Geld zurück vom Stromanbieter aWATTar
Der Stromanbieter aWATTar GmbH zahlt die für 3 Jahre im Vorhinein bezahlte Grundgebühr zeitanteilig zurück, wenn Konsumentinnen und Konsumenten vor Ablauf der 3 Jahre kündigen. Das hat der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich klargestellt. Das Unternehmen hat die rechtswidrigen Vertragsbedingungen geändert.
Rabatt wird zur Kostenfalle
Herr N. aus dem Salzkammergut schloss im Mai 2020 einen Stromlieferungsvertrag mit aWATTar ab. Um einen Rabatt von 20 Euro pro Jahr zu bekommen, zahlte er dem Unternehmen die Grundgebühr in Höhe von 49 Euro für 3 Jahre im Voraus. Aufgrund der stark gestiegenen Strompreise kündigte er den Vertrag nach eineinhalb Jahren. aWATTar weigerte sich, die vorausbezahlte Grundgebühr zeitanteilig zurückzuzahlen und verwies auf die Vertragsbedingungen, wonach die vorausbezahlte Grundgebühr nicht rückerstattet wird.
Geld zurück nach Schreiben der Arbeiterkammer
Herr N. wandte sich an die Arbeiterkammer. Die Experten/-innen des Konsumentenschutzes stellten fest, dass die Vertragsbedingung rechtswidrig ist und forderten das Unternehmen auf, die vorausbezahlte Grundgebühr zeitanteilig zurück zu zahlen. So erhielt der Konsument 62,50 Euro zurück.
Vertragsbedingungen geändert
Damit nicht genug, verlangten die AK-Konsumentenschützer auch die Änderung der rechtswidrigen Vertragsbedingung. Die aWATTar GmbH bestätigte, dass für Neukunden die Rückerstattung der Vorauszahlung nicht mehr ausgeschlossen wird.
Rückzahlung für andere Kunden
Darüber hinaus erhalten alle betroffenen Kunden/-innen die vorausbezahlte Grundgebühr anteilig erstattet, wenn sie die aWATTar GmbH dazu auffordern.