Absetz­beträge

Im Gegensatz zu Freibeträgen (das sind außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Werbungskosten), die "nur" den Betrag, von dem die Steuer berechnet wird, senken, werden Absetzbeträge in voller Höhe direkt von der Steuer abgezogen.

Absetz­beträge, die automatisch bei der Lohn- oder Gehalts­verrechnung be­rück­sichtigt werden

  1. Pensionistenabsetzbetrag
  2. Verkehrsabsetzbetrag [§ 33/5 EStG)


Absetz­beträge, die be­antragt werden müssen

  1. Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB)
  2. Alleinerzieherabsetzbetrag
  3. Erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
  4. Familienbonus Plus
  5. Mehrkindzuschlag
  6. Pendlereuro
  7. Unterhaltsabsetzbetrag


Kontakt

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AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
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