AMS Bildungs­förderungen - ein Überblick

Das Arbeitsmarkt­service (AMS) ist Ansprechpartner für Arbeitsuchende und unterstützt unter bestimmten Voraus­setzungen auch Aus- und Weiterbildung. 

Arbeit­suchende Personen wenden sich am besten direkt an das AMS.

AMS-Pflegestipendium

Seit 01.01.2023 kann für bestimmte Ausbildungen in Gesundheits- und Sozialberufen das AMS-Pflegestipendium beim AMS beantragt werden.

Fach­kräfte­stipendium

Für bestimmte Ausbildungen, die vor dem 31.12.2025 beginnen, kann das Fachkräftestipendium beantragt werden.

Projekt „Du kannst was!“

Das AMS OÖ kann Arbeitsuchenden ohne Berufsausbildung die Teilnahme am Projekt Du kannst was! ermöglichen und sie so beim Nachholen eines Lehrabschlusses unterstützen.

Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Qualifizierungs­förderung für Beschäftigte 

Das AMS OÖ unterstützt mit dieser Beihilfe Arbeitgeber, die in die Weiterbildung ihrer gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer:innen investieren.

Nähere Informationen zur Qualifizierungsförderung für Beschäftigte auf der AMS-Website.

Förderung der Höher­qualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienst­leistungen von allgemeinem Interesse

Das AMS OÖ fördert Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmer:innen Ausbildungen und Höherqualifizierungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie Elementarpädagogik ermöglichen. Ziel dieser Förderung ist es, den Fachkräftebedarf zu decken.

Nähere Informationen und die Liste der förderbaren Ausbildungen auf der AMS-Website.

Bildungs­karenz und Bildungs­teilzeit

Arbeitnehmer:innen können im Einvernehmen mit ihrem Arbeitgeber ihr Arbeitsverhältnis zu Weiterbildungszwecken karenzieren oder ihre Arbeitszeit reduzieren.

Mehr dazu in den Artikeln Bildungskarenz und Bildungsteilzeit.

Förderung der Lehr­aus­bildung

Das Arbeitsmarktservice unterstützt mit dieser Förderung Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die Lehrlinge ausbilden. Gefördert wird die Lehrausbildung von beim AMS vorgemerkten

  • Mädchen und Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil
  • Lehrstellensuchenden, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • Personen über 18 Jahre, deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann
  • Teilnehmern:innen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation 

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen vor Beginn der Ausbildung gebunden und wird in Form eines monatlichen Zuschusses zu den Kosten der Lehrausbildung ausbezahlt.

Nähere Informationen auf der AMS-Website und bei der zuständigen Regional-Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Arbeits­stiftungen

Arbeitsstiftungen sind ein arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Lösung regionaler und struktureller Probleme am Arbeitsmarkt. Zu unterscheiden sind:

  • Outplacementstiftungen
    Outplacementstiftungen können zum Einsatz kommen, wenn Unternehmen Personal in größerem Umfang abbauen. Sie sind in der Regel Teil betrieblicher Sozialpläne und sollen Arbeitnehmer:innen bei der Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützen.

  • Implacementstiftungen
    Der Einsatz von Implacementstiftungen ist eine Möglichkeit für Unternehmen, die auf Grund eines bedeutsamen Fachkräftemangels Personal suchen. Unterstützt wird mit Implacementstiftungen die gezielte Ausbildung von Arbeitsuchenden für bestimmte Arbeitsplätze.
    Auf Basis eines Bildungsplans werden Stiftungsteilnehmer:innen – entsprechend den Erfordernissen des Unternehmens - theoretisch und betriebspraktisch ausgebildet. Die maximale Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre.

    Stiftungsteilnehmer:innen erhalten während der Ausbildung Schulungsarbeitslosengeld plus einen monatlichen Zuschuss zu den Ausbildungskosten (Stipendium) vom Stiftungsträger.

