Betriebsräte ab 1.1.2017 für 5 Jahre im Amt
Das Parlement hat es im Dezember 2016 beschlossen: Bei allen Betriebsräten, Zentralbetriebsräten, Konzernvertretungen, Europäischen Betriebsräten, die sich ab dem 01.01.2017 konstituieren, beträgt die Tätigkeitsdauer 5 Jahre. Der Nationalrat hat damit die langjährige Forderung des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB) auf Verlängerung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates von 4 auf 5 Jahren umgesetzt.
Die Verlängerung gilt für fast alle Arbeitnehmervertretungen, insbesondere für:
- Betriebsräte
- Zentralbetriebsräte
- Konzernvertretungen
- Europäische Betriebsräte
Achtung
Für Behindertenvertrauenspersonen gilt diese Bestimmung (noch) nicht, wird aber voraussichtlich demnächst angepasst.
Unabhängig vom Zeitpunkt der Wahl gilt die Verlängerung der Tätigkeitsdauer auf 5 Jahre für alle Neukonstituierungen ab 01.01.2017.
Auch Bildungsfreistellung nun länger
Für alle Betriebsräte, die sich ab 01.01.2017 neu konstituieren und deren Tätigkeitsdauer dann 5 Jahre beträgt, wird die Bildungsfreistellung auf 3 Wochen und 3 Tage verlängert. Inhaltlich verändert sich sonst nichts.
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