| KV Papier- und Pappe verarbeitende Industrie (PROPAK) (Arb) Geltungstermin: 01.03.2026 | - Die Mindest- und IST- Löhne werden um 2,65 %, aber mindestens um € 90,00
sowie maximal um € 145,00 angehoben - Die Lehrlingseinkommen werden um 3,8 % erhöht
- Die Betriebserfahrungszulage sowie die Nachtschicht- und Schmutzzulage werden um 3,6 % erhöht.
- Die Heimarbeiter:innen werden ebenfalls um 3,8 % angehoben.
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Baugewerbe und Bauindustrie (Ang) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - Die kollektivvertraglichen Gehälter steigen ab 1.5.2026
- für die Beschäftigungsgruppen A2, Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer um 3,6 %,
- für die Beschäftigungsgruppen A3, M1/P1 um 3,2 % und
- für die Beschäftigungsgruppen A4, A5, M2/P2 und OM/HP um 3,0 %.
- Die Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.
- Der Schichtzuschlag wird um 3 % erhöht und auf ganze Cent kaufmännisch gerundet.
- Die Erschwerniszulagen werden um 2 % erhöht und auf ganze Cent kaufmännisch gerundet.
- Die Taggelder werden auf € 18,50 bzw. € 34,20 angehoben.
- Die Lenkstundenvergütung wird auf € 15,75 angehoben.
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| KV Zeitungsdruckereien (Rollendruck) (Arb/Ang) Geltungsbeginn: 01.04.2026 | - Die Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 1. April 2026 um 2,7 % erhöht.
- Löhne und Gehälter sind mit Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag zu erhöhen.
- Innerbetriebliche Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den gleichen Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Position ergibt.
- Neben der Erhöhung der Mindestbeträge ist auch die Summe der Quinquennienbeträge bei den Angestellten in Abschnitt A der Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien um 2,7 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.
- Allen Beschäftigten (Expedit und Zeitungsdruck) gebührt einmalig im Kalenderjahr 2026 ein durch Zeitausgleich zu verbrauchendes Freizeitguthaben im Ausmaß von einem Fünftel ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes.
- Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren zudem folgenden wechselseitigen Kündigungsverzicht für den Kollektivvertrag der Expeditarbeiter, Maschinenwarte, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger: Die Kündigung des Kollektivvertrags ist erstmals mit Wirkung zum 31.12.2028 möglich.
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Tageszeitungen/Redaktuere und Reporter (Ang) Geltungsbeginn: 01.06.2026 | - Die bisherigen Tarifgehälter werden um 2,7% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro erhöht.
- Die Summen der bisherigen Quinquennienbeträge und die Summe aller Pauschalen werden gem. § 29 KV um 2,7% erhöht.
- Die Mindestbeträge bei Anwendbarkeit von § 23.3 KV und die Honorare der ständigen freien Mitarbeiter werden um 2,9% erhöht.
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Seilbahenen (Arb) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - Die Löhne werden um 3,57 %, mindestens jedoch um € 80,00, angehoben.
- Die Lehrlingseinkommen sowie niedrige Einkommen werden um 3,74 % erhöht.
- Mindestlohn: € 2.218,00
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| KV APA (Ang) Geltungsbeginn: 01.04.2026 | - Die Mindestgehälter und Quinquennien-Beiträge steigen mit 1. April um:
- 3,2 % in der Verwendungsgruppen I,
- 2,9 % in der Verwendungsgruppen II, III, IV,
- 2,65 % in der Verwendungsgruppe V, VI und VII
- Die Lehrlingseinkommen werden um 3,2 % erhöht
- Die monatliche Entschädigung für Urlaubsaushilfen und Ferialangestellte entspricht dem Lehrlingseinkommen im dritten Lehrjahr
- Die Nachtdienstzulage wird um 2,9 % erhöht
- Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Verwendungsgruppen und -gehälter
- Die Laufzeit der Vereinbarung endet am 31.03.2027.
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| KV Immobilienverwalter-Angestellte (Ang) Geltungsbeginn: 01.04.2026 | Gehaltsrechtlicher Teil: - Die Mindestgehälter sind per 01.04.2026 sozial gestaffelt unter kaufmännischer Rundung zu erhöhen:
- In der Verwendungsgruppe II um 2,5 %
- In der Verwendungsgruppe III um 2,4 %
- In der Verwendungsgruppe IV um 2,3 %
- In der Verwendungsgruppe V um 2,2 %
- IST-Gehälter sind per 01.04.2025 um 2,35 %, maximal jedoch um € 100,00 zu erhöhen
- Die Lehrlingseinkommen sind per 01.04.2026 um 2,5 % unter kaufmännischer Rundung zu erhöhen.
- Die Ausbildungsvergütung für Pflichtpraktikanten gem § 17 sind per 01.04.2026 um 2,5 % unter kaufmännischer Rundung zu erhöhen.
Rahmenrechtlicher Teil: - Freizeit: Im Jahr 2026 stehen jedem Mitarbeiter einmalig 2 zusätzliche Freizeittage zu. Diese sind im Jahr 2026 zu konsumieren und können nicht ins Jahr 2027 mitgenommen werden.
- Ermächtigung zur Gewährung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie unter Voraussetzung der steuerrechtlichen Grundlagen.
Der nächste Kollektivvertragsabschluss ist mit 01.01.2027 vorgesehen. |
| KV Lederwaren- und Kofferindustrie Geltungsbeginn: 01.06.2026 | - + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne
- + IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
- + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
- Der neue Mindestlohn beträgt: € 2.058,00.
- Laufzeit: 12 Monate.
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| KV Speditionen (Ang) Geltungsbeginn: 01.04.2026 | - Die Gehälter steigen mit dem 1. April um bis zu 2,95 %.
- Die Lehrlings-Einkommen werden um bis zu 9,33 % erhöht.
- Bestehende Überzahlungen bleiben zur Gänze aufrecht.
Erhöhungen nach Beschäftigungsgruppe: - Beschäftigungsgruppe A: + 2,95 %
- Beschäftigungsgruppe B: + 2,80 %
- Beschäftigungsgruppe C: + 2,80 %
- Beschäftigungsgruppe D: + 2,65 %
Lehrlingseinkommen: - 1. Lehrjahr: + 9,33 %
- 2. Lehrjahr: + 3,87 %
- 3. Lehrjahr: + 3,51 %
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| KV Expeditarbeiter (Arb) Geltungsbeginn: 01.04.2026 | - Die Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 1. April 2026 um 2,7 % erhöht.
- Löhne und Gehälter sind mit Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag zu erhöhen.
- Innerbetriebliche Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den gleichen Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Position ergibt.
- Neben der Erhöhung der Mindestbeträge ist auch die Summe der Quinquennienbeträge bei den Angestellten in Abschnitt A der Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien um 2,7 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.
- Allen Beschäftigten (Expedit und Zeitungsdruck) gebührt einmalig im Kalenderjahr 2026 ein durch Zeitausgleich zu verbrauchendes Freizeitguthaben im Ausmaß von einem Fünftel ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes.
- Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren zudem folgenden wechselseitigen Kündigungsverzicht für den Kollektivvertrag der Expeditarbeiter, Maschinenwarte, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger: Die Kündigung des Kollektivvertrags ist erstmals mit Wirkung zum 31. 12. 2028 möglich.
- Für 8. Juni 2026 wurde ein Verhandlungstermin zur Weiterentwicklung der Rahmenrechte vereinbart
- Laufzeit: 12 Monate.
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| KV Schuhindustrie (Ang) Geltungsbeginn: 01.06.2026 | - + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestgehälter
- + 2,5 % Erhöhung der IST-Gehälter
- + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge
- + Urlaubszuschuss 2026 wird von der erhöhten Basis gerechnet
- Laufzeit: 12 Monate.
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| KV Schuhindustrie (Arb) Geltungsbeginn: 01.06.2026 | - + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne
- + 2,5 % Erhöhung der IST-Löhne
- + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge
- + Urlaubszuschuss 2026 wird von der erhöhten Basis gerechnet
- Der neue Mindestlohn beträgt: € 2.003,10
- Laufzeit: 12 Monate.
