05.10.2023

AK-Schul­beihilfen­rechner schafft Transparenz bei Förderungen: Schul- und Heim­bei­hilfe online be­rechnen und rasch be­antragen!

Die Teuerung macht sich auch bei den Schulkosten bemerkbar und schafft daher gerade für Familien mit Kindern zusätzliche Probleme. Vielfach fehlt schlichtweg das Wissen über staatliche Förderungen im Bereich Aus- und Weiterbildung. Zudem stellen nicht alle Antragsberechtigten auch tatsächlich einen Antrag. 

„Aus- und Weiterbildungswünsche und damit auch berufliche Karrieren dürfen nicht scheitern, weil sie nicht finanziert werden können“, sagt AK Präsident Andreas Stangl. Mit dem Schulbeihilfenrechner der AK können staatliche Beihilfen unkompliziert online berechnet werden. Politisch setzt sich die AK für eine Ausweitung des Bezieherkreises ein.

Bei­hilfen ganz einfach online be­rechnen

Mit Information, Beratung und neuen Tools will die Arbeiterkammer Oberösterreich zur Transparenz in der Förderlandschaft und damit zur Chancengleichheit beitragen. Auf www.schulbeihilfenrechner.at können Schüler:innen und Eltern mit Hilfe der AK OÖ nun ganz bequem ihren Anspruch auf folgende staatliche Beihilfen selbst ermitteln:

  • Schulbeihilfe (ab der 10. Schulstufe)
  • Heimbeihilfe/Fahrkostenbeihilfe (ab der 9. Schulstufe)
  • Besondere Schulbeihilfe (zur Maturavorbereitung für Berufstätige an Abendschulen) 

Die Bedienung des Schulbeihilfenrechners der AK OÖ ist einfach und optimiert für mobile Endgeräte. Die voraussichtliche Beihilfenhöhe kann in wenigen Minuten errechnet werden.

Staatliche Bei­hilfen müssen er­weitert werden

AK-Präsident Andreas Stangl fordert mehr Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich: „Der Schulerfolg darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängig sein. Wir begrüßen die Anpassung der Beihilfe an die Inflation, fordern aber zusätzlich eine weitere Anhebung und eine Ausweitung des Bezieherkreises.“

Tipp: Bei­hilfen un­bedingt bis Jahres­ende be­antragen!

Die staatliche Schulbeihilfe kann bis zum 31. Dezember des laufenden Schuljahres beantragt werden. Für später einlangende Anträge wird die Beihilfe entsprechend gekürzt. Anträge für die Heimbeihilfe können zusätzlich semesterweise separat gestellt werden. Schüler:innen an Schulen für Berufstätige müssen für jedes Semester einen eigenen Antrag stellen. Der Antrag für das Wintersemester muss bis spätestens 31. Dezember eingereicht werden, der Antrag für das Sommersemester bis spätestens 31. Mai.

Wir begrüßen die An­passung der Bei­hilfe an die Inflation, fordern aber zu­sätzlich eine weitere An­hebung und eine Aus­weitung des Bezieher­kreises!

Andreas Stangl

AK-Präsident

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