| Dienstordnung A (DO.A) für Verwaltungsangestellte, Angehörige der Gesundheitsberufe und zahntechnische Angestellte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs Geltungsbeginn: 1.1.2026 | - Die Löhne und Gehälter werden durchschnittlich um 2 % erhöht:
- Bis 3.200,00 Euro Schemabezug: + 1,50 % und 40,00 Euro
- Bis 5.500,00 Euro Schemabezug: + 1,50 % und 30,00 Euro
- Ab 5.500,00 Euro Schemabezug: + 1,50 %
- Die Zulagenbemessungsgrundlagen werden um + 1,97 % erhöht
- Die Pensionen werden erhöht:
- Bis 2.500,00 Euro Gesamtpension: + 1,5 %
- Ab 2.500,00 Euro Gesamtpension: Fixbetrag 67,50 Euro
- Rahmenrechtliche Änderungen:
- Für Neueintritte ab 1.1.2026: Erhöhter Kündigungsschutz nach 15 Dienstjahren (bisher 10).
- Befristete Anpassungen beim erhöhten Kündigungsschutz (5 Jahre):
- Bestätigung einer negativen Dienstbeschreibung durch externes Gutachten möglich
- Befristete oder unbefristete Aberkennung des erhöhten Kündigungsschutzes bei Disziplinarstrafen
- Pflegebonus nach Pflegefondsgesetz befristet Dezember 2026.
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| Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in der Mineralölindustrie Österreichs Geltungsbeginn: 1.2.2026 | - Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter und Vorrückungsbeträge um 3,2 %
- Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter um 3,2 %
- Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro oder einen zusätzlichen Freizeittag
- Anhebung der Lehrlingseinkommen um 3,2 %
- Erhöhung der Zulagen und Trennungskostenentschädigungen um 3,2 %
- Änderungen im Rahmenrecht
- Pflege- und Hospizkarenz
- Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
- Flexibilisierung i.B. auf die Prüfungsvorbereitung für Lehrlinge
- Ermächtigung für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung z.T. Blaulichtorganisationen
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| Kollektivvertrag Reisebüros (Ang) Geltungsbeginn: 1.2.2026 | - Mindestgehälter werden um 3,33 % erhöht und steigen auf 2.018,00 Euro
- Gehalt für Ferialangestellte werden um 4,78 % erhöht
- Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten werden um 3 % erhöht
- Lehrlingseinkommen werden um bis zu 7,15 % erhöht
- 1. Lehrjahr: 900,00 Euro
- 2. Lehrjahr: 1.050,00 Euro
- 3. Lehrjahr: 1.400,00 Euro
- 4. Lehrjahr: 1.700,00 Euro
- Überzahlung: Gemäß Abschnitt XVIII, Teil A, Ziffer 13 des Kollektivvertrags kann die kollektivvertragliche Erhöhung bis zu 50 % in bestehende Überzahlungen eingerechnet werden.
- Für das Jahr 2026 wird empfohlen, die Überzahlungen in vollem Umfang aufrechtzuerhalten, sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse im Betrieb dies erlauben.
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| Kollektivvertrag Nahrungs- und Genussmittelindustrie (Ang) Geltungsbeginn: 1.11.2025 | - Erhöhung der KV-Mindestgehälter um 2,55 % sowie ein Maximalbetrag von 150,00 Euro
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,55 %.
- Einführung der Freizeitoption
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| Kollektivvertrag Mineralölindustrie (Arb/Ang) Geltungsbeginn: 1.2.2026 | - Erhöhung der Mindestlöhne/-gehälter und Vorrückungsbeträge um 3,2 %
- Erhöhung der Ist-Löhne/Gehälter um 3,2 %
- Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro oder einen zusätzlichen Freizeittag
- Anhebung der Lehrlingseinkommen um 3,2 %
- Erhöhung der Zulagen und Trennungskostenentschädigungen um 3,2 %
- Änderungen im Rahmenrecht
- Pflege- und Hospizkarenz
- Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Menschen mit Behinderung
- Flexibilisierung i.B. auf die Prüfungsvorbereitung für Lehrlinge
- Ermächtigung für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung z.T. Blaulichtorganisationen
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| SWÖ-Kollektivvertrag (Arb/Ang) Geltungsbeginn: 1.4.2026 bzw 01/2027 | April 2026 (Geltungsbeginn 1.4.2026) - Die kollektivverträglichen Gehälter und Löhne steigen um 2,6 %.
- Die IST-Gehälter und -Löhne steigen um 2,4 %.
- Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte steigen ebenfalls um 2,6 %.
- Rahmenrechtliche Änderungen:
- Es wird ein Recht auf Aufstocken bei kontinuierlicher Mehrarbeit vereinbart.
- Für Eltern von Kindern mit Behinderung gibt es eine ausgebaute Pflegefreistellung,
- Zivildienst und Präsenzdienst werden als Vordienstzeiten anerkannt.
