Bilanzanalyse-Rechner
Mit dem AK-Bilanzanalyse-Rechner können Sie die Ertragssituation und die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens rasch beurteilen.
Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) haben Belegschaftsvertreter/-innen in wirtschaftlichen Angelegenheiten besondere Informations-, Interventions- und Beratungsrechte. Diese sind vor allem in den §§ 89, 91, 92, 108 und 109 ArbVG (Arbeitsverfassungsgesetz) geregelt.
Einen guten Rahmen, innerhalb dem diese Rechte genutzt werden können, stellen die regelmäßigen gemeinsamen Beratungen zwischen Betriebsinhaber/-in und Betriebsrat im Sinne des § 92 ArbVG dar. Diese Beratungen werden in der Praxis häufig als sogenannte „Wirtschaftsgespräche“ bezeichnet.
Das Beratungsrecht im Sinne des § 92 ArbVG regelt, dass zumindest vierteljährlich, und auf Verlangen des Betriebsrates sogar monatlich, gemeinsame Beratungen zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber/-in (beziehungsweise Geschäftsführung) abzuhalten sind. Bei diesen Beratungen soll es vor allem um laufende Angelegenheiten, die Betriebsführung in sozialer, personeller, wirtschaftlicher und technischen Hinsicht sowie um die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen gehen.
Betriebsrätinnen und Betriebsräte sollten die Beratungsgespräche nach dem ArbVG unbedingt wahrnehmen. Für Betriebsrat/Betriebsräte ist es wichtig, über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens Bescheid zu wissen.
Richtig angewendet kann das Wirtschaftsgespräch zu einer zentralen Plattform für den aktuellen Informationsaustausch zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat werden.
Für die vierteljährlichen oder monatlichen Beratungsgespräche sollten sich Betriebsräte/-innen immer vorbereiten (das gilt auch für das Bilanzgespräch). Sie sollten sich darüber im Klaren sein, was die Anliegen sind und welche Informationen dringend benötigt werden.
Auch die Strategie im Beratungsgespräch sollte vorab abgeklärt werden. Dies umfasst etwa Fragen wie: Wer sagt was? Wer nimmt welche Rolle im Team ein? Wie viele Betriebsratsmitglieder nehmen überhaupt an der Beratung teil?
In Unternehmen mit offener Gesprächskultur wird es leichter gelingen, konstruktive Wirtschaftsgespräche durchzuführen als in Unternehmen, die dem Betriebsrat eher ablehnend gesinnt sind und die über die wirtschaftliche Entwicklung Stillschweigen bewahren.
Betriebsräte/-innen sollen sich auf jeden Fall nicht „einschüchtern“ lassen. Ziel muss es sein, dass das Wirtschaftsgepräch „institutionalisiert“ und zum Teil der Unternehmenskultur wird. Das kann der Betriebsrat erreichen, indem er die Beratungen immer wieder einfordert und so die Geschäftsführung mit der Zeit zur Einsicht kommt, dass das Wirtschaftsgespräch mit dem Betriebsrat in einem modernen Unternehmen unerlässlich ist.
Weitere Tipps gibt es in der Broschüre "Vom Wirtschaftsgespräch zur wirtschaftlichen Mitbestimmung".
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