16.02.2023

Verbotene Pest­izide auf Obst und Gemüse aus Nicht-EU-Ländern

Bei 3 Viertel der untersuchten Mangos, Granat­äpfel, Zuckererbsen und Fisolen, die der AK Konsumentenschutz Oberösterreich untersuchen hat lassen, wurden Rückstände von Pestiziden gefunden. In den meisten Fällen sogar Mehrfachbelastungen mit bis zu 7 verschiedenen Wirkstoffen. Neben 2 Überschreitungen der gesetzlichen Höchstwerte, wurden auch mehrere Wirkstoffe gefunden, die in der EU eigentlich verboten sind.

Test: Pestizide auf Obst und Gemüse (0,8 MB)

Belastete Früchte aus Nicht-EU-Länder

Insgesamt hat der AK Konsumentenschutz gemeinsam mit der Umweltorganisation GLOBAL 2000 jeweils 8 Granatäpfel und Mangos sowie jeweils 5 Fisolen und Zuckererbsen aus Ländern wie Kenia, Marokko, Brasilien oder der Türkei in Linz und Wien eingekauft und untersuchen lassen.

Produkte aus Nicht-EU-Ländern unterliegen nicht der EU Gesetzgebung, weshalb dort Pestizide eingesetzt werden können, die in der EU bereits verboten sind. Warum sie dennoch durch die Hintertür auf den europäischen Markt gelangen könnten, liegt an der Doppelmoral der europäischen Gesetzgebung.

Doppel­standards der EU

Wenn Pestizidwirkstoffe in der EU ihre Zulassung verlieren, weil ein Risiko für Konsumenten/-innen oder Umwelt nicht ausgeschlossen werden kann, setzt die EU normalerweise die gesetzlichen Höchstwerte bei allen Produkten auf einen Minimalwert, die sogenannte Bestimmungsgrenze (meist 0,01 mg/kg).

Bei einigen Lebensmitteln, die von Über­see importiert werden, sind dennoch sehr hohe Höchstwerte von bis zu 10,0 mg/kg festgelegt. So beispielsweise auch bei Mangos: Der gefundene Wirkstoff Carbendazim ist wegen seiner Gesundheitsauswirkungen in der EU schon länger nicht mehr zugelassen.

Bei Mangos hat dieses Pestizid aber einen Höchstwert von 0,5 mg/kg, er liegt also 50-mal über der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg. Dadurch soll es Ländern, mit denen es Handelsabkommen gibt und in denen diese Pestizide noch zugelassen sind, ermöglicht werden, ihre Produkte in die EU zu exportieren.

Wie gefährlich sind Pest­izide?

Das im AK-Test festgestellte Carbendazim kann genetische Defekte verursachen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen und sogar das Kind im Mutterleib schädigen. Durch die Doppelstandards in der EU-Gesetzgebung können ganz legal Produkte auf europäischen Tellern landen, die hohe Mengen von gesundheitsschädlichen Rückständen enthalten. Doch genau davor sollten die Konsumenten/-innen durch das EU-Verbot ja gerade geschützt werden.

Ganz zu schweigen von den Arbeitern/-innen in den Produktionsländern, die mit solch hochgefährlichen Wirkstoffen hantieren müssen, oft mit unzureichenden Schutzausrüstungen.

Gesund­heit muss vor Profit kommen

Die AK Oberösterreich fordert daher vom Gesundheitsministerium, sich auf EU Ebene dafür einzusetzen, dass gesundheits­schädliche Pestizide auch nicht über Umwege auf unseren Tellern landen. Für gefährliche Wirkstoffe darf es keine Import-Toleranzen in die EU geben!

TIPP: So vermeiden Sie Pestizid­belastungen

  • Geben Sie saisonalen und regionalen Produkten den Vorzug. Diese sind in der Regel weniger mit Pestiziden belastet.

  • Wirklich ohne Pestizide sind aber nur Prod­ukte aus ökologischer Landwirtschaft, da im Bio-Landbau gar keine chemisch-synthetischen Pestizide eingesetzt werden dürfen.

  • Einzelne Supermarkt-Ketten informieren darüber hinaus über die aktuelle Pestizid-Belastung von Obst und Gemüse, etwa auf www.billa.at/prp


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