Lehrabschlussprüfung
Ein Meilenstein in der Berufsausbildung: Wer zur Lehrabschlussprüfung antreten darf und wann Lehrlinge ihren Prüfungstermin ansetzen können.
Die AK fordert die Angleichung der Ausbildungsbeihilfe für Jugendliche an die Lehrlingseinkommen (früher: Lehrlingsentschädigungen) der anderen Auszubildenden in den Unternehmen. Lehrlinge müssen auch durch Sonderzahlungen des 13. (Weihnachtsgeld/Weihnachtsremuneration) und 14. Gehaltes (Urlaubsgeld/Urlaubszuschuss) gleichgestellt werden.
Die Überbetriebliche Lehrausbildung (ÜBA) ist ein Angebot für Jugendliche unter 19 Jahren, um einen Lehrabschluss zu absolvieren. Mit Jahresende 2019 waren in Oberösterreich 403 Jugendliche in einer ÜBA . Das sind 1,73 Prozent der Lehrlinge in Oberösterreich.
Jugendliche, die keine Lehrstelle finden und keine andere Ausbildung beginnen, können sich beim AMS als lehrstellensuchend melden. Gelingt es nicht die Jugendlichen in einen Betrieb zu vermitteln, ist eine überbetriebliche Lehre in einer Ausbildungs- beziehungsweise Schulungseinrichtung möglich.
Es gibt 2 Arten der ÜBA: Ausbildung direkt in einer Einrichtung oder Zusammenarbeit mit einem Unternehmen. Man kann auch von der Ausbildungseinrichtung zu einem Unternehmen und umgekehrt wechseln. Der Lehrabschlusses soll erreicht werden.
Die ÜBA gleicht rechtlich einer betrieblichen Lehrausbildung. Die Auszubildenden können die Lehrabschlussprüfung abschließen und die Berufsschule besuchen.
Die Jugendlichen bekommen derzeit folgende Ausbildungsbeihilfe (Stand Jänner 2020):
1. und 2. Lehrjahr: | 332,40 Euro pro Monat |
ab dem 3. Lehrjahr: | 768,00 Euro pro Monat |
© 2023 AK Oberösterreich | Volksgartenstrasse 40 4020 Linz, +43 50 6906 0