    Nähere Informationen zur Implacementstiftung erhalten Sie auf der AMS-Website und bei der zuständigen Regional-Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Arbeits­platz­nahe Qualifizierung (AQUA)

Mit der "Arbeitsplatznahen Qualifizierung" erhalten Arbeitslose (ab 18 Jahre) ohne verwertbare Ausbildung die Chance auf praxisnahe Aus- und Weiterbildung in Abstimmung mit einem Betrieb, der zur Mitfinanzierung bereit ist. Kooperationspartner des AMS erstellen die Ausbildungspläne. Während der Ausbildung werden die Auszubildenden von den Kooperationspartnern begleitet und unterstützt.

Die "Arbeitsplatznahe Qualifizierung" besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der Theorieteil muss bei Ausbildungen ohne Lehrabschlussprüfung mindestens ein Drittel der Gesamtdauer betragen. Im Falle einer Ausbildung, die zum Lehrabschluss führt, ist die Schulungsdauer im Regelfall auf maximal die Hälfte der regulären Lehrzeit im betreffenden Beruf festgelegt.

Teilnehmer:innen erhalten während der Ausbildung vom AMS eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (mindestens in Höhe ihres AMS Bezuges inklusive des zustehenden Schulungszuschlags) und üblicherweise eine vom Ausbildungsbetrieb finanzierte Zuschussleistung.

Nähere Informationen zur "Arbeitsplatznahen Qualifizierung" auf der AMS-Website und bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Frauen in Hand­werk und Technik (FiT)

Das Programm FiT ist ein spezielles AMS-Angebot für Frauen, die sich für einen technischen Berufsabschluss interessieren.

FiT ist modular aufgebaut und umfasst:

  • Perspektivenentwicklung,
  • Kurse zur technischen Vorqualifizierung und
  • Berufsausbildungen mit Lehr-, Schul- oder sogar Fachhochschulabschluss

Details und Anmeldung in Ihrer regionalen AMS-Geschäftsstelle.

Kurs­beihilfen

Mit der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts, der Beihilfe zu den Kurskosten und der Beihilfe zu den Kursnebenkosten (zum Beispiel Prüfungsgebühren, Fahrtkosten) unterstützt das Arbeitsmarktservice die Qualifizierung und Berufsorientierung von arbeitslosen Personen. Zielsetzung dabei ist die Erhöhung der Vermittlungschancen am Arbeitsmarkt.

Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch mit den zuständigen AMS Berater:innen vor Beginn des Kurses gebunden.

Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Schulungszuschlag

Arbeitslose Personen, die nach dem 1.1.2024 eine AMS-Schulung beginnen, haben zusätzlich zum Leistungsbezug (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe bzw. DLU-Beihilfe) Anspruch auf einen Schulungszuschlag. Die Höhe des Schulungszuschlags ist abhängig von der Dauer der Schulung, vom Leistungsbezug und von der Art der Schulung (zum Beispiel kein Anspruch bei Ausbildungen im Rahmen von Arbeitsstiftungen).

Nähere Informationen bei der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS OÖ.

Arbeits­losen­geld für Personen in Aus­bildung

Ausbildung und Studium sind kein Hindernis mehr für den Bezug von Arbeitslosengeld.

Ausbildungen mit einer Gesamtdauer von weniger als 3 Monaten

Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine maximal 3-monatige Ausbildung absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie weiterhin der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen. Das bedeutet, sie müssen jederzeit bereit sein, eine zumutbare Beschäftigung anzunehmen und die Ausbildung gegebenenfalls zu unterbrechen.

Ausbildungen mit einer Gesamtdauer von mehr als 3 Monaten

Arbeitslose Personen, die auf Eigeninitiative während ihrer Arbeitslosigkeit eine länger als 3 Monate dauernde Ausbildung (zum Beispiel ein Studium) absolvieren, haben Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, sofern sie:

  • die große Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllen. Diese gilt als erfüllt, wenn in den letzten 2 Jahren insgesamt ein Jahr arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland vorliegt.

  • eine Mindestverfügbarkeit von wöchentlich 20 beziehungsweise 16 Stunden (bei Betreuungsverpflichtungen für Kinder bis zum 10. Lebensjahr oder behinderte Kinder) nachweisen.

  • der Arbeitsvermittlung durch das AMS zur Verfügung stehen.

Links

Kontakt

Kontakt

AK Bildungsberatung in OÖ
TEL: +43 50 6906 1601
E-MAIL: bildungsinfo@akooe.at
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