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Kollektivvertrag

Q1-2026: Kollektivvertrag

Aktuelles zu den Kollektivverträgen.

Dienstordnung A (DO.A) für Verwaltungsangestellte, Angehörige der Gesundheitsberufe und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs

Geltungsbeginn: 1.1.2026

  • Die Löhne und Gehälter werden durchschnittlich um 2 % erhöht:
    • Bis 3.200,00 Euro Schemabezug: + 1,50 % und 40,00 Euro
    • Bis 5.500,00 Euro Schemabezug: + 1,50 % und 30,00 Euro
    • Ab 5.500,00 Euro Schemabezug: + 1,50 %
  • Die Zulagenbemessungsgrundlagen werden um + 1,97 % erhöht
  • Die Pensionen werden erhöht:
    • Bis 2.500,00 Euro Gesamtpension: + 1,5 %
    • Ab 2.500,00 Euro Gesamtpension: Fixbetrag 67,50 Euro
  • Rahmenrechtliche Änderungen:
    • Für Neueintritte ab 1.1.2026: Erhöhter Kündigungsschutz nach 15 Dienstjahren (bisher 10).
    • Befristete Anpassungen beim erhöhten Kündigungsschutz (5 Jahre):
    • Bestätigung einer negativen Dienstbeschreibung durch externes Gutachten möglich
    • Befristete oder unbefristete Aberkennung des erhöhten Kündigungsschutzes bei Disziplinarstrafen
  • Pflegebonus nach Pflegefondsgesetz befristet Dezember 2026.

Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in der Mineralölindustrie Österreichs

Geltungsbeginn: 1.2.2026

  • Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter und Vorrückungsbeträge um 3,2 %
  • Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter um 3,2 %
  • Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro oder einen zusätzlichen Freizeittag
  • Anhebung der Lehrlingseinkommen um 3,2 %
  • Erhöhung der Zulagen und Trennungskostenentschädigungen um 3,2 %
  • Änderungen im Rahmenrecht
    • Pflege- und Hospizkarenz
    • Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
    • Flexibilisierung i.B. auf die Prüfungsvorbereitung für Lehrlinge
    • Ermächtigung für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung z.T. Blaulichtorganisationen

Kollektivvertrag Reisebüros (Ang)

Geltungsbeginn: 1.2.2026

  • Mindestgehälter werden um 3,33 % erhöht und steigen auf 2.018,00 Euro
  • Gehalt für Ferialangestellte werden um 4,78 % erhöht
  • Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten werden um 3 % erhöht
  • Lehrlingseinkommen werden um bis zu 7,15 % erhöht
    • 1. Lehrjahr: 900,00 Euro
    • 2. Lehrjahr: 1.050,00 Euro
    • 3. Lehrjahr: 1.400,00 Euro
    • 4. Lehrjahr: 1.700,00 Euro
  • Überzahlung: Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.
  • Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.

Kollektivvertrag Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Ang)

Geltungsbeginn: 1.11.2025

  • Erhöhung der KV-Mindestgehälter um 2,55 % sowie ein Maximalbetrag von      150,00  Euro
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,55 %.
  • Einführung der Freizeitoption

Kollektivvertrag Mineralölindustrie (Arb/Ang)

Geltungsbeginn: 1.2.2026

  • Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter und Vorrückungsbeträge um 3,2 %
  • Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter um 3,2 %
  • Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro oder einen zusätzlichen Freizeittag
  • Anhebung der Lehrlingseinkommen um 3,2 %
  • Erhöhung der Zulagen und Trennungskostenentschädigungen um 3,2 %
  • Änderungen im Rahmenrecht
    • Pflege- und Hospizkarenz
    • Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
    • Flexibilisierung i.B. auf die Prüfungsvorbereitung für Lehrlinge
    • Ermächtigung für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung z.T. Blaulichtorganisationen

SWÖ-Kollektivvertrag (Arb/Ang)

Geltungsbeginn: 1.4.2026 bzw 01/2027

April 2026 (Geltungsbeginn 1.4.2026)

  • Die kollektivverträglichen Gehälter und Löhne steigen um 2,6 %.
  • Die IST-Gehälter und -Löhne steigen um 2,4 %.
  • Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte steigen ebenfalls um 2,6 %.
  • Rahmenrechtliche Änderungen:
    • Es wird ein Recht auf Aufstocken bei kontinuierlicher Mehrarbeit vereinbart.
    • Für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es eine ausgebaute Pflegefreistellung,
    • Zivildienst und Präsenzdienst werden als Vordienstzeiten anerkannt.
    • Die Altersteilzeit wird den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.

Ab Jänner 2027

  • Die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne steigen abhängig von der Inflation um mindestens 2,3 %. Steigt die Inflation auf mehr als 2,3 %, so wird die Differenz zur Hälfte abgegolten. Die maximale Steigerung der Gehälter und Löhne beträgt 2,5 %. Die gleiche Regelung wird auf Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte angewandt.
  • Die IST-Gehälter und -Löhne steigen in jedem Fall um 2,3 %.

Kollektivvertrag Information und Consulting (Ang)

Geltungsbeginn: 1.1.2026

  • Mindestgehälter: plus 2,85 %
  • Zulage: plus 2,85 %
  • Lehrlingseinkommen: plus 3,5 %
  • Modernisiertes Dienstreiserecht inkl. nachhaltiger Mobilitätsanreize

Kollektivverträge Elektrizitätsunternehmen (Ang) und Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Arb)

Geltungsbeginn: 1.2.2026

  • Erhöhung der IST-Gehälter um 2,8 %
  • Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro brutto oder 2 Freizeittage
  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,8 %
  • Erhöhung des Überleitungsausgleichs um 2,8 %
  • Erhöhung der Zulagen um 2,8 %
  • Erhöhung der Kinderzulage um 2,8 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,8 %
  • Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,0 %
  • Erhöhung der Schichtzulagen:
    • 2. Schicht: + 2,84 %
    • 3. Schicht: + 6,55 %
  • Rahmenrechtliche Verbesserungen:
    • Gesundheitstage:
    • Ab 40 Jahre oder 20-jähriger Dienstzeit* = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
    • Ab 45 Jahre = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
    • Ab 50 Jahre = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
    • Außerdem: Bei Erreichen der 6. Urlaubswoche bleibt ein zusätzlicher Gesundheitstag erhalten
  • Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
  • Diversitätsbeauftragte
  • Neuer Mindestlohn:  2.616,03 Euro

Kollektivvertrag Süßwarenindustrie (Arb)

Geltungsbeginn: 1.1.2026

  • Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 2,9 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,4 %
  • Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,9 %
  • Alle Arbeiter:innen (nicht die Lehrlinge), die zumindest seit 01.07.2025 im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einmalig für das Jahr 2026 entweder:
    1. Bei Bestand eines Zeitausgleichskontos im Betrieb: +8 Stunden gutgeschrieben (aliquot für Teilzeitbeschäftigte) oder
    2. Wenn kein Zeitausgleichkonto im Betrieb besteht: +1 Urlaubstag gutgeschrieben
  • Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
  • Zusatz-KV zur betrieblichen Ermächtigung für die Umwandlung einer etwaigen Überzahlung in Freizeit (Freizeitoption)
  • Neuer Mindestlohn: 2.317,85 Euro

Diakonie Österreich (Arb/Ang)

Geltungsbeginn: 1.1.2026 bzw 1.4.2026 bzw 1.1.2027

Regelungen für 2026

  • KV-Gehälter und Lehrlingseinkommen steigen ab 1.4.2026 um 2,6 % (kaufm. gerundet auf 10 Cent)
  • IST-Gehälter erhöhen sich ab 1.4.2026 um 2,4 % (kaufm. gerundet auf 10 Cent)
  • KV-Zulagen werden ebenfalls ab 1.4.2026 um 2,6 % angehoben
  • Flexibilisierungszuschlag steigt ab 1.1.2026 auf 38,00 Euro 
  • Heimhelfer:innen erhalten ab 1.1.2026 eine monatliche Aufzahlung von 20,00 Euro
  • Pflegefreistellung wird auf Kinder mit Behinderung über 12 Jahre ausgeweitet
  • Ab 1.1.2026 gilt ein Zusatz-KV für einen Pflegezuschuss
  • Zudem wurde vereinbart, Verhandlungen zum Rahmenrecht 2027 im Herbst 2026 aufzunehmen

Regelungen für 2027

  • KV- und IST-Gehälter sowie Lehrlingseinkommen steigen ab 1.1.2027 um 2,3 % (kaufm. gerundet auf 10 Cent)

SOS-Kinderdörfer

Geltungsbeginn: 1.1.2026

  • Alle Gehälter, Zulagen und Lehrlingseinkommen werden ab 1.4.2026 um 2,6 % erhöht
  • Die Zulage für die aufsuchende Fachkraft auf 71,82 Euro erhöht
  • Klarstellung der Ruhezeit
  • Klarstellungen bei den Verwendungsgruppen für Spendenbereich und für Klinische Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen in Ausbildung
  • Beibehaltung des Rechtsanspruches auf Altersteilzeit
  • Rechtsanspruch auf Teilpension

