Die wichtigsten Fragen und Antworten zur "Strompreisbremse"
Die Stromkostenbremse gilt von 1.Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 und hat zum Ziel, die Stromrechnung der Haushalte zu subventionieren. Sie greift automatisch – ein Antrag ist nicht notwendig. Damit wird die „Stromkostenbremse“ direkt auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben, auch die monatlichen Teilzahlungen sollen reduziert werden.
Alle Details dazu finden Sie auf e-control. Auch die Energielieferanten informieren Sie über die Auswirkungen der Stromkostenbremse auf Ihre Stromrechnung.
AK und ÖGB begrüßen die „Stromkostenbremse“ als wichtigen Schritt zur Entlastung der Haushalte von den hohen Energiepreisen. Sie fordern aber, dass es eine ähnliche Förderung auch fürs Heizen gibt.
Wie funktioniert die „Strompreisbremse“?
Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Strom-Grundverbrauch von 2.900 kWh mit 10 Cent pro kWh netto verrechnet werden. Der darüberhinausgehende Verbrauch wird nach dem vertraglich vereinbarten Strompreis abgerechnet.
- Die Grenze von 2.900 kWh entspricht laut Regierung in etwa 80 Prozent des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten.
- Der Zuschuss beträgt maximal 30 Cent pro kWh.
- Für größere Haushalte mit mehr als 3 Personen soll es eine zusätzliche Unterstützung (Zusatzkontingent) geben. Die Details dazu werden im Finanzministerium bis zum Frühjahr 2023 ausgearbeitet.
ACHTUNG
Die Umsatzsteuer für den Stromverbrauch wird weiterhin auf Basis des vertraglich vereinbarten Preises berechnet. Die Förderung der Stromkostenbremse reduziert die steuerlichen Abgaben auf Strom nichtBeispiele
Bei einem Jahresverbrauch bis max. 2.900 kWh/Jahr gilt beispielsweise:
in Rechnung gestellter Betrag pro kWh | vom Kunden zu zahlen pro kWh | staatlicher Zuschuss pro kWh |
---|---|---|
25 Cent | 10 Cent | 15 Cent |
40 Cent | 10 Cent | 30 Cent |
45 Cent | 15 Cent (weil der Zuschuss vom Staat maximal 30 Cent beträgt) | 30 Cent |
Wer profitiert von der „Stromkostenbremse“?
Die Stromkostenbremse erhalten alle Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben. Bis zu 500 Euro soll die Deckelung laut Regierung abfangen.
Für die AK ist die „Stromkostenbremse“ aber nur dann sozial gerecht, wenn die Gegenfinanzierung durch jene Energieunternehmen erfolgt, die derzeit aufgrund der hohen Energiepreise enorme Profite erzielen – die AK und ÖGB fordern die Übergewinnsteuer. Denn ohne diese wird die „Stromkostenbremse“ vor allem von den einfachen Steuerzahlern/-innen bezahlt.
Zusätzliche Unterstützung für einkommensschwache Haushalte
Einkommensschwache Haushalte erhalten zusätzlich bis zu 200 Euro mehr an Unterstützung. Menschen, die aufgrund ihres geringen Einkommens von Rundfunkgebühren befreit sind, können sich auch von der Erneuerbaren Förderpauschale und dem Erneuerbaren Förderbeitrag befreien lassen. Sie erhalten einen zusätzlichen Abschlag von 75 Prozent der Netzkosten. Das betrifft rund 300.000 Haushalte in Österreich.
Gibt es eine „Stromkostenbremse“ für Heizkosten?
Heizkosten werden durch die „Stromkostenbremse“ nicht unterstützt. Gefördert wird nur ein Grundverbrauch an Strom in Höhe von 2.900 kWh pro Jahr.
Die AK fordert auch eine Preisbremse für die Raumwärme. Die Bundesregierung hat angekündigt, darüber in einem nächsten Schritt zu entscheiden.
Weitere Details finden Sie hier.
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