Sozialleistungen für Asylwerber: Daten & Fakten

Es kursieren viele Unwahrheiten über Sozialleistungen für In- und Ausländer/-innen: Verglichen werden etwa Arbeitslose mit Asylwerbern/-innen, aber auch EU-Bürger/-innen mit Drittstaatsangehörigen - also Äpfel mit Birnen. 
 

Prinzipiell gilt

Unterstützung erhalten in Österreich nur Menschen, die entsprechende Ansprüche erworben haben beziehungsweise hilfsbedürftig sind.

Asylwerber/-innen haben beinahe keine Chance, an ihrer finanziellen Situation etwas zu verändern, da ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt großteils verwehrt ist und Asylverfahren oft Jahre dauern. Anstatt Asylwerber/-innen und Einheimische gegeneinander aufzuhetzen, müssen wir die soziale Situation aller verbessern. Große Familien, aber auch Menschen, die bei uns Schutz suchen (etwa aufgrund von Krieg oder Verfolgung), müssen ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein haben.

Hier einige wichtige Fakten über die Situation von Asylwerbern/-innen in Oberösterreich anhand Beispiele aus der Realität:

Beispiel 1

Asylwerberfamilie mit 3 Kindern in einem Vollversorgungsquartier.
Diese Familie bekommt als „Taschengeld“ 40 € pro Person und Monat.
40 Euro x 5 = 200 Euro

 

Beispiel 2

Asylwerberfamilie mit 3 Kindern in einem organisierten „Selbstversorgungsquartier“ von NGOs oder privaten Quartierbetreibern/-innen.

„Verpflegungsgeld“: 6  Euro pro Erwachsenen pro Tag:  maximal 186 Euro im Monat (6 Euro x 31), Minderjährige erhalten 132 Euro

2 x 186 Euro + 3 x 132 Euro = 768 Euro (Maximalbetrag)

In beiden Unterbringungsformen sieht das Gesetz im Bedarfsfall noch weitere Unterstützungen vor:

  • Bekleidungshilfe: maximal 150 Euro pro Jahr. In Oberösterreich erhalten Asylwerber/-innen Gutscheine statt Bargeld. 

  • Schulbedarf: maximal 200 Euro pro Schuljahr. Die Schule verwaltet das Geld. 

Für Unterstützungen bei Freizeitaktivitäten, etwa für Sportausrüstung in der Unterkunft, gibt es eine Höchstgrenze von 10 Euro pro Monat. Es wird ebenfalls kein Bargeld ausbezahlt. 

Beispiel 3

Asylwerberfamilie mit 3 Kindern in einer Privatwohnung.

Zuschuss für Miete/Betriebskosten: maximal 300 Euro

Essenszuschuss für eine erwachsene Person: 215 Euro

Essenszuschuss für eine minderjährige Person: 100 Euro

300 Euro + 2 x 215 Euro + 3 x 100 Euro = 1030 Euro

Das fordert die AK

  • Wenn Menschen arbeitslos werden oder wenn sie keine Arbeit aufnehmen dürfen oder können, ist der Sozialstaat gefordert für eine ausreichende soziale Absicherung zu sorgen - menschenwürdige Lebensbedingungen für alle im reichen Österreich.

  • Unmittelbar nach Abgabe des Asylantrages sollten Asylwerber/-innen Zugang zu medizinischer oder psychologischer und sozialarbeiterischer Betreuung haben.

  • Ein festgestellter Qualifikationsbedarf soll durch Bildungs- und Sprachangebote bereits während des Asylverfahrens abgedeckt werden.

  • Zugang zu Angeboten der Ausbildung bis 18 beziehungsweise der Ausbildungsgarantie für junge Asylwerber/-innen sowie Zugang zur Lehrausbildung in allen Lehrberufen.

  • Asylwerber/-innen nicht zu jahrelangem Nichtstun zwingen - Arbeitsmarktzugang erleichtern.

  • Wir wollen stolz sein auf unseren Sozialstaat und uns gegen all jene wehren, die ihn für das Schüren von Neid oder Hass missbrauchen!

Downloads

Links

Kontakt

Kontakt

Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik
TEL: +43 50 6906 2413
E-MAIL: wsg@akooe.at

Das könnte Sie auch interessieren

Trauriger Mann mit Kind auf dem Arm vor fast leeren Regalen © Pavel Losevsky, Fotolia.com

Sozialmarkt SOMA

Produkte des täglichen Bedarfs für Menschen mit geringem Einkommen

ältere Frau blickt traurig in die Geldbörse © juefraphoto, stock.adobe.com

Armut in Öster­reich - AK fordert Maß­nahmen

Fast 1,5 Milli­onen Menschen in Öster­reich sind armuts- oder aus­grenzungs­gefährdet - und das in einem der reich­sten EU-Staaten.

  • © 2023 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0

  • Datenschutz
  • Impressum