106 Installateure in Oberösterreich im Preisvergleich
Wie viel kostet ein/-e Installateur/-in und wie viel darf die Anfahrt kosten? Eine aktuelle Erhebung zeigt große Preisunterschiede: eine Facharbeiter/-innen-Stunde kostet beim teuersten Angebot doppelt so viel wie beim günstigsten. Bei den Fahrtkosten lassen sich bis zu 66 Euro sparen. Deshalb ist es wichtig, die Kosten immer vorher zu vergleichen und fix zu vereinbaren.
Preisvergleich: Installateure (0,1 MB)
Unterschiede bei Fahrtkosten und Mindestarbeitszeit
Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer hat bei 106 Installationsunternehmen (Gas und Wasser) den Stundensatz von Facharbeitskräften (Installationsmonteur/-in) und die Kosten für den Anfahrtsweg (10 Kilometer oder innerhalb/außerhalb des Ortsgebietes und/oder Anfahrtszeit von einer Viertelstunde) erhoben.
- Der Stundensatz bei Monteuren/-innen liegt zwischen 48 und 96 Euro; durchschnittlich 74 Euro.
- Für Fahrtkosten werden von 12 bis 78 Euro verrechnet; durchschnittlich 32 Euro.
- Bei 4 Firmen wird die Arbeitszeit minutengenau verrechnet. 61 der befragten Betriebe rechnen die Mindestarbeitszeit im Viertelstunden-Takt ab und die übrigen Unternehmen verrechnen eine halbe Stunde als Minimum.
Kirchdorf beim Stundensatz am teuersten, Wels bei den Fahrtkosten
In den Bezirken Gmunden, Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Schärding, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land liegen die Stundensätze über dem Oberösterreich-Durchschnitt. Den höchsten durchschnittlichen Stundensatz hat der Bezirk Kirchdorf mit 83,28 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Fahrtkosten verrechnen Betriebe in Wels mit 55,48 Euro.
Fast alle haben 2022 die Preise erhöht
Im Vergleich zu 2021 wurden die Stundensätze der Facharbeiter/-innen um 5 Prozent und bei den Fahrtkosten um 10 Prozent erhöht. Bei 19 Firmen blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Tipp: Verbindlichen Kostenvoranschlag einholen!
- Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten/-innen verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, zum Beispiel durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.
- Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmen nicht überschritten werden.
- Werden weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen benötigt, ist die Ersparnis an die Kunden/-innen weiterzugeben.
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