Die richtige Beleuchtung für den Arbeitsplatz

Ob natürlich oder künstlich, die Beleuchtung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen sicheren Arbeitsplatz.

Die Beleuchtung soll Arbeitsräume

  • möglichst gleichmäßig und
  • möglichst farbneutral ausleuchten.

Es ist darauf zu achten, dass alle Lampen im Raum dieselbe Lichtfarbe haben!

Zu vermeiden sind:

  • Blendung
  • Flimmern und
  • große Helligkeitsunterschiede.

Die Allgemeinbeleuchtung muss im ganzen Raum mindestens 100 Lux betragen. Diese reicht oft für die konkrete Arbeit nicht aus.

Entsprechend der jeweiligen Sehaufgabe ist bei den verschiedenen Arbeitsplätzen zusätzliche Beleuchtung erforderlich.

500 Lux für Büroarbeitsplätze

Der Lichtbedarf richtet sich nach der Tätigkeit. Für Büroarbeitsplätze sind in der Regel 500 Lux ausreichend.

Für feine Arbeiten wie an Optiker- und Uhrmacherarbeitsplätzen sind 1.500 Lux zu empfehlen.

Darüber hinaus benötigen ältere Menschen oft mehr Licht als Jüngere. Hier kann beispielsweise eine Tischlampe den höheren Lichtbedarf ausgleichen.  

Sicherheitsbeleuchtung

Neben der Allgemeinbeleuchtung und der arbeitsplatzbezogenen Beleuchtung ist eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen, wenn die Arbeitsräume und Fluchtwege nicht natürlich belichtet sind, die Fluchtwege nicht ausreichend belichtet sind oder die Belichtung auf Grund der Lage der Arbeitszeit nicht ausreicht (z. B. Nachtarbeit).

Die Sicherheitsbeleuchtung ist auch erforderlich, wenn bei Ausfall der Beleuchtung eine besondere Gefahr entsteht (z. B. Bedienung gefährlicher Arbeitsmittel). Die Sicherheitsbeleuchtung muss eine unabhängige Energieversorgung haben und selbsttätig wirksam werden.

Anstatt der Sicherheitsbeleuchtung können selbst- oder nachleuchtende Orientierungshilfen angebracht werden, wenn die Arbeitsstätte rasch und gefahrlos verlassen werden kann. Solche Orientierungshilfen sind nicht geeignet, wenn gefährliche Arbeitsmittel verwendet werden oder auf Grund der Tätigkeiten Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Abfälle etc. auf den Fußboden fallen und dadurch Stolpergefahr entsteht. 

TIPP

Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich in den Normen. Bezug beim Österreichischen Normungsinstitut.

Links

Kontakt

Kontakt

Kompetenzzentrum Betriebliche Interessenvertretung
TEL: +43 50 6906 2322
E-MAIL: kbi@akooe.at

Das könnte Sie auch interessieren

Bauleiter wirft einen Blick auf den Plan

Baustelle

Eine Baustelle ist eine zeitlich begrenzte oder ortsveränderliche Arbeitsstelle, an der Hoch- und Tiefbauarbeiten durchgeführt werden.

Ältere Arbeitnehmer in einer Werkstatt mit Notizblock

Arbeitsstätten

Die wichtigsten Merkmale: Was sind die Unterschiede zwischen einer Arbeitsstätte, einem ständigen Arbeitsplatz und einem Arbeitsraum?

  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum