Wer muss sich registrieren?
Der Eintrag ins Gesundheitsberuferegister ist verpflichtend und Voraussetzung für die Berufsausübung. Wer muss sich registrieren?
Der Antrag für die Erfassung im Gesundheitsberuferegister kann persönlich bei der zuständigen Registrierungsbehörde oder online eingebracht werden.
Beachten Sie
Anträge, die per E-Mail oder Post gesendet werden, können leider nicht angenommen werden.Je nachdem welchem Personenkreis Sie angehörigen ist entweder die Arbeiterkammer oder die Gesundheit Österreich GmbH für Ihre Registrierung zuständig:
Arbeiterkammer | Gesundheit Österreich GmbH |
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führt die Registrierung durch
| führt die Registrierung durch
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Kontakt & Termine | Kontakt & Termine |
Achtung
Bringen Sie unbedingt zur persönlichen Registrierung mit:
Die Online-Antragstellung ist unter www.gesundheit.gv.at möglich. Für den Zugang zur Online-Registrierung benötigt man eine Handysignatur oder eine Bürgerkarte.
Hinweis
Nach der inhaltlichen Überprüfung aller vorgelegten Unterlagen, erhalten Sie von der Registrierungsbehörde eine Bestätigung. Mit dieser können Sie bereits in Ihrem Gesundheitsberuf tätig werden. Etwa 3 Wochen später erhalten Sie den für die Berufsausübung erforderlichen Berufsausweis. >> Mehr dazu im Artikel "Der Berufsausweis"
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