logo
Gesetze

Q1-2026: Gesetze

Ausgewählte Neuigkeiten aus dem Bereich Gesetzgebung und -werdung.

BGBl I 2024/120

Spenglerbetriebe – Einbeziehung BUAG (Abfertigung)

Wirksamkeitsbeginn: 1.1.2026

Bereits mit BGBl I 2024/120 erfolgte eine Einbeziehung der Spenglerbetriebe – mit Ausnahme der Lüftungs- und Galanteriespenglerbetriebe – in das BUAG.

Aufgrund einer Übergangsregelung erfolgt für den Sachbereich der Abfertigungsregelung die Einbeziehung in das System der Urlaubs- und Abfertigungskasse (erst) mit 1.1.2026.

BGBl I 2025/77

Änderung des ASVG sowie des AVRAG

Neue Trinkgeldpauschalen

Inkrafttreten: 1.1.2026

Mit BGBl I 2025/77 wurde die gesetzliche Grundlage für die Festsetzung von bundesweit einheitlichen Trinkgeldpauschalen ab 1.1.2026 geschaffen. Auf Grundlage des § 44 Abs 3 ASVG wurden nunmehr von der ÖGK bundesweit einheitliche Trinkeldpauschalen festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte durch amtliche Verlautbarungen für

  • das Gast-, Schank- und Beherbungsgewerbe,
  • das Friseurgewerbe,
  • Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure und
  • das Personenbeförderungsgewerbe.

Die neuen Trinkgeldpauschalen sind auf der Homepage der ÖGK ersichtlich.

BGBl I 2025/25

Sozialversicherung – Meldung Arbeitszeitausmaß

Inkrafttreten: 1.1.2026

Gemäß § 33 Abs 1a Z 1 ASVG muss ab 1.1.2026 die Anmeldung zur Sozialversicherung durch den Dienstgeber auch Angaben über das Ausmaß der vereinbarten Arbeitszeit umfassen.

BGBl I 2026/6

Nachhaltigkeitsberichtsgesetz

Inkrafttreten: 19.2.2026

Mit dem beschlossenen Nachhaltigkeitsberichtsgesetz erfolgte auch eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz.

Gem § 108 Abs 5 ArbVG haben Betriebsinhaber, die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach § 243b UGB oder § 267a UGB verpflichtet sind, den Betriebsrat über die einschlägigen Informationen und die Mittel zur Einholung und Überprüfung von Nachhaltigkeitsinformationen zu unterrichten und über diese mit ihm zu beraten. Die Betriebsinhaber haben eine schriftliche Stellungnahme des Betriebsrats auch dem Aufsichtsrat vorzulegen.

BGBl I 2026/4

Änderung des Einkommensteuergesetz

Inkrafttreten: 19.2.2026

Im EStG 1988 sind Änderungen im Bereich der Steuerfreiheit von Feiertagsarbeitsentgelt und hinsichtlich der Steuerfreiheit von Überstunden erfolgt.

Konkret wurde die Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts im Rahmen des Freibetrages gem § 68 Abs 1 EStG 1988 ausdrücklich gesetzlich verankert.

Der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag für die ersten 15 Überstunden im Monat wird für das Kalenderjahr 2026 mit 170,00 Euro festgesetzt. Ab dem Kalenderjahr 2027 beträgt der höchstmögliche steuerfreie Zuschlag maximal 120,00 Euro (für die ersten 10 Überstunden).

BGBl II 2026/45

Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung und Änderung der Land- und forstwirtschaftlichen Gesundheitsüberwachungsverordnung

Inkrafttreten: 6.3.2026

Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft vor den Gefahren durch Hitze und natürliche UV-Strahlung bei Arbeiten im Freien (Land- und forstwirtschaftliche Hitzeschutzverordnung – LF-Hitze-V)

FH-GuK-AV 2026

FH-Gesundheits- und Krankenpflege-Ausbildungsverordnung 2026

Im Zeitraum 6.2.2026 bis 9.3.2026 ist die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Mindestanforderungen an Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege in Begutachtung.

FH-MTD-AV 2026

FH-MTD-Ausbildungsverordnung

Im Zeitraum 10.2.2026 bis 10.3.2026 ist die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über Mindestanforderungen an Fachhochschul-Bachelorstudiengänge für die Ausbildung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe in Begutachtung.