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Kollektivvertrag

Q2-2026: Kollektivvertrag

Aktuelles zu den Kollektivverträgen.

KV Papier- und Pappe verarbeitende Industrie (PROPAK) (Arb)

Geltungstermin: 01.03.2026

  • Die Mindest- und IST- Löhne werden um 2,65 %, aber mindestens um € 90,00
    sowie maximal um € 145,00 angehoben
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,8 % erhöht
  • Die Betriebserfahrungszulage sowie die Nachtschicht- und Schmutzzulage werden um 3,6 % erhöht.
  • Die Heimarbeiter:innen werden ebenfalls um 3,8 % angehoben.
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Baugewerbe und Bauindustrie (Ang)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • Die kollektivvertraglichen Gehälter steigen ab 1.5.2026
    • für die Beschäftigungsgruppen A2, Lehrlinge und Ferialarbeitnehmer um 3,6 %,
    • für die Beschäftigungsgruppen A3, M1/P1 um 3,2 % und
    • für die Beschäftigungsgruppen A4, A5, M2/P2 und OM/HP um 3,0 %.
  • Die Parallelverschiebungsklausel bleibt aufrecht.
  • Der Schichtzuschlag wird um 3 % erhöht und auf ganze Cent kaufmännisch gerundet.
  • Die Erschwerniszulagen werden um 2 % erhöht und auf ganze Cent kaufmännisch gerundet.
  • Die Taggelder werden auf € 18,50  bzw. € 34,20  angehoben.
  • Die Lenkstundenvergütung wird auf € 15,75  angehoben.

KV Zeitungsdruckereien (Rollendruck) (Arb/Ang)

Geltungsbeginn: 01.04.2026

  • Die Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 1. April 2026 um 2,7 % erhöht.
  • Löhne und Gehälter sind mit Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag zu erhöhen.
  • Innerbetriebliche Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den gleichen Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Position ergibt.
  • Neben der Erhöhung der Mindestbeträge ist auch die Summe der Quinquennienbeträge bei den Angestellten in Abschnitt A der Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien um 2,7 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.
  • Allen Beschäftigten (Expedit und Zeitungsdruck) gebührt einmalig im Kalenderjahr 2026 ein durch Zeitausgleich zu verbrauchendes Freizeitguthaben im Ausmaß von einem Fünftel ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes.
  • Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren zudem folgenden wechselseitigen Kündigungsverzicht für den Kollektivvertrag der Expeditarbeiter, Maschinenwarte, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger: Die Kündigung des Kollektivvertrags ist erstmals mit Wirkung zum 31.12.2028 möglich.
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Tageszeitungen/Redaktuere und Reporter (Ang)

Geltungsbeginn: 01.06.2026

  • Die bisherigen Tarifgehälter werden um 2,7% bei Rundung auf den nächsten vollen Euro erhöht.
  • Die Summen der bisherigen Quinquennienbeträge und die Summe aller Pauschalen werden gem. § 29 KV um 2,7% erhöht.
  • Die Mindestbeträge bei Anwendbarkeit von § 23.3 KV und die Honorare der ständigen freien Mitarbeiter werden um 2,9% erhöht.
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Seilbahenen (Arb)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • Die Löhne werden um 3,57 %, mindestens jedoch um € 80,00, angehoben.
  • Die Lehrlingseinkommen sowie niedrige Einkommen werden um 3,74 % erhöht.
  • Mindestlohn: € 2.218,00

KV APA (Ang)

Geltungsbeginn: 01.04.2026

  • Die Mindestgehälter und Quinquennien-Beiträge steigen mit 1. April um:
    • 3,2 % in der Verwendungsgruppen I,
    • 2,9 % in der Verwendungsgruppen II, III, IV,
    • 2,65 % in der Verwendungsgruppe V, VI und VII
  • Die Lehrlingseinkommen werden um 3,2 % erhöht
  • Die monatliche Entschädigung für Urlaubsaushilfen und Ferialangestellte entspricht dem Lehrlingseinkommen im dritten Lehrjahr
  • Die Nachtdienstzulage wird um 2,9 % erhöht
  • Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren die Bildung einer Arbeitsgruppe zur Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung der Verwendungsgruppen und -gehälter
  • Die Laufzeit der Vereinbarung endet am 31.03.2027.

KV Immobilienverwalter-Angestellte (Ang)

Geltungsbeginn: 01.04.2026

Gehaltsrechtlicher Teil:

  • Die Mindestgehälter sind per 01.04.2026 sozial gestaffelt unter kaufmännischer Rundung zu erhöhen:
    • In der Verwendungsgruppe II um 2,5 %
    • In der Verwendungsgruppe III um 2,4 %
    • In der Verwendungsgruppe IV um 2,3 %
    • In der Verwendungsgruppe V um 2,2 %
  • IST-Gehälter sind per 01.04.2025 um 2,35 %, maximal jedoch um € 100,00 zu erhöhen
  • Die Lehrlingseinkommen sind per 01.04.2026 um 2,5 % unter kaufmännischer Rundung zu erhöhen.
  • Die Ausbildungsvergütung für Pflichtpraktikanten gem § 17 sind per 01.04.2026 um 2,5 % unter kaufmännischer Rundung zu erhöhen.

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Freizeit: Im Jahr 2026 stehen jedem Mitarbeiter einmalig 2 zusätzliche Freizeittage zu. Diese sind im Jahr 2026 zu konsumieren und können nicht ins Jahr 2027 mitgenommen werden.
  • Ermächtigung zur Gewährung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie unter Voraussetzung der steuerrechtlichen Grundlagen.

Der nächste Kollektivvertragsabschluss ist mit 01.01.2027 vorgesehen.

KV Lederwaren- und Kofferindustrie

Geltungsbeginn: 01.06.2026

  • + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne
  • + IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung
  • + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Prämien
  • Der neue Mindestlohn beträgt: € 2.058,00.
  • Laufzeit: 12 Monate.

KV Speditionen (Ang)

Geltungsbeginn: 01.04.2026

  • Die Gehälter steigen mit dem 1. April um bis zu 2,95 %.
  • Die Lehrlings-Einkommen werden um bis zu 9,33 % erhöht.
  • Bestehende Überzahlungen bleiben zur Gänze aufrecht.

Erhöhungen nach Beschäftigungsgruppe:

  • Beschäftigungsgruppe A: + 2,95 %
  • Beschäftigungsgruppe B: + 2,80 %
  • Beschäftigungsgruppe C: + 2,80 %
  • Beschäftigungsgruppe D: + 2,65 %

Lehrlingseinkommen:

  • 1. Lehrjahr: + 9,33 %
  • 2. Lehrjahr: + 3,87 %
  • 3. Lehrjahr: + 3,51 %
  • Laufzeit: 12 Monate.

KV Expeditarbeiter (Arb)

Geltungsbeginn: 01.04.2026

  • Die Löhne, Gehälter und Lehrlingseinkommen werden mit 1. April 2026 um 2,7 % erhöht.
  • Löhne und Gehälter sind mit Rundung auf den nächsten vollen Eurobetrag zu erhöhen.
  • Innerbetriebliche Ist-Löhne und Ist-Gehälter werden zum gleichen Zeitpunkt um den gleichen Eurobetrag erhöht, der sich aus der Erhöhung der jeweiligen kollektivvertraglichen Position ergibt.
  • Neben der Erhöhung der Mindestbeträge ist auch die Summe der Quinquennienbeträge bei den Angestellten in Abschnitt A der Dienstnehmer:innen in Zeitungsdruckereien um 2,7 % bei Rundung auf den nächsten vollen Euro zu erhöhen.
  • Allen Beschäftigten (Expedit und Zeitungsdruck) gebührt einmalig im Kalenderjahr 2026 ein durch Zeitausgleich zu verbrauchendes Freizeitguthaben im Ausmaß von einem Fünftel ihres wöchentlichen Beschäftigungsausmaßes.
  • Die Kollektivvertragsparteien vereinbaren zudem folgenden wechselseitigen Kündigungsverzicht für den Kollektivvertrag der Expeditarbeiter, Maschinenwarte, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger: Die Kündigung des Kollektivvertrags ist erstmals mit Wirkung zum 31. 12. 2028 möglich.
  • Für 8. Juni 2026 wurde ein Verhandlungstermin zur Weiterentwicklung der Rahmenrechte vereinbart
  • Laufzeit: 12 Monate.

KV Schuhindustrie (Ang)

Geltungsbeginn: 01.06.2026

  • + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestgehälter
  • + 2,5 % Erhöhung der IST-Gehälter
  • + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge
  • + Urlaubszuschuss 2026 wird von der erhöhten Basis gerechnet
  • Laufzeit: 12 Monate.

KV Schuhindustrie (Arb)

Geltungsbeginn: 01.06.2026

  • + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne
  • + 2,5 % Erhöhung der IST-Löhne
  • + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge
  • + Urlaubszuschuss 2026 wird von der erhöhten Basis gerechnet
  • Der neue Mindestlohn beträgt: € 2.003,10
  • Laufzeit: 12 Monate.

BABE-KV (Private Bildungseinrichtungen) (Arb/Ang)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • Die Mindest- und IST-Gehälter, Zulagen sowie Lehrlingseinkommen werden um 2,5 % erhöht
  • Die Pflegefreistellung für Kinder mit Behinderung über 12 Jahren wird auf zwei Wochen ausgeweitet
  • Lehrlinge erhalten ein kostenloses Öffi-Ticket
  • Der Rösselsprung wird von € 90,00 auf € 110,00 erhöht
  • Die Regelungen für freie Dienstnehmer:innen gelten nun auch im Bereich des AMS und ÖIF
  • Laufzeit: 12 Monate.

KV Agrana Stärke (Arb)

Geltungsbeginn: 01.03.2026

  • Erhöhung der Lohntafel um 2,77 %
  • Erhöhung der DAZ um 2,77 %
  • Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 2,77 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,77 %
  • Rechtsanspruch auf Umwandlung des Dienstjubiläums in Freizeit
  • Lehre mit Matura – Freizeit an Prüfungstagen
  • Neuer Mindestlohn: € 2.251,16
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Zuckerindustrie (Arb)

Geltungsbeginn: 01.03.2026

  • Erhöhung der Lohntafel um 2,77 %
  • Erhöhung der DAZ um 2,77 %
  • Erhöhung sämtlicher Zulagen/Zuschläge um 2,77 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,77 %
  • Rechtsanspruch auf Umwandlung des Dienstjubiläums in Freizeit
  • Lehre mit Matura – Freizeit an Prüfungstagen
  • Neuer Mindestlohn: € 2.282,26
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Private Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen (Arb/Ang)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • € 80,00 Fixbetrag für alle Beschäftigten (ausgenommen Ferialpraktikant:innen, dort Erhöhung um 2,5 %). Im Schnitt sind dies +2,48 % (Range: + 3,74 % bis +0,95 %).
  • Rechtsanspruch auf Arbeitszeitreduktion um max. 50 % bei der Inanspruchnahme einer Teilpension für ältere Arbeitnehmer:innen und gewichtetem Mittelwert bei Berechnung eines potenziellen Jubiläumsgeldes.
  • Neue Verwendungsgruppe: Mindestgehalt von € 2400,00 für Psycholog:innen/Psychotherapeut:innen in Ausbildung unter Supervision als Ergänzung zur Verwendungsgruppe 6
  • Laufzeit: 12 Monate

KV DHL Air Austria (Ang)

Geltungsbeginn: 01.04.2026/01.06.2026

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 01.04.2026 (sozial gestaffelt)
    • Verwendungsgruppe A: +3,30 %
    • Verwendungsgruppen B bis E: +2,25 %
    • Verwendungsgruppen F bis H: +2,00 %
  • Erstmalig allgemeine IST-Gehaltserhöhung ab 01.04.2026
    • Alle IST-Gehälter steigen um +2,00 %
  • Aufwertung der Maintenance Operations Control (MOC-Planer)
    • Ab 01.04.2026 Umreihung von Verwendungsgruppe D nach E (linear)
    • Betrifft rund 10 % der Beschäftigten
    • Volle Wahrung sämtlicher bestehender Ansprüche und bereits erworbener Verwendungsgruppenjahre
  • Bonusanhebung gemäß Kollektivvertrag (§11) für Verwendungsgruppe D
    • Ab 01.04.2026: von 5,00 % auf 7,50 %
    • Betrifft rund 35 % der Beschäftigten
    • Daraus ergibt sich eine reale Gehaltserhöhung von bis zu +4,75 % (KV-Mindestgehälter +2,25 % und Bonuszahlungen von +2,50 %)
  • Gehaltsentwicklung in Verwendungsgruppe D
    • Biennalsprünge erhöhen sich ab 1. April 2026 (analog zu C und E) von 2,00 % auf 3,00 %
  • Erhöhung aller Zulagen
    • Ab 1. Juni 2026: +2,50 %
  • Neue Betriebsvereinbarung Teilzeit (Bodenpersonal)
    • Die Sozialpartner sind darüber übereingekommen, dass ein Abschluss bis spätestens 31. Oktober 2026 zu erfolgen hat

KV Ind Wäschereien, Chemischputzereien und Färbereien (Arb)

Geltungsbeginn: 01.07.2026

  • + 2,9 % Erhöhung der KV-Mindestlöhne
  • € 2.000,00 Mindestlohn Umsetzung – Lohngruppen, die unter € 2.000,00 liegen, werden zum 31.12.2026 zusätzlich auf € 2.000,00 angehoben
  • + 2,5 % Erhöhung der IST-Löhne
  • + 2,9 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
  • + 2,9 % Erhöhung der Zulagen, Zuschläge und Zuschläge
  • Der neue KV-Mindestlohn beträgt € 1.976,42
  • Verlängerung der KV-Regelung gemäß § 12a ARG Feiertagsarbeit bis 30.06.2027
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Papierindustrie konsolidiert (Ang)

