Die Energiepreise steigen immer weiter - Antworten auf Ihre Fragen
Viele Konsumenten/-innen wenden sich wegen der stark gestiegenen Energiepreise an die Arbeiterkammer.
Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengefasst:
Darf mein Energielieferant einfach den Vertrag kündigen?
Es ist gesetzlich geregelt, dass der Energielieferant den Vertrag mit den Kunden/-innen unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen kündigen darf.
Ausnahme: Bindung
Vor Ablauf einer Vertragsbindung und Preisgarantie darf nicht gekündigt werden, ansonsten drohen dem Energielieferanten Schadenersatzansprüche.Was soll ich nach Erhalt einer Vertragskündigung tun?
Prüfen Sie, ob eine Vertragsbindung oder Preisgarantie besteht. Fordern Sie den Energielieferanten gegebenenfalls schriftlich zur Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen auf. Gibt es keine Vertragsbindung oder Preisgarantie, müssen Sie einen neuen Energielieferanten finden. Einen Überblick über aktuelle Angebote bietet der Strom- und Gaspreisrechner.
Welcher Tarif ist der richtige: Fixpreis-, Float- oder Spot-Tarif?
Vor dem Vertragsabschluss muss Ihnen klar sein, wie hoch der vereinbarte Energiepreis ist und unter welchen Bedingungen dieser Preis steigen kann oder gesenkt werden muss.
Fixpreis
Der Fixpreis kann nur unter bestimmten vertraglich vereinbarten Bedingungen geändert werden. Manchmal wird der Preis für eine bestimmte Zeit garantiert. Eine Erhöhung, aber auch eine Senkung sind dann ausgeschlossen.
Float
Float-Tarife werden seit der massiven Steigerung der Energiepreise verstärkt angeboten. Hier wird der Preis automatisch an die Entwicklung eines vertraglich vereinbarten Index angepasst. Die Anpassung erfolgt in der Regel monatlich.
Spot
Achtung: Bei sogenannten Spot-Tarifen wird der Preis täglich oder stündlich an den Börsenpreis angepasst. Starke Preisschwankungen nach oben oder unten werden sofort an die Kunden/-innen weitergegeben.
Energielieferant ist insolvent
Die Energieversorgung bleibt aufrecht. Für den Fall der Insolvenz eines Strom- oder Gaslieferanten ist im Gesetz vorgesorgt. In einem genau geregelten Verfahren weist die Regulierungsbehörde E-Control die Kunden/-innen per Los einem neuen Energielieferanten zu. Es handelt sich aber um keine Vertragsübernahme. Der neue Lieferant muss die Betroffenen über den neuen Preis und die Vertragsbedingungen informieren.
Bisher vereinbarte Bindungsfristen und Preisgarantien sind vom zugewiesenen Lieferanten nicht einzuhalten. Der vom zugewiesenen Energielieferanten verrechnete Preis ist nicht gesetzlich festgeschrieben. Prüfen Sie daher mit dem Strom- und Gaspreisrechner, ob andere Angebote günstiger sind. Wechseln Sie gegebenenfalls den Lieferanten. Der Wechsel ist binnen 4 Wochen möglich.
Jahresabrechnung ist nicht korrekt
Schreiben Sie einen Einspruch an den Energielieferanten. Wenn keine zufriedenstellende Antwort kommt, können Sie kostenlos ein Streitschlichtungsverfahren bei der Regulierungsbehörde E-Control in die Wege leiten.
Teilzahlungsbetrag ist zu hoch
Der Teilzahlungsbetrag ist je nach Verbrauch im letzten Abrechnungsjahr und den zu erwartenden Kosten festgelegt. Ist der Teilzahlungsbetrag nicht nachvollziehbar, fragen Sie bei Ihrem Energielieferanten nach und ersuchen Sie gegebenenfalls schriftlich um eine Herabsetzung.
Wie kommt es zu einer so hohen Nachzahlung auf meiner Jahresabrechnung?
Prüfen Sie als Erstes, ob sich der Verbrauch erhöht hat. Ist der Verbrauch ähnlich wie im Vorjahr, ist vielleicht eine Preiserhöhung die Ursache für die Nachzahlung. Prüfen Sie, ob Sie einen Float-Tarif haben. Hier werden die Tarife in der Regel monatlich an einen vertraglich vereinbarten Index angepasst. Auch ein Spot-Tarif, bei dem der Preis täglich oder stündlich an den aktuellen Börsenpreis angepasst wird, kann zu hohen Nachzahlungen führen.
Ich kann die Nachzahlung nicht bezahlen
Wenden Sie sich als Erstes an Ihren Energielieferanten und vereinbaren Sie eine Zahlung in Raten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ratenzahlung auf jeden Fall für 12 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Nachzahlung, die mindestens die Höhe von 4 monatlichen Teilzahlungsbeträgen erreicht) sogar bis zu 18 Monatsraten.
Können Sie sich auch die Zahlung der Raten nicht leisten, wenden Sie sich mit der Bitte um Unterstützung an eine soziale Einrichtung.
Droht die Abschaltung oder findet sich kein Energielieferant?
Sie haben gegenüber jedem Strom- und Gaslieferanten das Recht auf Grundversorgung. Das Unternehmen muss Sie zu dem Preis beliefern, den der größte Teil der Kundinnen und Kunden bezahlt. Der Energielieferant kann eine Kaution in Höhe von maximal einer Teilzahlung verlangen, die binnen 6 Monaten zurückgezahlt werden muss, wenn es keine weiteren Zahlungsschwierigkeiten gibt.
Der Netzbetreiber droht mit der Abschaltung, weil kein Energieliefervertrag besteht
Ihr bisheriger Energielieferant hat den Vertrag gekündigt und dem Netzbetreiber den vertragslosen Zustand gemeldet. Der Netzbetreiber ist zur Abschaltung verpflichtet, wenn kein Energieliefervertrag besteht. Schließen Sie so rasch wie möglich einen neuen Energieliefervertrag ab. Einen Überblick über aktuelle Angebote bietet der Strom- und Gaspreisrechner.
Sie haben gegenüber jedem Strom- und Gaslieferanten das Recht auf Grundversorgung. Das Unternehmen muss Sie zu dem Preis beliefern, den der größte Teil der Kundinnen und Kunden bezahlt. Der Energielieferant kann eine Kaution in Höhe von maximal einer Teilzahlung verlangen, die binnen 6 Monaten zurückgezahlt werden muss, wenn es keine weiteren Zahlungsschwierigkeiten gibt.
Sozialberatungsstellen
Caritas | Caritas Sozialberatung |
Sozialverein B37 | Bethlehemstraße 37, 4020 Linz |
Schuldnerhilfe OÖ | Schuldnerberatung - Familienberatung - Schuldenprävention |
ARGE für Obdachlose | Marienstraße 11, 4020 Linz |
Schuldnerberatung OÖ | Telefon: +43 732 775511 |
Sozialzentrum Mosaik | Wohnungslosenhilfe MOSAIK Vöcklabruck |
Verein Wohnplattform | Harrachstraße 54, 4020 Linz |
Volkshilfe | Volkshilfe Oberösterreich Öffnungszeiten: |
pro mente OÖ (Psychosoziale Beratungsstelle Linz) | Südtirolerstraße 31, 4020 Linz |
Sozialhilfe des Landes Oberösterreich | Telefon: +43 732 7720 15221 |
Sozialberatung Kompass/Magistrat Linz | Sozialberatung Kompass/Magistrat Linz Sozialberatungsstellen Kompass/Existenz- und Wohnraumsicherung / Stadt Linz |