18.03.2021

Wenn der Arbeitgeber nicht pünktlich zahlt

Der Monat hat schon begonnen, die Miete ist fällig – aber der Lohn ist noch immer nicht am Konto: Was kann ich tun, wenn meine Chefin oder mein Chef nicht pünktlich zahlt? Oder nur einen Teil meines Gehalts überwiesen hat? Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie setzen können und wie Ihre rechtlichen Möglichkeiten aussehen!

Schritt 1: Nachfragen, zur Zahlung auf­fordern

  • Fragen Sie bei der Lohnverrechnung nach, warum Sie Ihr Geld noch nicht bekommen haben. Vielleicht ist nur ein Fehler passiert?
  • Fordern Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin schriftlich zur Zahlung auf und setzen Sie eine realistische Frist, zum Beispiel 10 bis 14 Tage.
  • Wichtig ist, ein konkretes Datum zu nennen, bis wann das Geld spätestens auf dem Konto sein muss.
  • Wenn Sie Probleme haben, ein solches Schrei­ben zu formulieren, helfen wir Ihnen gerne dabei!

TIPP

Schicken Sie bei wichtigen Angelegenheiten wie diesen immer einen eingeschriebenen Brief mit der Post! Bitte heben Sie den Postbeleg und eine Kopie des Briefes gut auf – so haben Sie Beweise für den Ernstfall!

Schritt 2: Prüfen Sie, ob inzwischen das Geld überwiesen wurde!

Ist Ihr Gehalt bis zum Ende der Frist auf dem Konto gelandet? Wenn nein: Kann es sein, dass die Firma pleite ist?

Schritt 3: Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber insolvent ist!

Wenn Löhne nicht mehr gezahlt werden, stecken oft finanzielle Schwierigkeiten des Unternehmens dahinter. Checken Sie daher bei der Ediktsdatei, ob Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber pleite ist. In dem Fall darf der Arbeitgeber gar nichts mehr zahlen. Melden Sie sich am besten bei uns. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens sorgen wir dafür, dass Sie zu Ihren Ansprüchen kommen!

Schritt 4: Androhen, das Unternehmen zu verlassen

Das Unternehmen ist nicht pleite? Es zahlt einfach nicht oder nicht alles, obwohl Sie schon zur Zahlung aufgefordert haben? Der nächste Schritt ist: Melden Sie sich bitte bei der Arbeitsrechtsberatung Ihrer Arbeiterkammer! Ab jetzt brau­chen Sie juristische Unterstützung. Sonst haben Sie am Ende den Nachteil!

Das können Sie tun:

Mit unserer Hilfe können Sie Ihrem Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin androhen, die Arbeit einzustellen und das Unternehmen zu verlassen, wenn Sie bis zu einer bestimmten Frist (bitte genauen Termin nennen!) kein Geld sehen. Der Fachbe­griff dafür lautet: „vorzeitiger Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“.

Achtung!

Eine solche Androhung ist eine heikle Sache. Entscheidend ist, vorher ein paar juristische Details abzuklären und darauf zu schauen, dass alle formalen Kriterien stimmen. Gerne übernehmen wir das für Sie und helfen Ihnen, das Schreiben an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu formulieren. Sonst kann dieser Schritt auch nach hinten losgehen.

Schritt 5: Das Unternehmen verlassen

Das alles nutzt nichts? Die Frist ist vorbei und kein Geld in Sicht? Dann ist der Punkt gekommen, das Unternehmen zu verlassen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Arbeitge­berin, dass Schluss ist: Sie erklären Ihren „berechtigten vorzeitigen Austritt wegen Entgeltvorenthaltung“.

Was heißt "Berechtigter vorzeitiger Austritt"?

  • Sie lösen das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung auf – sobald Sie den Austritt erklärt haben, ist es aus!
  • Sie fallen aber nicht um Ihr Geld um! Ihre Ansprüche müssen so bezahlt werden, als hätte Sie Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin ordnungsgemäß gekündigt.

Wichtig!

Bitte machen Sie auch diesen Schritt nur mit Unterstützung der Arbeiterkammer! Gerne helfen wir Ihnen, die offenen An­sprüche einzufordern!

Wann ist ein solcher Austritt nicht ratsam?

Wenn nur ein kleiner Teil des Geldes fehlt, zum Beispiel Reisekosten oder Überstundenentgelt – und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diese Ansprüche bestreitet. In dem Fall ist es besser, das Geld in einem aufrechten Arbeitsverhältnis einzufordern - oder nach einer regulären Kündigung.

Bis wann muss der Monatslohn bezahlt werden?

Das ist nicht einheitlich geregelt. Sehr häufig ist das Geld mit dem Letzten des Monats fällig. Das bedeutet: Das Geld muss Ihnen am letzten Tag des Monats zur Verfügung stehen. Es gibt aber auch andere Regelungen, insbesondere im Kollek­tivvertrag oder Arbeitsvertrag.

Laut Gesetz muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin auf dem Dienstzettel angeben, wann der Lohn beziehungsweise das Gehalt fällig ist.

Tipp: Warten Sie nicht zu lange!

Werden Sie spätestens dann aktiv, wenn Sie 2 Monate vergeblich auf Ihr Geld warten. Denn Ansprüche können auch verfallen - und das haben Sie wirklich nicht verdient!

Kontakt

Kontakt

AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
Anfrage ...

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum