COVID-19 und die Auswirkungen auf die betriebliche Mitbestimmung
Das Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Gesetz beinhaltet unter anderem befristete Sonderregelungen zu virtuellen Aufsichtsratssitzungen aber auch geänderte, verlängerte Offenlegungsfristen für Jahresabschlüsse.
Die Arbeiterkammer Wien hat die befristeten Sonderregelungen und zusätzliche Empfehlungen für den Jahresabschluss in Zusammenhang mit der COVID-19-Krise umfassend dargestellt.
=> Hier geht's zur Info der AK Wien.
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