Stimmzettel & Wahlkarten

Stimmzettel

Der Wahlvorstand hat in der Regel unverzüglich nach Feststellung der zu­ge­lassen­en Wahlvorschläge einen Stimmzettel aufzulegen, der sämtliche zugelassenen Wahlvorschläge in einer vom Wahlvorstand zu be­schließ­end­en Reihenfolge enthält.

Bei der Reihung hat sich der Wahlvorstand nach den Erfolgen der letzten Wahl zu orientieren, bei einer erstmaligen Wahl kann nach dem Alphabet oder dem Einlangen der Listen gereiht werden.

Wahlkarten

Hat eine wahlberechtigte Arbeitnehmerin/ein wahlberechtigter Arbeitnehmer durch Abwesenheit am Tag der Wahl (Dienstreise, Urlaub, Krankheit, usw.) nicht die Möglichkeit zur persönlichen Stimmabgabe, so kann sie/er mit der Wahlkarte ihre/seine Stimme brieflich abgeben. Die Wahlkarte stellt der Wahlvorstand aus.

Wahlkarte beantragen

Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte hat bis spätestens 8 Tage vor der Betriebsratswahl zu erfolgen. Be­an­tragt werden kann die Wahlkarte von der Arbeitnehmerin/vom Arbeitnehmer selbst oder von einer der wahlwerbenden Gruppen.

ACHTUNG

Erfährt der Wahlvorstand, dass eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter aus maß­geb­lich­en Gründen ihre/seine Stimme nicht persönlich abgeben kann, so muss er "von Amts wegen" eine Wahlkarte ausstellen, auch wenn kein Antrag gestellt wurde. Eine Verletzung dieser Pflicht könnte zu ein­er Wahlanfechtung führen.

Verzeichnis anlegen

Nach der Entscheidung über die Wahlkartenanträge muss der Wahlvorstand ein Verzeichnis der Wahlkartenwähler:innen anlegen.

Wahlkarten übermitteln

Die Wahlkarte muss der/dem Wahlberechtigten vom Wahlvorstand spätestens 6 Tage vor der Wahl entweder schriftlich mittels eingeschriebenem Brief oder nachweislich persönlich übermittelt werden. Die Rücksendung der Wahlkarte und des Wahlkuverts mit dem Stimmzettel muss unbedingt auf dem Postweg erfolgen.

TIPP

Da die Betriebsratswahl ein relativ kompliziertes Verfahren mit der Berücksichtigung einiger knapper Fristen darstellt, ist es ratsam die zu­ständige und Ihre Kollektivverträge verhandelnde Fach­ge­werk­schaft beizuziehen. Auf der Website des ÖGB und seiner Fach­ge­werk­schaften finden sich auch Broschüren, Formulare und Fristen-Rech­ner. Webtipp: www.betriebsraete.at

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