- Die Altersteilzeit wird den neuen gesetzlichen Regelungen angepasst.
Ab Jänner 2027 - Die kollektivvertraglichen Gehälter und Löhne steigen abhängig von der Inflation um mindestens 2,3 %. Steigt die Inflation auf mehr als 2,3 %, so wird die Differenz zur Hälfte abgegolten. Die maximale Steigerung der Gehälter und Löhne beträgt 2,5 %. Die gleiche Regelung wird auf Zuschläge, Zulagen und Lehrlingsentgelte angewandt.
- Die IST-Gehälter und -Löhne steigen in jedem Fall um 2,3 %.
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| Kollektivvertrag Information und Consulting (Ang) Geltungsbeginn: 1.1.2026 | - Mindestgehälter: plus 2,85 %
- Zulage: plus 2,85 %
- Lehrlingseinkommen: plus 3,5 %
- Modernisiertes Dienstreiserecht inkl. nachhaltiger Mobilitätsanreize
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| Kollektivverträge Elektrizitätsunternehmen (Ang) und Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Arb) Geltungsbeginn: 1.2.2026 | - Erhöhung der IST-Gehälter um 2,8 %
- Einmalzahlung in Höhe von 400,00 Euro brutto oder 2 Freizeittage
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 2,8 %
- Erhöhung des Überleitungsausgleichs um 2,8 %
- Erhöhung der Zulagen um 2,8 %
- Erhöhung der Kinderzulage um 2,8 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,8 %
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,0 %
- Erhöhung der Schichtzulagen:
- 2. Schicht: + 2,84 %
- 3. Schicht: + 6,55 %
- Rahmenrechtliche Verbesserungen:
- Gesundheitstage:
- Ab 40 Jahre oder 20-jähriger Dienstzeit* = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
- Ab 45 Jahre = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
- Ab 50 Jahre = +1 zusätzlicher Gesundheitstag
- Außerdem: Bei Erreichen der 6. Urlaubswoche bleibt ein zusätzlicher Gesundheitstag erhalten
- Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen
- Diversitätsbeauftragte
- Neuer Mindestlohn: 2.616,03 Euro
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| Kollektivvertrag Süßwarenindustrie (Arb) Geltungsbeginn: 1.1.2026 | - Erhöhung der KV-Löhne in allen Kategorien um 2,9 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,4 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen um 2,9 %
- Alle Arbeiter:innen (nicht die Lehrlinge), die zumindest seit 01.07.2025 im Betrieb beschäftigt sind, erhalten einmalig für das Jahr 2026 entweder:
- Bei Bestand eines Zeitausgleichskontos im Betrieb: +8 Stunden gutgeschrieben (aliquot für Teilzeitbeschäftigte) oder
- Wenn kein Zeitausgleichkonto im Betrieb besteht: +1 Urlaubstag gutgeschrieben
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Zusatz-KV zur betrieblichen Ermächtigung für die Umwandlung einer etwaigen Überzahlung in Freizeit (Freizeitoption)
- Neuer Mindestlohn: 2.317,85 Euro
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| Diakonie Österreich (Arb/Ang) Geltungsbeginn: 1.1.2026 bzw 1.4.2026 bzw 1.1.2027 | Regelungen für 2026 - KV-Gehälter und Lehrlingseinkommen steigen ab 1.4.2026 um 2,6 % (kaufm. gerundet auf 10 Cent)
- IST-Gehälter erhöhen sich ab 1.4.2026 um 2,4 % (kaufm. gerundet auf 10 Cent)
- KV-Zulagen werden ebenfalls ab 1.4.2026 um 2,6 % angehoben
- Flexibilisierungszuschlag steigt ab 1.1.2026 auf 38,00 Euro
- Heimhelfer:innen erhalten ab 1.1.2026 eine monatliche Aufzahlung von 20,00 Euro
- Pflegefreistellung wird auf Kinder mit Behinderung über 12 Jahre ausgeweitet
- Ab 1.1.2026 gilt ein Zusatz-KV für einen Pflegezuschuss
- Zudem wurde vereinbart, Verhandlungen zum Rahmenrecht 2027 im Herbst 2026 aufzunehmen
Regelungen für 2027 - KV- und IST-Gehälter sowie Lehrlingseinkommen steigen ab 1.1.2027 um 2,3 % (kaufm. gerundet auf 10 Cent)
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| SOS-Kinderdörfer Geltungsbeginn: 1.1.2026 | - Alle Gehälter, Zulagen und Lehrlingseinkommen werden ab 1.4.2026 um 2,6 % erhöht
- Die Zulage für die aufsuchende Fachkraft auf 71,82 Euro erhöht
- Klarstellung der Ruhezeit
