Formulare „Steuer & Ein­kommen“

Sofern keine Pflichtveranlagung vorliegt, bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie eine Veranlagung beantragen oder nicht. Sie haben dafür 5 Jahre Zeit.

Stellen Sie einen Antrag! Meist gibt es Geld zurück. Aber selbst, wenn Sie einen Nachforderungsbescheid vom Finanzamt erhalten, ist nichts vertan. Ziehen Sie in diesem Fall Ihre freiwillige Arbeitnehmerveranlagung innerhalb eines Monats im Wege einer Beschwerde schriftlich zurück. Doch Achtung: Bei einer Pflichtveranlagung ist dieser Widerruf nicht möglich!

Formulare zur Lohn­steuer

HINWEIS

Die Formulare L1, L1ab, L1i und L1k für die jeweiligen Jahre stehen nicht als Down­load­-Version zur Verfügung, da nur Original-Formulare vom Finanzamt maschinell gelesen werden können.

Die amtlichen Papierformulare sind bei Ihrem Finanzamt erhältlich oder können beim Bundesministerium für Finanzen kostenlos an­ge­ford­ert werden. In größeren Betrieben liegen die Formulare meist auch im Lohnbüro auf.

Häufig verwendete Formulare

FormularDokumente
L1Dieses Formular ist grundsätzlich für die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) zu verwenden:

Arbeitnehmerveranlagung
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L1abBeilage zur Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1) zur Be­rück­sicht­ig­ung von außergewöhnlichen Belastungen
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L1iBeilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1):
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ohne Steuerabzug, Zusatzangaben bei Erfüllung bestimmter grenzüberschreitender Kriterien, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 4)
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L1k
L1k-bF
Für sämtliche Absetzmöglichkeiten im Zusammenhang mit Kindern müssen diese Formulare der Arbeitnehmerveranlagung beigelegt werden:
Beilage zur Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung (L1) oder Einkommensteuererklärung (E1): 
Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages, des Familienbonus Plus, eines Unterhaltsabsetzbetrages, einer außergewöhnlichen Belastung für Kinder oder zur Nachversteuerung des Arbeitgeberzuschusses für Kinderbetreuung
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Für jedes Kind ist ein eigenes Formular erforderlich!
L16Lohnzettel

Formulare zur Ein­kommen­steuer

FormularDokument
E1Einkommenssteuererklärung für Arbeit­nehm­er:innen die zusätzlich Einkünfte von mehr als 730 Euro im Jahr haben z.B. aus Vermietungen 
E1aBeilage zur Einkommenssteuererklärung
E30Erklärung zur Berücksichtigung des Allein­ver­dien­er- bzw. Allein­er­zieh­er­ab­setz­be­trag­es falls Sie diesen beim Arbeitgeber  und / oder Familienbonus Plus beantragen
E31Meldung über den Wegfall
des Alleinverdienerabsetzbetrages,
des Alleinerzieherabsetzbetrages und
des Familienbonus Plus

Die Formulare werden vom Bundesministerium für Finanzen kostenlos zur Verfügung gestellt.

Links

Kontakt

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AK Lohnsteuerberatung
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
TEL: +43 50 6906 1603
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