Geltungsbeginn: 01.05.2026 bzw 01.09.2026 bzw 01.11.2026

  • Die Mindestgehälter steigen um + 2,40 % (Pappe + 2,20 %)
  • Die IST-Gehälter steigen um + 1,80 %, plus € 28,00
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,40 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen um + 2,00 %
  • Geltungsbeginn : 01.05.2026
  • Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote bis zu 10% sowie die Pappenindustrie): 01.09.2026
  • Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote über -10%): 01.11.2026

KV Papierindustrie (Arb)

Geltungsbeginn: 01.05.2026 bzw 01.09.2026 bzw 01.11.2026

  • Die Mindestlöhne steigen um + 2,40 % (Pappe +2,20%)
  • Die IST-Löhne steigen um + 1,80 %, plus € 28,00
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um + 2,40 %
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen sowie der innerbetrieblichen Zulagen um + 2,00 %
  • Geltungsbeginn : 01.05.2026
  • Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote bis zu 10% sowie die Pappenindustrie): 01.09.2026
  • Geltungsbeginn (für Betriebe mit einer negativen EBIT-Quote über -10%): 01.11.2026

KV Elektro- und Elektronikindustrie (Arb)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • KV-Lohn +3,0 %
  • Neuer Mindestlohn: € 2.553,12
  • Ist-Lohn: +1,85 % plus € 22,00
  • Lehrlinge: +3,0 %
  • Zulagen: +3,0 %
  • Zulage 2. Schicht steigt in 3 Etappen bis 2028 auf € 1,50 pro Stunde
  • Zulage 3. Schicht steigt in 2 Etappen bis 2027 auf € 4,00 pro Stunde
  • Reiseaufwandsentschädigungen: +3,0 %
  • Freizeitoption: Die Ist-Erhöhung kann in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden.
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Elektro- und Elektronikindustrie konsolidiert (Ang)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • KV-Gehalt: + 3 %
  • Ist-Gehalt: + 1,85 % plus € 22,00
  • Lehrlingseinkommen: + 3 %
  • Zulagen: + 3 %
  • Zulage 2. Schicht steigt in 3 Etappen bis 2028 auf € 1,50 pro Stunde
  • Zulage 3. Schicht steigt in 2 Etappen bis 2027 auf € 4,00 pro Stunde
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 %
  • Freizeitoption: Die Ist-Erhöhung kann in zusätzliche Freizeit umgewandelt werden
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Chemische Industrie (Arb)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • Erhöhung der Mindestlöhne um 2,0 %
  • Erhöhung der IST-Löhne um 1,8 %, jedoch maximal um € 100,00
  • Steuerfreie Einmalzahlung in der Höhe von € 300,00 oder Umwandlungsmöglichkeit in 1 Tag Freizeit
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,0 %
  • Erhöhung der Schicht- und Nachtarbeitszulagen um 2,0 %
  • Rahmenrechtliche Änderungen:
    • Prämierung von Lehrlingen für den Abschluss einer Berufsschulklasse
      • Bei gutem Erfolg = € 100,00
      • Bei ausgezeichnetem Erfolg = € 150,00
  • 3. Woche Pflegefreistellung für Beschäftigte mit Betreuungspflichten für erheblich behinderte Kinder
  • KV-Ermächtigung zwecks anderer Verteilung der Normalarbeitszeit hinsichtlich Ermöglichung von betrieblichen Altersteilzeit- und Sabaticalmodellen
  • Laufzeit: 12 Monate

KV Chemische Industrie konsolidiert (Ang)

Geltungsbeginn: 01.05.2026

  • Erhöhung der Mindestgehälter um 2,0 %
  • Erhöhung der IST-Gehälter  um 1,8 %, jedoch maximal um € 100,00
  • Steuerfreie Einmalzahlung in der Höhe von € 300,00 oder ein zusätzlicher freier Tag
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,0 %
  • Erhöhung der Zulagen um 2,0 %
  • Rahmenrechtliche Änderungen:
    • Prämierung für den Abschluss einer Berufsschulklasse
      • Bei gutem Erfolg = € 100,00
      • Bei ausgezeichnetem Erfolg = € 150,00
  • 3. Woche Pflegefreistellung für Beschäftigte mit Betreuungspflichten für erheblich behinderte Kinder
  • KV-Ermächtigung zwecks anderer Verteilung der Normalarbeitszeit hinsichtlich Ermöglichung von betrieblichen Altersteilzeit- und Sabaticalmodellen
  • Laufzeit: 12 Monate