Schwer­arbeit - diese Regeln gelten

Arbeitnehmer:innen in Österreich können seit 2007 in Schwerarbeitspension gehen. Die Bestimmungen dazu sind im Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) festgehalten.

Schwer­arbeits­pension: Die Voraus­setzungen

Für Menschen, die über einen längeren Zeitraum körperlich oder seelisch besonders anstrengende Tätigkeiten ausüben, gibt es die Möglichkeit vorzeitig in Pension zu gehen – in die Schwerarbeitspension. 

Voraussetzung ist jedoch, dass in den letzten 20 Jahren unmittelbar vor Pensionsbeginn Schwerarbeit geleistet wurde. Schwerarbeit, die länger als 20 Jahre zurückliegt, wird nicht gewertet. 

Als Schwerarbeitsmonat zählt jeder Versicherungsmonat, in dem an 15 Kalendertagen Schwerarbeit gemäß Schwerarbeitsverordnung geleistet wurde. 

Als Schwerarbeit gelten vor allem Tätigkeiten im Schicht- und Wechseldienst: mindestens 6 Nachtdienste mit 6 Arbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr pro Monat. 

Personen, die schwere körperliche Arbeit verrichten (Männer müssen zusätzlich täglich 2.000 Kilokalorien, Frauen 1.400 Kilokalorien verbrauchen), sowie Menschen, die regelmäßig unter extremer Hitze oder Kälte arbeiten, fallen auch unter Schwerarbeit. 

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie Pflege von Menschen mit mindestens Pflegegeldstufe 5 beziehungsweise Demenzerkrankten kann auch im Pflegebereich Schwerarbeit zuerkannt werden.

Antrag und Pensions­höhe

Die Feststellung der Schwerarbeitszeiten kann man frühestens 10 Jahre vor dem frühestmöglichen Pensionsantritt beantragen. Ein Feststellungsantrag macht allerdings nur Sinn, wenn man die Voraussetzungen für eine Schwerarbeitspension noch vor dem Erreichen des Regelpensionsalters erfüllen kann.

ACHTUNG

Spätestens 3 Monate vor dem Erreichen des Antrittsalters muss ein Antrag auf Leistung gestellt werden. 

Voraussetzungen für den Erhalt der Schwerarbeit sind 540 Beitrags- beziehungsweise Versicherungsmonate (45 Beitragsjahre). Eine weitere Voraussetzung ist, dass am Stichtag keine Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze vorliegen darf.
 
Da in Berufen mit Schwerarbeit meist gute Kollektivverträge gelten, sind die Pensionen durchwegs hoch. Bei der Schwerarbeitspension gibt es allerdings besondere Abschläge. Für jeden Monat den man vor dem Regelpensionsalter in Pension geht, wird ein Abschlag von 0,15 Prozent berechnet – das ergibt einen Abschlag von 1,8 Prozent pro Jahr. 


Schwerarbeits­verordnung muss modernisiert werden

Seit 2007 hat sich die Arbeitswelt stark verändert. Immer mehr Menschen müssen aufgrund psychischer Erkrankungen die Pension verfrüht antreten. Arbeitsdruck, lange Arbeitszeiten, Personalmangel und Schichtdienste belasten die Menschen immer mehr. 

Insbesondere im Pflegebereich nehmen Herausforderungen stetig zu. Gesellschaftlich wichtige Tätigkeiten, wie die Pflege, müssen besonders respektiert und in weiterer Folge auch sozial abgesichert werden.

 Folgende Punkte sind so schnell wie möglich umzusetzen:

  • Wenn Frauen mindestens 21.000 und Männer mindestens 30.000 Kilokalorien im Kalendermonat verbrauchen, muss automatisch Schwerarbeit vorliegen – unabhängig von der Anzahl der Arbeitstage.

  • Weiters sollte eine „Toleranz“ bei der Kaloriengrenze in Bezug auf schwere körperliche Arbeit eingeführt werden.

  • Wenn an mindestens 6 Tagen im Kalendermonat reine Nachtarbeit geleistet wird, muss dies auch als Schwerarbeit gelten.

  • Schwerarbeitszeiten sollten grundsätzlich abschlagsmindernd bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen berücksichtigt werden.

  • Schwerarbeitszeiten sollten nicht nur in den letzten 20 Arbeitsjahren, sondern während der gesamten Berufslaufbahn berücksichtigt werden.

  • Es ist dringend notwendig, dass psychische Belastungen in die Schwerarbeitsverordnung aufgenommen werden.

  • Zum Erreichen der erforderlichen Versicherungszeiten für die Schwerarbeitspension müssen auch Schul- und Ausbildungszeiten in vollem Umfang angerechnet werden.

  • Tätigkeiten der berufsbedingten Pflege und Betreuung von Erkrankten, sowie von Menschen mit Beeinträchtigung, Hebammen und medizinische Assistenzberufe sollten auch Anspruch auf Schwerarbeit haben. 

Darüber hinaus fordert die AK diese Ver­besserungen

  • Es sollte jederzeit ein Antrag auf Feststellung der Schwerarbeitszeiten möglich sein.

  • Bei der Feststellung von Schwerarbeit sollen Fachleute beigezogen werden müssen.

  • Sachverständige müssen ihre Gutachten verpflichtend begründen.

  • Es muss möglich sein, dass Vertrauenspersonen zur Begutachtung mitgebracht werden dürfen.
     
  • Bei Menschen, die mehr als eine Schwerarbeitstätigkeit ausüben, müssen diese Mehrfachbelastungen berücksichtigt werden.

Jetzt kostenlosen AK Newsletter abonnieren!

Wir informieren Sie gerne regelmäßig über Aktuelles zum Thema Arbeitswelt. 

Kontakt

Kontakt

Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik
TEL: +43 50 6906 2413
E-MAIL: wsg@akooe.at
  • © 2024 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum