Anti-Teuerungspaket: So kommen Sie zu Ihrem Geld!
AK und ÖGB bewerten das Anti-Teuerungspaket der Bundesregierung teilweise positiv. Obwohl die vielen Einmalzahlungen gerade für kleine Einkommen wenig nachhaltig sind, helfen sie zumindest kurzfristig gegen die Teuerung. Damit Ihnen keine der Unterstützungsleistungen entgeht, hat die AK eine Checkliste zusammengestellt.
Welche (Akut-)Maßnahmen sind relevant für private Haushalte beziehungsweise Privatpersonen? Alle Leistungen auf einen Blick:
Entlastung für Familien
180 Euro pro Kind (Einmalzahlung)
Für Bezieher/-innen der Familienbeihilfe gibt es eine einmalige, automatische Sonderzahlung von 180 Euro pro Kind.
Dieses Geld soll im August oder September ausgezahlt werden.
Familienbonus wird erhöht
Der Familienbonus soll schon heuer (2022) auf 2.000 Euro pro Kind beziehungsweise 650 Euro für Kinder über 18 Jahre erhöht werden.
Hinweis: Auch wenn der erhöhte Familienbonus bereits von der Lohnverrechnung Ihres Arbeitgebers berücksichtigt wurde, müssen Sie ihn im kommenden Jahr nochmals im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2022 beantragen.
Kindermehrbetrag wird erhöht
Parallel dazu wird der sogenannte Kindermehrbetrag, also der Steuerabsetzbetrag für Eltern mit kleinen Einkommen, von 450 auf 550 Euro erhöht.
Er kann nächstes Jahr im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung 2022 beantragt werden.
Teuerungsausgleich
300 Euro (Einmahlzahlung)
Diese Notfallmaßnahme soll Menschen nützen, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, eine Ausgleichszulage, Sozialhilfe, Umschulungsgeld oder Stipendien beziehen. Außerdem jenen, die über längere Zeit Kranken- und Rehabilitationsgeld beziehen.
Die Auszahlung soll im September automatisch mit der jeweiligen Leistung (etwa Arbeitslosengeld) erfolgen.
Bonus-Zahlung
250 Euro Klimabonus (Einmalzahlung)
Der Klimabonus soll 2022 einheitlich auf 250 Euro pro Person (statt wie bisher mit 100 bis 200 Euro regional gestaffelt geplant) erhöht werden. Für haushaltszugehörige Kinder unter 18 Jahren steht der halbe Klimabonus (also 125 Euro im Jahr 2022) zu.
Ausgezahlt wird der Klimabonus im Oktober oder November. An Personen, die keine Kontonummer bei FinanzOnline hinterlegt haben, werden Gutscheine per eingeschriebenem RSa-Brief versandt. Diese Gutscheine können in vielen Geschäften eingelöst oder bei Banken gegen Bargeld getauscht werden.
250 Euro Anti-Teuerungsbonus (Einmalzahlung)
Gleichzeitig mit dem Klimabonus kommt der Anti-Teuerungsbonus von einmal 250 Euro pro Person. Für haushaltszugehörige Kinder unter 18 Jahren steht der halbe Anti-Teuerungsbonus (also 125 Euro) zu.
HINWEIS:
Ab einem jährlichen Einkommen von 90.000 Euro wird der Anti-Teuerungsbonus mit einem Grenzsteuersatz von 50 Prozent steuerpflichtig. In diesem Fall sind die 250 Euro über eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung als Einkommen zu erklären.
Einmalzahlung für Pensionisten
Bis zu 500 Euro (Einmalzahlung)
Pensionisten/-innen erhalten von ihrem Pensionsversicherungsträger im September 2022 eine steuer- und sozialversicherungs-freie Einmalzahlung von bis zu 500 Euro.Teuerungsabsetzbetrag
Absetzbeträge werden erhöht
Die bestehenden Absetzbeträge für Arbeitnehmer/-innen und Pensionisten/-innen werden für 2022 einmalig um bis zu 500 Euro erhöht (Teuerungsabsetzbetrag).
Der höhere Teuerungsabsetzbetrag muss aktiv über die Arbeitnehmerveranlagung 2022 (möglich ab nächstem Jahr) beantragt werden.
HINWEIS:
Pensionisten/-innen mit Anspruch auf die Einmalzahlung haben keinen Anspruch auf den Teuerungsabsetzbetrag.
Steuerfreie und SV-freie Prämie
Regelung verlängert
Die in der Corona-Krise 2020/21 beschlossene Regelung, dass zusätzlich geleistete Zulagen und Bonuszahlungen von bis zu 3.000 Euro pro Arbeitnehmer/-in und Jahr steuerfrei ausbezahlt werden, wird auf 2022/23 verlängert. Mit dem Zusatz, dass ein Drittel nur durch kollektivvertragliche Vereinbarungen ausgeschöpft werden kann.Abschaffung der kalten Progression
Unter kalter Progression versteht man den Anstieg des durchschnittlichen Steuersatzes bei Löhnen und Pensionen, zu dem es in progressiven Steuersystemen kommt, wenn nominelle Beträge nicht an die Inflation angepasst werden. Dann steigt die reale Besteuerung von Einkommen, selbst wenn die Einkommen real nicht steigen.
Anpassung der Steuerstufen und Absetzbeträge
Bislang wurde die Steuerbelastung durch regelmäßige Steuerreformen ausgeglichen. Künftig soll der Steuertarif jährlich angepasst werden. Dazu werden die Grenzbeträge der Steuerstufen (mit Ausnahme der höchsten Stufe) und negativsteuerfähige Absetzbeträge jährlich automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angehoben. Über die Verteilung des verbleibenden Drittels entscheidet der Steuergesetzgeber.
Valorisierung der Sozialleistungen
Anpassung an Verbraucherpreisindex
Ab dem Jahr 2023 sollen bestimmte Sozialleistungen (Reha-, Kranken- Umschulungsgeld, Studienbeihilfe, Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld [inklusive Familienzeitbonus] jährlich valorisiert werden.
Entgegen unserer Forderung werden das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe weiterhin nicht an die Inflation angepasst.