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| BABE-KV (Private Bildungseinrichtungen) (Arb/Ang) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - Die Mindest- und IST-Gehälter, Zulagen sowie Lehrlingseinkommen werden um 2,5 % erhöht
- Die Pflegefreistellung für Kinder mit Behinderung über 12 Jahren wird auf zwei Wochen ausgeweitet
- Lehrlinge erhalten ein kostenloses Öffi-Ticket
- Der Rösselsprung wird von € 90,00 auf € 110,00 erhöht
- Die Regelungen für freie Dienstnehmer:innen gelten nun auch im Bereich des AMS und ÖIF
- Laufzeit: 12 Monate.
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| KV Agrana Stärke (Arb) Geltungsbeginn: 01.03.2026 | - Erhöhung der Lohntafel um 2,77 %
- Erhöhung der DAZ um 2,77 %
- Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 2,77 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,77 %
- Rechtsanspruch auf Umwandlung des Dienstjubiläums in Freizeit
- Lehre mit Matura – Freizeit an Prüfungstagen
- Neuer Mindestlohn: € 2.251,16
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Zuckerindustrie (Arb) Geltungsbeginn: 01.03.2026 | - Erhöhung der Lohntafel um 2,77 %
- Erhöhung der DAZ um 2,77 %
- Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 2,77 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,77 %
- Rechtsanspruch auf Umwandlung des Dienstjubiläums in Freizeit
- Lehre mit Matura – Freizeit an Prüfungstagen
- Neuer Mindestlohn: € 2.282,26
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Private Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen (Arb/Ang) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - € 80,00 Fixbetrag für alle Beschäftigten (ausgenommen Ferialpraktikant:innen, dort Erhöhung um 2,5 %). Im Schnitt sind dies +2,48 % (Range: + 3,74 % bis +0,95 %).
- Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduktion um max. 50 % bei der Inanspruchnahme einer Teilpension für ältere Arbeitnehmer:innen und gewichtetem Mittelwert bei Berechnung eines potenziellen Jubiläumsgeldes.
- Neue Verwendungsgruppe: Mindestgehalt von € 2400,00 für Psycholog:innen/Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision als Ergänzung zur Verwendungsgruppe 6
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV DHL Air Austria (Ang) Geltungsbeginn: 01.04.2026/01.06.2026 | - Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.04.2026 (sozial gestaffelt)
- Verwendungsgruppe A: +3,30 %
- Verwendungsgruppen B bis E: +2,25 %
- Verwendungsgruppen F bis H: +2,00 %
- Erstmalig allgemeine IST-Gehaltserhöhung ab 01.04.2026
- Alle IST-Gehälter steigen um +2,00 %
- Aufwertung der Maintenance Operations Control (MOC-Planer)
- Ab 01.04.2026 Umreihung von Verwendungsgruppe D nach E (linear)
- Betrifft rund 10 % der Beschäftigten
- Volle Wahrung sämtlicher bestehender Ansprüche und bereits erworbener Verwendungsgruppenjahre
- Bonusanhebung gemäß Kollektivvertrag (§11) für Verwendungsgruppe D
- Ab 01.04.2026: von 5,00 % auf 7,50 %
- Betrifft rund 35 % der Beschäftigten
- Daraus ergibt sich eine reale Gehaltserhöhung von bis zu +4,75 % (KV-Mindestgehälter +2,25 % und Bonuszahlungen von +2,50 %)
- Gehaltsentwicklung in Verwendungsgruppe D
- Biennalsprünge erhöhen sich ab 1. April 2026 (analog zu C und E) von 2,00 % auf 3,00 %
- Erhöhung aller Zulagen
- Neue Betriebsvereinbarung Teilzeit (Bodenpersonal)
- Die Sozialpartner sind darüber übereingekommen, dass ein Abschluss bis spätestens 31. Oktober 2026 zu erfolgen hat
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| KV Ind Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien (Arb) Geltungsbeginn: 01.07.2026 | - + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne
- € 2.000,00 Mindestlohn Umsetzung – Lohngruppen, die unter € 2.000,00 liegen, werden zum 31.12.2026 zusätzlich auf € 2.000,00 angehoben
- + 2,5 % Erhöhung der IST-Löhne
- + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Zuschläge
- Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.976,42
- Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2027
