.

HINWEIS

  • Kündigt man das vorhergehende Arbeitsverhältnis selbst, bekommt man die ersten 4 Wochen kein Arbeitslosengeld beziehungsweise kein AMS-Pflegestipendium.

  • Bezieher:innen des AMS-Pflegestipendiums mit Kind(ern) unter 15 Jahren können die AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe beantragen.

Das AMS-Pflegestipendium wird für die Dauer der Ausbildung gewährt. Zu vereinbarten Terminen müssen Sie dem AMS Ausbildungsnachweise vorlegen.
Mit dem AMS-Pflegestipendium können maximal 2 unterschiedliche Ausbildungen gefördert werden. Insgesamt kann eine Person höchstens 4 Jahre lang das AMS-Pflegestipendium beziehen.

ACHTUNG

Wenn Kursbeiträge anfallen, werden diese vom AMS nicht übernommen. Bei Erfüllung der Voraussetzungen ist eine Förderung vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich möglich.

Antrag zeit­gerecht stellen

Beantragen Sie das AMS-Pflegestipendium persönlich beim AMS oder über das eAMS-Konto gleich nach Zusage eines Ausbildungsplatzes und unbedingt vor Beginn der Ausbildung. Sie können sich vorher auch schon beim AMS informieren.

Zu­verdienst bis zur Gering­fügigkeits­grenze

Parallel zum Bezug des AMS-Pflegestipendiums ist ein Zuverdienst maximal bis zur Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 518,44 Euro (2024) möglich.

ACHTUNG

Werden für die Ausbildung zum Beispiel Schulbeihilfe oder Taschengeld laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ausgezahlt, erfolgt keine Anrechnung bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze. Sind diese Zuwendungen höher, so wird das AMS-Pflegestipendium nicht mehr ausbezahlt. Eine Förderung für geleistete Kursbeiträge, zum Beispiel vom Bildungskonto des Landes Oberösterreich, fällt nicht unter diese Regelung.

Bin ich ver­sichert?

Bezieher:innen eines AMS-Pflegestipendiums sind kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Um­steigen auf das AMS-Pflege­stipendium

Personen, die ihre Ausbildung im Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 im Rahmen 

  • eines Fachkräftestipendiums,
  • einer Arbeitsstiftung, 
  • einer arbeitsplatznahen Qualifizierung 

begonnen haben, können durch einen Antrag beim AMS auf das AMS-Pflegestipendium umsteigen.

Da Personen in einer Stiftung auch einen Stiftungszuschuss erhalten, wird das Pflegestipendium hier um 100 Euro pro Monat reduziert.

ACHTUNG

Personen in Bildungskarenz beziehungsweise Bildungsteilzeit können nicht auf das AMS-Pflegestipendium umsteigen.

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
... mehr

Das könnte Sie auch interessieren

Gruppe Pflegepersonal

OÖ. Pflege­stipendium

Wer in Ober­österreich eine Ausbildung in einem Pflege­beruf absolviert, hat Anspruch auf das Oö. Pflege­stipendium.

Ein Pflegepersonal-Team

Gesundheitsberufe

Wachs­tums­bran­che, Pflegefachassistenz, Ge­sund­heits- und Kran­ken­pfle­ge, Ge­burts­hil­fe, Ge­ho­be­ne Dienste, Medizinische Assistenzberufe

Pflegerin wäscht Mädchen im Rollstuhl

Sozialberufe

So­zi­al­be­ru­fe­ge­setz, Al­ten­ar­beit, Be­hin­der­ten­ar­beit und -be­glei­tung, Fa­mi­li­en­ar­beit, Heim­hil­fe, So­zi­al­päd. Fach­betreu­ung

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum