Baumängel - Schadenersatz

Baumängel vorbeugen

Auch bei der Vermeidung von Baumängeln ist die örtliche Bauaufsicht hilfreich. Fehler, die im Nachhinein nur schwer oder unmöglich zu beheben sind, können so während der Bauphase entdeckt und zu diesem Zeitpunkt noch repariert werden.

Eine lückenlose Dokumentation mit Fotos und Bautagebuch während der Bauphase ist eine wesentliche Grundlage für die rasche Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen.  

Baumängel beheben

Zeigen sich Mängel erst nach der Übergabe, reklamieren Sie sofort! Verwenden Sie dazu unseren Musterbrief. Setzen Sie eine angemessene Frist zur Behebung. Ist das Unternehmen zur Mangelbehebung nicht bereit oder wird diese nicht innerhalb der Frist durchgeführt, können Sie ein anderes Unternehmen mit der Behebung der Mängel beauftragen. Vor der Behebung durch ein anderes Unternehmen müssen Sie die Mängel ausreichend dokumentieren um die Beweise zu sichern. Die Kosten sind zunächst selbst zu tragen und müssen dann möglicherweise vor Gericht gegen das verantwortliche Unternehmen geltend gemacht werden.

Frist

Die Gewährleistungsfrist beträgt für unbewegliche Sachen 3 Jahre, für bewegliche Sachen 2 Jahre. Innerhalb dieser Frist haftet das Bauunternehmen verschuldensunabhängig für Mängel an den von ihm durchgeführten Bauarbeiten, wenn diese schon bei Fertigstellung vorhanden waren. Den Anspruch müssen Sie bis zum Ablauf dieser Frist bei Gericht geltend machen, sonst ist er verjährt.

Mängel, die auch für einen Laien offensichtlich sind, müssen Sie schon bei der Übernahme reklamieren. Sonst kann der Gewährleistungsanspruch entfallen.

Schadenersatz

Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Sie nur mehr Schadenersatzansprüche geltend machen. Dafür haben Sie ab Kenntnis des Schadens und des Schädigenden 3 Jahre Zeit. Voraussetzung ist, dass das Bauunternehmen den Schaden durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat.

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