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Papierindustrie konsolidiert (Ang) Geltungsbeginn: 01.05.2026 bzw 01.09.2026 bzw 01.11.2026 | - Die Mindestgehälter steigen um + 2,40 % (Pappe + 2,20 %)
- Die IST-Gehälter steigen um + 1,80 %, plus € 28,00
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,40 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen um + 2,00 %
- Geltungsbeginn : 01.05.2026
- Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote bis zu 10% sowie die Pappenindustrie): 01.09.2026
- Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote über -10%): 01.11.2026
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| KV Papierindustrie (Arb) Geltungsbeginn: 01.05.2026 bzw 01.09.2026 bzw 01.11.2026 | - Die Mindestlöhne steigen um + 2,40 % (Pappe +2,20%)
- Die IST-Löhne steigen um + 1,80 %, plus € 28,00
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,40 %
- Erhöhung der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen um + 2,00 %
- Geltungsbeginn : 01.05.2026
- Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote bis zu 10% sowie die Pappenindustrie): 01.09.2026
- Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote über -10%): 01.11.2026
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| KV Elektro- und Elektronikindustrie (Arb) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - KV-Lohn +3,0 %
- Neuer Mindestlohn: € 2.553,12
- Ist-Lohn: +1,85 % plus € 22,00
- Lehrlinge: +3,0 %
- Zulagen: +3,0 %
- Zulage 2. Schicht steigt in 3 Etappen bis 2028 auf € 1,50 pro Stunde
- Zulage 3. Schicht steigt in 2 Etappen bis 2027 auf € 4,00 pro Stunde
- Reiseaufwandsentschädigungen: +3,0 %
- Freizeitoption: Die Ist-Erhöhung kann in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden.
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Elektro- und Elektronikindustrie konsolidiert (Ang) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - KV-Gehalt: + 3 %
- Ist-Gehalt: + 1,85 % plus € 22,00
- Lehrlingseinkommen: + 3 %
- Zulagen: + 3 %
- Zulage 2. Schicht steigt in 3 Etappen bis 2028 auf € 1,50 pro Stunde
- Zulage 3. Schicht steigt in 2 Etappen bis 2027 auf € 4,00 pro Stunde
- Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 %
- Freizeitoption: Die Ist-Erhöhung kann in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Chemische Industrie (Arb) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - Erhöhung der Mindestlöhne um 2,0 %
- Erhöhung der IST-Löhne um 1,8 %, jedoch maximal um € 100,00
- Steuerfreie Einmalzahlung in der Höhe von € 300,00 oder Umwandlungsmöglichkeit in 1 Tag Freizeit
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,0 %
- Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 2,0 %
- Rahmenrechtliche Änderungen:
- Prämierung von Lehrlingen für den Abschluss einer Berufsschulklasse
- Bei gutem Erfolg = € 100,00
- Bei ausgezeichnetem Erfolg = € 150,00
- 3. Woche Pflegefreistellung für Beschäftigte mit Betreuungspflichten für erheblich behinderte Kinder
- KV-Ermächtigung zwecks anderer Verteilung der Normalarbeitszeit hinsichtlich Ermöglichung von betrieblichen Altersteilzeit- und Sabaticalmodellen
- Laufzeit: 12 Monate
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| KV Chemische Industrie konsolidiert (Ang) Geltungsbeginn: 01.05.2026 | - Erhöhung der Mindestgehälter um 2,0 %
- Erhöhung der IST-Gehälter um 1,8 %, jedoch maximal um € 100,00
- Steuerfreie Einmalzahlung in der Höhe von € 300,00 oder ein zusätzlicher freier Tag
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,0 %
- Erhöhung der Zulagen um 2,0 %
- Rahmenrechtliche Änderungen:
- Prämierung für den Abschluss einer Berufsschulklasse
- Bei gutem Erfolg = € 100,00
- Bei ausgezeichnetem Erfolg = € 150,00
- 3. Woche Pflegefreistellung für Beschäftigte mit Betreuungspflichten für erheblich behinderte Kinder
- KV-Ermächtigung zwecks anderer Verteilung der Normalarbeitszeit hinsichtlich Ermöglichung von betrieblichen Altersteilzeit- und Sabaticalmodellen
- Laufzeit: 12 Monate
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