Heizthermen in Mietwohnungen
Die neuen Regeln betreffend die Erhaltungs-, Reparatur-, und Erneuerungspflicht einer mitvermieteten Heiztherme.
Die alten Drehstromzähler werden derzeit
durch neue, elektronische Zähler oder „Smart Meter“ ersetzt. In Oberösterreich
ist der Austausch vielerorts bereits durchgeführt, die heimischen
Energieversorger haben hier eine Vorreiterrolle übernommen.
Bis 2019 müssen mindestens 95 Prozent der Haushalte
mit Smart Meter ausgestattet sein, dennoch besteht derzeit die Möglichkeit des
Widerspruchs.
Die neuen Stromzähler sammeln umfassende Daten über das Nutzungsverhalten der Kunden, an denen vor allem die Energieunternehmen selbst interessiert sind. Die Unternehmen sind verpflichtet, den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. Die Verbraucher erhalten einen detaillierteren Überblick über ihren Stromverbrauch. Werden neue Tarife eingeführt, müssen diese transparent und nachvollziehbar gestaltet werden.
Der Austausch erfolgt kostenlos. Der Kunde kann dem Netzbetreiber mitteilen, dass er keinen Smart Meter wünscht. In diesem Fall wird eine spezielle Funktion des elektronischen Zählers (nämlich die Aufzeichnung und Übermittlung der Zählwerte im 15-Minuten-Takt) deaktiviert.
Den Einbau des elektronischen Zählers kann
der Kunde nicht ablehnen (siehe dazu die Information im Musterbrief).
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