- Klarstellungen bei den Verwendungsgruppen für Spendenbereich und für Klinische Psycholog:innen und Psychotherapeut:innen in Ausbildung
- Beibehaltung des Rechtsanspruches auf Altersteilzeit
- Rechtsanspruch auf Teilpension
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| Raiffeisen Ware Austria / Mischfutterwerke Geltungstermin: 1.1.2026 | - Erhöhung der Monatslöhne in allen Kategorien um 2,3 % + zusätzlich 12 Euro, das ergibt durchschnittlich 2,76 %
- Bestehende Überzahlungen bleiben in ihrer betragsmäßigen Höhe aufrecht.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,0 % und auf den nächsten vollen Euro aufgerundet
- Neuregelung Zeitausgleich (gleich wie Urlaub)
- Neuregelung Jubiläumsgeld nach 15 Dienstjahren ein Jubiläumsgeld in der Höhe eines Bruttomonatslohnes
- Neuer Mindestlohn: 2.236,01 Euro
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| Friedhofsgärtnereibetriebe Geltungstermin: 1.3.2026 | - + 3,2 % bis + 2,6 % der Löhne der Anlage A, das ergibt durchschnittlich 2,8 %
- + 100 Euro Kaufkraftsicherheitsprämie, auszuzahlen 50 Euro mit der Septemberlohnerhöhung und 50 Euro mit der Novemberlohnerhöhung (ausgenommen Lehrlinge)
- 2.000 Euro Mindestlohn- Zielzusage Umsetzung per 1.3.2027
- + 3,2 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
- Der monatliche Mindestlohn beträgt: 1.941,89 Euro
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| Versicherungsunternehmungen / Innendienst Geltungstermin: 1.3.2026 | - + 2,6 % und 20 Euro ergibt im Durchschnitt eine Erhöhung von 3,1%
- + 3,6 % auf alle Zulagen
- + 3,6 % Erhöhung für Lehrlinge
- Einführung einer neuen Gehaltsstufe 9 nach 5 Jahren Verweildauer in der Stufe 8 sowie nach Vollendung von 25 Dienstjahren beim selben Arbeitgeber
- Änderungen im Rahmenrecht:
- Erweiterung der Pflegefreistellung
- Zusätzlich zu den gesetzlichen Ansprüchen gibt es einen neuen Anspruch auf Freistellung zur Pflege/Betreuung/Begleitung für Kinder über 12 Jahre bzw. zu pflegende Angehörigen.
- Zwei zusätzliche Sonderurlaubstage ab Vollendung des 60. Lebensjahres
- Angestellte, die im Laufe des Urlaubsjahres das 60. Lebensjahr vollenden und die beim Arbeitgeber mindestens 15 Dienstjahre zurückgelegt haben, erhalten für dieses Urlaubjahr zusätzlich zum regulären Jahresurlaubsanspruch zwei weitere Tage
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| Floristen und Blumeneinzelhändler Geltungstermin: 1.3.2026 | - + 3,4 % bis + 2,6 % der Löhne der Anlage A, das ergibt durchschnittlich 2,8 %
- + 100 Euro Kaufkraftsicherheitsprämie, Auszahlung mit der Septemberlohnerhöhung (ausgenommen Lehrlinge)
- + 25 Euro Erhöhung der Lehrlingseinkommen, das ergibt in der Gesamterhöhung einen Durschnitt von 2,9 %
- Neuer Mindestlohn: 1.960,46 Euro
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| Außeruniversitäre Forschung (Forschungs-KV) Geltungsbeginn bei der Mindestgehaltserhöhung bzw. Ist-Gehaltserhöhung ist der 1.2.2026, für die übrigen Punkte der 1.1.2026. | - Erhöhung der Ist- und Mindestgehälter rückwirkend ab 1.2.2026 um 2,325 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 3,19 % ab 1.1.2026
- Erhöhung der KV-Zulagen (SEG-Zulage, Schichtzulage) um 3,19 % ab 1.1.2026
- Erhöhung Taggeld von 46 auf 50 Euro , Nachtgeld von 29 auf 32 Euro rückwirkend mit 1.1.2026
- Koppelung der Reisezeitentschädigung an 1/143 der jeweiligen Grundvergütung, gedeckelt mit dem jeweiligen Mindestgrundgehalt der Beschäftigungsgruppe D, Entwicklungsstufe II, Zuschlag für Reisezeit an Samstag ab 13:00, Sonntag und Feiertag 50 % auf den Grundbetrag ab 1.1.2026
- 4 Stunden pro Jahr Sonderfreizeit für psychische oder physische Gesundheitsvorsorge
- Teilzeitanspruch nach langer Krankheit gem. § 8 Abs. 1 bereits nach 8 Wochen und nicht 12 Wochen
- Abänderung § 16 Abs. 3 dahingehend, dass die Urgenz bei der Führungskraft und nicht mehr der Geschäftsführung erfolgt und auch nicht formal abgeschlossene Entwicklungsgespräche 3 Monate nach der Urgenz alle Qualitätspunkte auslösen können.
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