Raiffeisen Ware Austria / Mischfutterwerke

 Geltungstermin: 1.1.2026

  • Erhöhung der Monatslöhne in allen Kategorien um 2,3 % + zusätzlich 12 Euro, das ergibt durchschnittlich 2,76 %
  • Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,0 % und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet
  • Neuregelung Zeitausgleich (gleich wie Urlaub)
  • Neuregelung Jubiläumsgeld nach 15 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in der Höhe eines Bruttomonatslohnes
  • Neuer Mindestlohn: 2.236,01 Euro

Friedhofsgärtnereibetriebe

Geltungstermin: 1.3.2026

 

  • + 3,2 % bis + 2,6 % der Löhne der Anlage A, das ergibt durchschnittlich 2,8 %
  • + 100 Euro Kaufkraftsicherheitsprämie, auszuzahlen 50 Euro mit der Septemberlohnerhöhung und 50 Euro mit der Novemberlohnerhöhung (ausgenommen Lehrlinge)
  • 2.000 Euro Mindestlohn- Zielzusage Umsetzung per 1.3.2027
    • + 3,2 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
    • Der monatliche Mindestlohn beträgt:  1.941,89 Euro

Versicherungsunternehmungen / Innendienst

Geltungstermin: 1.3.2026

 

  • + 2,6 % und 20 Euro ergibt im Durchschnitt eine Erhöhung von 3,1%
  • + 3,6 % auf alle Zulagen
  • + 3,6 % Erhöhung für Lehrlinge
  • Einführung einer neuen Gehaltsstufe 9 nach 5 Jahren Verweildauer in der Stufe 8 sowie nach Vollendung von 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber
  • Änderungen im Rahmenrecht:
  • Erweiterung der Pflegefreistellung
  • Zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen gibt es einen neuen Anspruch auf Freistellung zur Pflege/Betreuung/Begleitung für Kinder über 12 Jahre bzw. zu pflegende Angehörigen.
  • Zwei zusätzliche Sonderurlaubstage ab Vollendung des 60. Lebensjahres
  • Angestellte, die im Laufe des Urlaubsjahres das 60. Lebensjahr vollenden und die beim Arbeitgeber mindestens 15 Dienstjahre zurückgelegt haben, erhalten für dieses Urlaubjahr zusätzlich zum regulären Jahresurlaubsanspruch zwei weitere Tage

Floristen und Blumeneinzelhändler

Geltungstermin: 1.3.2026

 

  • + 3,4 % bis + 2,6 % der Löhne der Anlage A, das ergibt durchschnittlich 2,8 %
  • + 100 Euro Kaufkraftsicherheitsprämie, Auszahlung mit der Septemberlohnerhöhung (ausgenommen Lehrlinge)
  • + 25 Euro Erhöhung der Lehrlingseinkommen, das ergibt in der Gesamterhöhung einen Durschnitt von 2,9 %
  • Neuer Mindestlohn: 1.960,46 Euro

Außeruniversitäre Forschung (Forschungs-KV)

Geltungsbeginn bei der Mindestgehaltserhöhung bzw. Ist-Gehaltserhöhung ist der 1.2.2026, für die übrigen Punkte der 1.1.2026.

 

  • Erhöhung der Ist- und Mindestgehälter rückwirkend ab 1.2.2026 um 2,325 %
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,19 % ab 1.1.2026
  • Erhöhung der KV-Zulagen (SEG-Zulage, Schichtzulage) um 3,19 % ab 1.1.2026
  • Erhöhung Taggeld von 46 auf 50 Euro , Nachtgeld von 29 auf 32 Euro rückwirkend mit 1.1.2026
  • Koppelung der Reisezeitentschädigung an 1/143 der jeweiligen Grundvergütung, gedeckelt mit dem jeweiligen Mindestgrundgehalt der Beschäftigungsgruppe D, Entwicklungsstufe II, Zuschlag für Reisezeit an Samstag ab 13:00, Sonntag und Feiertag 50 % auf den Grundbetrag ab 1.1.2026
  • 4 Stunden pro Jahr Sonderfreizeit für psychische oder physische Gesundheitsvorsorge
  • Teilzeitanspruch nach langer Krankheit gem. § 8 Abs. 1 bereits nach 8 Wochen und nicht 12 Wochen
  • Abänderung § 16 Abs. 3 dahingehend, dass die Urgenz bei der Führungskraft und nicht mehr der Geschäftsführung erfolgt und auch nicht formal abgeschlossene Entwicklungsgespräche 3 Monate nach der Urgenz alle Qualitätspunkte auslösen können.